Sicherheit egal für Besucher.

Für Gäste und Besucher nur das Beste, das Motto seit Jahrzehnten in Bad Buchau. Gäste und Kurgäste ob Gehbehindert und Rollstuhlfahrer immer willkommen. Wie heißt der Slogan von Bad Buchau : Willkommen bei Natur, Kultur und Gesundheit.

Plötzlich hört man ganz andere Töne in der Sitzung des Gemeinderates. Jeder selber Schuld der seinen Zehen aufreißt beim betreten des Steges. Laut Bürgermeister Diesch jeder selber schuld der nicht aufpasst beim gehen,  somit jegliche Schadenshaftung ausgeschlossen. Stimmt das so wirklich wie in der Sitzung vorgetragen? War eigentlich der Meinung sobald Eintritt verlangt wird ist der Veranstalter/Betreiber haftbar.

lesen sie dazu vom 24.5.11 den Artikel:

Federseesteg muss nach einem Jahr bereits geflickt werden.

15 thoughts on “Sicherheit egal für Besucher.

  1. Recht so!
    Herrn Sandmaier sei empfohlen, dass er sich mal einen Rolli ausleiht und selbst sieht, was für ein Holperwerk der Steg ist. Aber er hat ja das Glück, niemanden in der Verwandtschaft mit Handicap zu haben und deshalb sind ihm nicht nur die Gäste, sondern auch die Mitbürger mit Behinderung egal.
    Die sollen einfach zu Hause eingesperrt bleiben, dann passiert schon nichts.

  2. Der Fliesenvergleich von andrea SR Malmer ist auch nicht besser. So eine böse Aussage hätte ich nicht von ihr gedacht. Aber sie hat ja einen Zebrastreifen vor der Wirtschaft bekommen. Dann brauchen die Kurgäste auch nicht zum See sondern sollen gleich zu ihr gehen. Und plötzlich zählen dann auch die Leute, die schlecht zu fuss sind. pfui.

    1. Hat die stellvertretende Bürgermeisterin jemals was Gescheites zu einem Thema beigetragen?

  3. Wenn der Federseesteg Eigentum der Stadt Bad Buchau ist, spielt es keine Rolle, ob Eintritt verlangt wird oder nicht!
    Wenn beispielsweise ein Fußgänger stürzt, und dem Fußgänger kein Leichtsinn (Fahrlässigkeit) nachgewiesen werden kann, was man wohl seltenst (praktisch so gut wie nie) nachweisen kann, dann ist die Stadt Bad Buchau für den Personen- und Sachschaden in unbegrenzter Höhe haftbar.
    Dabei geht es in erster Linie und immer um die Gefährdenshaftung, also Haftung alleine durch den Besitz. Hinzu kann u.U. auch eine Verschuldenshaftung kommen.

  4. Sind wir ein weiteres mal in der öffentlichen Sitzung verarscht worden mit dem Kommentar von BM Diesch dazu. Der sollte es doch eigentlich besser wissen, oder?

  5. Und wer denkt an die Familien? Es gibt nicht nur gehbehinderte Gäste in Buchau.
    Mit dem aktuellen Zustand kann ein Kinderwagen den Steg nur sehr schwer passieren.
    Also bitte liebe Nein-Sager – kümmert euch nicht nur im Wahlkampf um ein familienfreundliches Buchau.

  6. „Wir sind eine Kurstadt und wollen auch Leute herholen, die nicht so gut zu Fuß sind.“ Wie wahr! Wir sind eine Kurstadt, die von der Kuranwendung her, von Kurgästen mit Behinderungen aus den verschiedensten Gründen lebt. Das wissen scheinbar nach über 60 Jahren immer noch nicht die Stadträte. Manche wissen es nie. Kein Wunder, dass man sich in Bad Buchau nur noch aufregen kann über so viel Unvermögen. Die wichtigsten Grundkenntnisse sind auf dem Rathaus nicht mehr bekannt. Von einem Bürgermeister als Tourismusfachmann ganz zu schweigen, wenn er schon von der Verwaltung nichts versteht. Oder kann man dort nicht mehr von 12 Uhr bis Mittag denken? Nur noch besserwisserisch herumstreiten, wie man sich gegenseitig eins auswischen kann. Meine Damen und Herren es ist wirklich höchste Zeit sich zu besinnen. Oder geben Sie Ihr Amt auf. Der Schaden dürfte nicht allzu hoch sein.

  7. Das Geschwätz mit Naturprodukt bei Fr Malmer und hr. Diesch und Sandmaier zeugt davon, das die keine Ahnung haben und noch nie am neuen Steg aufmerksam gelaufen sind. Momentan ist es schlicht eine Stolperfalle. Aber es hängen ja nur 500 Arbeitsplätze am Kurbetrieb….

    1. Nicht nur 500 direkte im Moorbad, sondern auch viele indirekte Arbeitsplätze hängen in Bad Buchau von den Gästen ab, Herr Dr. Sandmaier.
      Deshalb einfach mal vorher überlegen und besser noch – einen betroffenen Behinderten fragen, welche Erfahrungen er mit dem neuen Steg gemacht hat.

      1. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
        Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit gerade beschlossen die Stolperfallen auf dem Steg zu entschärfen.

        1. Vielleicht sollte man vor der Ausbesserung des Steges sich einmal mit einer Materialprüfungsstelle unterhalten, ob die angedachte Ergänzung den Schaden wirklich beheben kann oder nur ein weiteres Flickwerk darstellt. So etwas gibt es nämlich auch noch, meine Damen und Herren. Man verlangt von Ihnen ja nicht, dass sie alles wissen. Wichtig ist, die richtigen Fachleute zu Rate zu ziehen. Das kann man verlangen. Der Planende Archtitekt ist ein Ingenieurbüro für Strassen und Tiefbau. Also wirklich kein Holzfachmann. Also von Anfang an, ein totaler Fehlgriff.

      2. Nun ist klar nun warum dr SR Weiss zu Recht meh Stimmen bekommen hat als sein Nebensitzer Sandmaier.

  8. Schlage folgendes Hinweisschild vor:
    Der Federsee ist landschaftlich überaus interessant und vielfältig, die Vogelwelt mit 260 Vogelarten einmalig. Wenn Sie den Federseesteg benutzen tun sie das auf eigene Gefahr, schließlich haben Sie genügend Eintritt bezahlt. Achten sie bitte auf die zahlreichen Stolperfallen. Lassen sie den Blick nicht von den Dielen, da man nie weiß, wann das nächste Hindernis kommt. Die Natur und die Vogelwelt studieren Sie erst an der erhöhten Aussichtsplattform oder am Stegende. Kleinere Verweilpunkte sind auch die zahlreichen Bänke entlang des Steges. Lassen Sie sich auf dem Steg nicht durch unvorhergesehene Überraschungen ablenken. Vor allem heben Sie den Blick nicht in die Landschaft oder gar zum Himmel. Die Stadt haftet nicht für angeschlagene Körperteile und ersetzt diese auch nicht. Diesbezügliche Klagen haben keinen Erfolg. Genießen sie dennoch den entspannenden Aufenthalt und kommen Sie wieder.
    Ihre umsorgende Stadtverwaltung.

  9. bin bei meinem letzten waldspaziergang ebenfalls gestolpert.
    Gott sei dank ist nicht passiert! wer wäre hier schuld gewesen ??
    sicher auch der bürgermeister!!

    1. Sie hätten bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen müssen, dass der normale Wanderweg keinen gesicherten Zustand erwarten lies, sondern ihnen hätte bewusst sein müssen, dass die Wartung eines Weges mitten im Wald nicht üblich ist. Bei Auswahl des Wanderweges (der kein Eintritt kostet) haben Sie selbst das Risiko seiner Benutzung auf sich genommen.

Comments are closed.