Stadionplatz Bad Buchau – Sanierung der Sportstätte verzögert sich.

In der Gemeinderatssitzung vom 1.7.2014  kam eine unerfreuliche Meldung zu Tage. Das Stadion wird aus Kostengründen ein Jahr später fertig als gedacht. Das überteuerte Angebot wurde vom Gemeinderat Mehrheitlich abgelehnt.

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Leider hat die öffentliche Ausschreibung im Staatsanzeiger nicht das erhoffte Interesse der Fachbetriebe geweckt – es ging lediglich nur ein Angebot ein und das mit unangemessen hohen Preisen, sodass wir keine Beauftragung empfehlen können. Die Preise liegen im Vergleich zur Kostenermittlung unseres Ingenieurbüros um rd. 16 %, insgesamt ca. 90.000 € höher. Als Grund für die Kostensteigerung werden vom Ingenieurbüro die vollen Auftragsbücher bei den Sportstättenbau-Unternehmen gesehen.

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 1. Sachverhalt:
Die Stadt hat die Sportanlagensanierung am 30.05.2014 im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 23.06.2014 im Sitzungssaal des Rathauses statt. Am Eröffnungstermin lagen 2 Angebote von 7 angeforderten LV`s vor, wobei ein Umschlag kein Angebot sondern nur ein Laufbahnmuster enthielt. Somit verblieb zur Wertung nur ein Angebot.
Das Ergebnis der Ausschreibung und die Wertung sind nicht akzeptabel. Nur eine Firma hat ein Angebot abgegeben und das liegt rd. 16 %, ca. 90.000 € über der Kostenermittlung des Ingenieurbüros Münster. Das ist unangemessen, zumindest unerwartet hoch. Als Grund für die Kostensteigerung und die mangelhafte Beteiligung an der Ausschreibung werden vom Ingenieurbüro die vollen Auftragsbücher bei den Sportstättenbau-Unternehmen gesehen (deutschlandweit).
Das Ingenieurbüro Münster empfiehlt deshalb, die Ausschreibung nach VOB/A aufzuheben und das Angebotsverfahren im Winter 2014/15 zu wiederholen.

2. Finanzierung:
Zusammenfassung der finanziellen Eckdaten:
Veranschlagte Gesamtkosten: rd. 580.000 € incl. NK (im HHPL 2014 finanziert)
Zuschuss Sportverein: 50.000 € (bereits eingegangen)
Zuschuss Sportstättenförderung: 119.000 € (lt. Bescheid vom 12.05.2014)
Investitionshilfe Ausgleichstock: 80.000 € (Entscheidung Verteilerausschuss vom 23.06.2014)
Bei dieser Mischfinanzierung und den veranschlagten Gesamtkosten sind rd. 43 % der Investitionskosten mit Zuschüssen abgedeckt.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem RP Tübingen am 24.06.2014 (Sportstättenförderung und Ausgleichstock) gehen die Zuschüsse bei Verschiebung der Maßnahme nicht verloren. Die Auflage, dass die Maßnahme innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Bewilligungsbescheide begonnen werden muss, kann dennoch eingehalten werden – Maßnahmenbeginn ist die Vergabe im Gemeinderat. Entsprechende Anträge wie z.B. Verlängerung des Bewilligungszeitraumes, Maßnahmenverschiebung etc. sind dem RP noch schriftlich nachzureichen.

Anmerkung – Zeitplan:
Ausschreibung Spätherbst 2014
Vergabe im Gemeinderat Ende 2014/Anfang 2015
Umsetzung von Mitte/Ende April 2015 – Mitte/Ende Juli 2015