Grenzschließung gilt für alle – nur nicht für Asylbewerber

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Der seit 16. März geltende Zurückweisungserlass für die meisten Ausländer gilt nicht für Asylbewerber. Durch die neuen Grenzschutzmaßnahmen habe sich „am bisherigen Asylverfahren keine Änderung ergeben“, teilt das Bundesinnenministerium mit. Weiterlesen auf epochtimes.de