Stadtwerke Biberach sehen keinen Anlass für Alkoholverbot in Bussen

Von Gerd Mägerle
In Hamburg ist das Trinken von Alkohol in Bussen, S- und U-Bahnen seit dem 1. September durch ein offizielles Verbot untersagt. Verstöße sollen ab Oktober mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet werden. Obwohl sich rund 90 Prozent der Bundesbürger laut einer Emnid-Umfrage für ein solches Verbot aussprechen, sieht Carlo Urbano, Geschäftsführer der Biberacher Stadtwerke, bislang keinen Anlass, ein solches Verbot auch explizit für die Busse auf den Biberacher Stadtlinien auszusprechen.

„Sieht man es ganz formal, so ist die Mitnahme von Speisen und Getränken in unseren Bussen bereits in den Beförderungsbedingungen ausgeschlossen“, sagt Urbano. In der Praxis sei die Situation in Biberach eine ganz andere als in Hamburg. Allerdings, so fügt Urbano an, sei das Trinken von Alkohol in den Stadtbussen bislang kein Aufregerthema gewesen. „Ich habe alle Beschwerden, die bei uns im vergangenen Jahr eingegangen sind, durchforstet. Es gab keinen einzigen Fall, in dem das Trinken von Alkohol oder betrunkene Fahrgäste ein Thema waren.“ Auch die Fahrer der Unternehmen, die im Auftrag der Stadtwerke die Buslinien bedienen, hätten keine derartigen Vorfälle gemeldet.

„Wenn jemand mit alkoholischen Getränken in den Bus einsteigen will und der Fahrer sieht das, wird er von diesem darauf angesprochen, dass das nicht erlaubt ist“, sagt Urbano. Betrunkene Fahrgäste, die durch aggressives Verhalten unangenehm auffallen, riskieren ebenfalls, in Bussen und im Anruf-Sammeltaxi nicht mitgenommen zu werden. „Wir müssen da aber aufpassen. Solange unsere Gesellschaft den Alkohol nicht verbietet, kann es auch nicht Aufgabe des ÖPNV sein, angetrunkene Leute draußen zu lassen, und zu riskieren, dass sie sich mit Alkohol selbst hinters Steuer setzen. Wir sind gerade da, um das zu verhindern.“