Baden-Württembergs Amtsnotariat nicht haltbar

Der Streit innerhalb der Landesregierung über eine Auflösung des Bezirksnotariats in Baden-Württemberg ist durch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) neu entfacht worden. Rechtspolitiker kritisieren Privatisierungspläne des Justizministers und setzen sich für eine Beibehaltung des Amtsnotariats aus. Die Regierungsfraktionen hatten im Koalitionsvertrag vom Mai 2006 vereinbart, in Baden-Württemberg flächendeckend ein freiberufliches Notariat einzuführen.

Das Bad Buchauer Notariat wird ebenso geschlossen wie das der Nachbarstädte so will es das  baden-württembergischen Justizministeriums.  Ab 1. Januar 2018 sollen die bisherigen Amtsnotariate von freiberuflichen Notaren geführt werden. Gleichzeitig wird ein Teil ihrer Aufgaben auf die Amtsgerichte übertragen – und daraus resultierend werden  mehr als 40 Prozent der Notariate im Land geschlossen.

Es gibt dazu aber keine Alternative“, mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH, der hat Ende Juni entschieden, dass Beamtete Notare eine Übertragung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft nicht mehr beurkunden dürfen. „Die Notartätigkeit ist eine klassische freiberufliche Tätigkeit.

In Sachen Notariatsreform haben sich etliche Bürgermeister Land auf Land ab schriftlich an das Justizminister gewandt. Die Antwort  ist für alle sehr unbefriedigend, eine Ausrede jagt die Andere und zum Schluss ist das Notariat dann plötzlich geschlossen. „Dass dies für ältere Bürger aus unserer Stadt eine Benachteiligung ist wenn sie evtl. nach Riedlingen oder Saulgau zum Notar fahren müssten ist keine Frage. Ich denke mal Riedlingen wird das Rennen machen, hat man doch dort schon einige staatliche Behörden in den letzten Jahren kurz um aufgelöst. Damit wäre eine kleine Wiedergutmachung geklärt. Wir werden es ja erleben bis 2018 und verweisen auf die Rechtsprechung des EuGH.

Die Geburtsstunde des württembergischen Notariatssystems reicht indes noch weiter zurück. Am 01.07.1826 traten im Königreich Württemberg drei königliche Verordnungen in Kraft, durch die das Notariatsedikt von 1819 vollzogen, die Notariatsbezirke eingeteilt und die damaligen Gerichts- und Amtsnotare als Vorgänger der württ. Bezirksnotare ernannt wurden. Gerichts- und Amtsnotare als Vorgänger der württ. Bezirksnotare ernannt wurden.

Notariat Bad Buchau, vielleicht bald als ganz normales Wohnhaus  zu mieten.  Drei Wohnungen in der Innenstadt, 2 Minuten vom Thermalbad entfernt.  Heute schon vormerken, könnte ja klappen mit der Vermietung.

5 thoughts on “Baden-Württembergs Amtsnotariat nicht haltbar

  1. Endlich mal was, was man der neuen Koalition zwischen Grünen und der SPD nicht in die Schuhe schieben kann. Der Koalitionsvertrag vom Mai 2006 zwischen CDU und FDP vereinbarte aufgrund der Urteilssprechung der EU, bereits freiberufliche Notariate einzuführen. Die amtlichen Bezirksnotare in Württemberg und Baden waren schon immer ein Stein des Anstoßes. Im Hohenzollerischen und in vielen anderen Bundesländern waren die freien Notare schon längst eine eingeführte Einrichtung. Dass diese Eigenbrötelei im Südwesten sich nicht halten kann, war schon länger zu befürchten.
    Dennoch muss man sagen, dass die Anstrengungen der Stadt Bad Buchau im Jahr 2002 noch das neue Notariat zu bauen, sich insofern für das Federseegebiet gelohnt haben, als man diese Einrichtung bis 2018 in Bad Buchau halten kann. Dies wäre nicht möglich gewesen, weil die Grundbuchämter der Federseegemeinden bereits in den letzten Jahren nach Bad Buchau schon zusammengelegt wurden. Nur durch den Neubau war dieser Zwischenschritt überhaupt räumlich aufzufangen und damit das noch frühzeitigere Aus des Amtsnotariats zu verhindern gewesen.
    Es ist sicher einen ernsthaften Versuch wert, für den Verwaltungsraum Bad Schussenried und dem Gemeindeverwaltungsverband Bad Buchau gemeinsam noch einen freiberuflichen Notar anzusiedeln. Sollte dies nicht gelingen, dürfte zukünftig Riedlingen oder Biberach der nächste Standort sein. Der dünner besiedelte ländliche Raum ist (wie schon immer) in vielen Bereichen ein bevorzugter Verlierer bei zukunftsgerechter Infrastrukturgestaltung.
    Deshalb ist es ungeheuer wichtig, in den Bereichen, in denen noch Gestaltungsmöglichkeiten offen stehen, sich flexibel und aufgeschlossen zu zeigen. Dazu gehört z.B. auch die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule. Der Bürger sieht nur sehr verschwommen die ineinandergreifenden Zusammenhänge, die hier ablaufen. Daher ist vor allem das Rathaus mit Weitblick und Gestaltungskraft gefordert. Eine wirklich verpflichtende Zukunftsaufgabe.

  2. ne ne so einfach ist es nicht; da ist ganz klar grün-rot im boot!!

    @vieles in bewegung: nicht nur klug schreiben — sondern auch mal ein bisschen zeitung lesen!!!

    1. Klar doch@, manche sind politisch total verwirrt und merken überhaupt nichts mehr. Das sind diejenigen, die auch einen Pfahl auf dem Stimmzettel ankreuzen, wenn er nur schwarz ist. Sie empfehlen mir Zeitung zu lesen. Ich empfehle Ihnen, zunächst einmal ihre schwarze Brille abzunehmen, damit sie überhaupt einmal das Tageslicht mitbekommen. Im übrigen ist das Thema in erster Linie gar kein politisches, sondern eher ein rechtliches Problem. Es geht um eine Anpassung an das Europarecht, ausgelöst durch ein Urteil des EU-Gerichtshofes.
      „Ziel der Reformen ist, in allen Teilen des Landes dauerhaft ein funktionsfähiges und leistungsstarkes Notariat zu gewährleisten. Wir sind auf einem guten Weg“, freute sich Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Freitag (15. Februar 2008) in Berlin. Der Bundesrat folgte Golls Antrag zur Änderung der Bundesnotarordnung und beschloss die Einbringung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Um den Übergang vom Amtsnotariat zu einem Nurnotariat in Baden-Württemberg bewerkstelligen zu können, bedarf es Änderungen des Bundesrechts. Am 28.07.2010 beschloss der Landtag Baden-Württemberg die Notariatsreform.

  3. Im Gegensatz dazu sind die bislang ausschließlich tätig gewesenen Amtsnotare staatliche Beamte, die vom Land besoldet und mit Personal und Sachmitteln ausgestattet werden.
    Aufgrund einer grundlegenden Notariatsreform wird bis zum Jahr 2018 flächendeckend in ganz Baden das freiberufliche Notariatssystem eingeführt. Das Amtsnotariat wird bis zum 31.12.2017 abgeschafft. In der Übergangszeit bestehen beide Notariatsformen nebeneinander.
    Die Notarkosten sind bundeseinheitlich durch Gesetz geregelt. Die Kosten sind bei freien Notaren und Amtsnotaren sowie den Anwaltsnotaren gleich hoch

  4. und warum müssen wir das mal wieder (wie Polizei) nach Schussenried abgeben?
    Die können auch mal was für uns tun – aber da hat der Bürgermeister Angst seinen Mann zu stehen.

Comments are closed.