Stadtstreicher Nr. 46

Übers Verwalten und regieren

Es muss nicht immer um grundlegende Dinge wie die Atompolitik oder den Rettungsschirm, um globale Beziehungen oder Netzwerke gehen. Nein auch kleine und alltägliche Nachlässigkeiten oder auch Gleichgültigkeiten können ganz schönen Ärger bereiten. Mindestens kurzfristig den Magen verstimmen oder die Gallenblase zum Überlaufen anregen. Nehmen solche negative Kleinigkeiten überhand ruft das sogar echten Verdruss hervor, auf jeden Fall belastet es den gegenseitig korrekten Umgang miteinander.

So betont unser Bürgermeister, er und seine Verwaltung sei immer für die Bürger da. Jeder könne sich vertrauensvoll an das Rathaus wenden. Das ist –oft nach mehreren Versuchen – vielleicht gerade noch gewährleistet. Aber dann reißt der Faden endgültig. Anders lässt es sich nicht erklären, dass man immer wieder Bürger trifft, die darüber klagen, vorgebrachte Anliegen würden überhaupt nicht oder nur recht widerwillig (kratzbürstig) bearbeitet. Oder wie soll man Dauerschweigen des Rathauses anders auslegen? Der beste Anstand ist das sicher nicht. Wenn eine Erledigung längere Zeit in Anspruch nimmt, was durchaus vorkommen mag, kann der Bürger zu Recht zwischendurch ein Lebenszeichen der Verwaltung erwarten. Manchmal wird anscheinend auch der Eindruck erweckt, die Verwaltung fühle sich persönlich angegriffen, wenn man etwas kritisch vorbringt oder nachfragt. Da spielt scheinbar immer noch die alte totalitäre Meinung mit, der Bürger sei ein genereller Bittsteller.

Also die Verwaltung ist übergeordnet, der Bürger untergeordnet. Eine Antwort, eine Erledigung der Verwaltung sei ein Gnadenakt von oben. Ein anderer veralteter Verwaltungsgrundsatz ist: „Das meiste erledigt sich von selbst. Man muss nur lange genug warten können.“ Hier setzt man auf das Vergessen oder die Langmut des braven Bürgers. Eine Grundlage fairen Umgangs zwischen Rathaus und Bürger ist weder das eine noch das andere. Entgegenkommend schon gar nicht. Aber wenn der Bürger sich das bieten lässt, um nicht als Nörgler abgestempelt zu werden, geschieht es ihm gerade recht.

Neben den meisten Menschen, die sehr geduldig und ausgewogen sind, stehen einige wenige Bürger, die der Verwaltung gegenüber mit „Urkraft“ auftreten und nur ihren Standpunkt gelten lassen. Diese Personen leben in der Vorstellung, die Verwaltung gehöre zur Verlängerung ihres Macht- oder Einflussbereiches, die Verwaltung sei nur ein lästiger Hebel zur Durchsetzung eigener Interessen. Neben diesen Hartnäckigen stehen die Bluffer. Nach dem Grundsatz, man kann es ja einmal versuchen, etwas wird mit überzogenem Auftreten am Ende schon herausspringen. Beiden Verhaltensweisen darf man sich auch in einer Demokratie und bürgerfreundlichen Verwaltung nicht beugen. Sonst steht Vertrauensverlust auf dem Spiel oder man kommt in den Verdacht der Unkorrektheit. Hier ist Standkraft der Verwaltung angesagt und nicht Entgegenkommen.

Also man sollte weder den braven Bürger „ausnützen“ noch dem Machotypen entgegenkommen.

Es ist an dieser Stelle schon wiederholt die Kontrollpflicht des Gemeinderats an der Verwaltung kritisiert worden. Desgleichen die mangelnde Unterrichtung und Beteiligung der Bürger. Natürlich kann man den Gemeinderat nicht verpflichten, seine demokratischen Rechte auszuschöpfen oder gar seine Pflichten ernst zu nehmen. Bloß frage ich mich, warum wir dann ein solches Organ überhaupt brauchen. Nur, um alle Maßnahmen der Verwaltung in Silberfolie zu verpacken, ganz sicher nicht. Der Verwaltung den Segen und die Absolution zu erteilen, auch nicht. Als Heiligenschein der Verwaltung auch nicht. Die seltenen alternativen Vorschläge bzw. Ergänzungen aus dem Gremium werden scheel betrachtet und meist abgeblockt.

Im Gemeinderat achtet man mehr darauf, dass man sich gegenseitig möglichst in die Pfanne hauen kann, als die Verwaltung mit fundiertem Wissen zu ergänzen …. und vor allem zu korrigieren. Wagt dann einmal einer nur verhalten an Initiative zu denken, wird er verdammt oder lächerlich gemacht. Mit einer solchen Praxis des Gremiums führt die Buchauer Verwaltung ein herrliches und unbeschränkt herrschaftliches Eigenleben. Sie wäre ja dumm, so etwas nicht zu genießen und voll auszuleben. Woher kann die hiesige Verwaltung eine bessere Schutztruppe bekommen als vom „eigenen“ Gemeinderat? Dass das letztlich an der sehr ausgewogenen demokratischen Konstruktion der Gemeindeordnung vorbeiläuft, wird halt so hingenommen. Genauso falsch wie die völlige Hörigkeit, die schon an Verbohrtheit grenzt, wäre es natürlich, wenn der Gemeinderat die Verwaltung als „generellen Spitzbuben“ oder Urgegner betrachten würde.

Sauberes und kritisches aber gegenseitig aufbauendes, vertrauensvolles Verhalten von beiden Seiten ist in der Gemeindeordnung gefordert. Aber das ist in Bad Buchau eine Utopie (geworden)….. für manchen vielleicht sogar zum Alptraum. So langsam wundern sich doch immer mehr Leute über die Diesche Rathauslandschaft besonderer Prägung. Daran wird wohl kaum der zukünftige E-Roller des Amtsdieners etwas verändern. Der einzige, der in Zukunft nicht mehr so viel Schweißtropfen verlieren muss.