Skater, Spass und Sport auf der Strasse

Nicht ganz so wild wie es auf der Autobahn zu ging, aber doch recht schnell und pfiffig.  Buchauer Skater unterwegs. Aber es kommt noch toller für manche, z. B.

Die Ulmer Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil gegen den Autobahn-Skater und seinen Helfer nicht einverstanden: Sie hat Berufung eingelegt.

Es kommt äußerst selten vor, dass die Ulmer Staatsanwaltschaft gegen ein Amtsgerichts-Urteil Berufung einlegt. Doch im Falle des Autobahn-Skaters und seines Helfers hat sies getan. Grund, wie Pressesprecher Michael Bischofberger es erklärt: Die Ermittlungsbehörde halte die Urteile für viel zu milde – sowohl, was die Höhe der ausgesprochenen Geldstrafe als auch das fallen gelassene Fahrverbot anbelange.

Wie berichtet, hatten sich Mitte April zwei Männer vor dem Geislinger Amtsgericht wegen einer spektakulären Skater-Fahrt verantworten müssen. Die freilich liegt schon fast drei Jahre zurück: An einem frühen Sonntagmorgen im August 2007 hatte sich der 32-jährige Stuttgarter Extremsportler Sebastian Haller vom Parkplatz oberhalb des Drackensteiner Hangs von einem Motorrad auf die abschüssige Autobahn ziehen lassen und war dann in wilder Fahrt ins Tal gesaust.

Bekannt wurde die Aktion abeer erst viel später, als ein Video bei der Internet-Plattform Youtube auftauchte. Zwar waren darauf das Kennzeichen des Motorrads und eines Begleitfahrzeugs abgeklebt, doch gelang es den Ermittlern, das Nummernschild eines weiteren Begleitautos zu entziffern.

Weil ein Skater auf der Autobahn juristisch einem Fußgänger gleichgestellt ist und es sich demnach „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit handelte, war die Verjährungsfrist längst abgelaufen. Die Staatsanwaltschaft jedoch fand dennoch eine Möglichkeit, die beiden Männer zur Verantwortung zu ziehen – wegen Kennzeichenmissbrauchs, einer Straftat, die erst nach drei Jahren verjährt. Dem Skater, der übrigens World-Cup-Gesamtsieger 2004 im Longboard-Downhillfahren ist, und seinem Freund flatterten Strafbefehle ins Haus: Für den Skater 1500 Euro und zwei Monate Fahrverbot, für den einzigen ermittelten Helfer 900 Euro und ein Monat Fahrverbot. Weil ihnen dies zu hoch erschien, musste Amtsrichter Reinhard Wenger verhandeln. Und der befand auch: „Da hat die Staatsanwaltschaft nicht nur mit Kanonen auf Spatzen geschossen, sondern mit Raketen und Panzerhaubitzen.“ Er strich die Fahrverbote und reduzierte die Geldstrafen.

Im Übrigen, so argumentierte er, käme ein Fahrverbot für den jetzt als Handlungsreisenden arbeitenden Skater einem Berufsverbot gleich.

Damit will sich die Staatsanwaltschaft aber nicht abfinden. Sie legte Berufung ein – so dass nun in Ulm erneut verhandelt werden muss. Südwestpresse-Ulm.