Regierungspräsident Hermann Strampfer empfiehlt die Holzheizung zuhause.

Regierungspräsident Hermann Strampfer: „Im Herbst und Winter gesundheitsschonend mit Holz heizen

Mit einem hochkarätigen Aufgebot an Gästen lud heute (14. Oktober 2010) das Regierungspräsidium Tübingen zu einem Pressegespräch zum Thema Feinstaub. Dabei wurde der Fokus einmal nicht auf den Autoverkehr gelegt – es ging um das umweltschonende Heizen mit Holz.

„Pünktlich zur beginnenden Heizperiode“, so Regierungspräsident Hermann Strampfer in seiner Begrüßung, sei es dem Regierungspräsidium ein Anliegen, über das richtige Heizen mit Holz zu informieren. Dabei betonte er die grundsätzliche Bedeutung von Holz als klimafreundlichem und regional verfügbarem Brennstoff, „sofern er richtig verwendet wird“. Damit die Vorteile überwiegen, komme es darauf an, Holzfeuerungsanlagen richtig zu betreiben. Das Ziel des knapp zweistündigen Programms formulierte er folgendermaßen: „Aufzeigen, dass es genügt, einige wenige Dinge zu beachten, um emissionsarm zu heizen und damit unmittelbar im eigenen Lebensumfeld viel für die Gesundheit zu tun.“

Die Städte Reutlingen und Tübingen waren mit der Ersten Bürgermeisterin Ulrike Hotz und mit dem Baubürgermeister Cord Soehlke vertreten. Auch die beiden Städte haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, wie Sie eine Holzheizung richtig nutzen, um nicht durch ungünstige Verbrennungsbedingungen unnötig Treibhausgase und Schadstoffe zu erzeugen oder den Nachbarn zu stören: „Es genügt in der Tat, einige wenige Dinge zu beachten, um umweltschonend zu heizen“, so Hotz und Soehlke. Erklärtes Ziel sei es, hier mehr Bewusstsein für ein umwelt- und gesundheitsschützendes Nutzerverhalten zu schaffen.

Tübingen und Reutlingen halten für ihre Bürgerinnen und Bürger Informationsbroschüren zum umweltfreundlichen Heizen mit Holz bereit. Die Empfehlungen darin reichen von Kauf- und Planungshinweisen über die fachgerechte Aufstellung der Feuerungsanlage, die Verwendung geeigneter Brennstoffe bis hin zur richtigen Entsorgung der Asche, die übrigens nicht in den Garten oder die Biotonne gehört, sondern in den Restmüll.

Die Stadt Reutlingen stellt die Broschüre bei der Stadtverwaltung und beim städtischen Bürgerbüro Bauen, den Bezirksämtern oder auf der Homepage der Stadt für Interessierte zur Verfügung. Ebenfalls ausgegeben wird sie beim Reutlinger Umweltinformationszentrum Listhof sowie bei den zuständigen Bezirksschornsteinfegern.

Die Tübinger verteilen ihre Informationsschrift über die Verwaltungsstellen und legen sie jeder Baugenehmigung bei. Darüber hinaus werden die darin enthaltenen Informationen über die städtische Internetseite verbreitet und in den Mitteilungsblättern der Stadtteile abgedruckt.

Die Fachvorträge des Nachmittags bestritten Andreas Grangler vom Luftreinhaltereferat des Regierungspräsidiums, Dr. Bernhard Link vom Landesgesundheitsamt in Stuttgart und Andreas Feuerer, Obermeister der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Tübingen.

Andreas Grangler gab dabei einen allgemeinen Überblick über die Bedeutung der Emissionen von Holzfeuerungen. Anders als beim motorisierten Straßenverkehr haben die Emissionen aus Holzfeuerungen in den letzten Jahren zugenommen. Für niedrige Emissionen kommt es deshalb umso mehr auf die optimale Betriebsweise der Holzfeuerungen an. Beispielsweise können die Luftschadstoffemissionen bei schlechter Betriebsweise über 100 mal höher sein als bei einer optimalen Verbrennung.

Herr Dr. Bernhard Link vom Landesgesundheitsamt erläuterte nachfolgend, welche gesundheitsschädlichen Schadstoffe beim Verbrennen von Holz eine besondere Rolle spielen. Neben Feinstaub entstehen im Falle von unvollständigen Verbrennungsprozessen, wie zum Beispiel im Gluthaltebetrieb unter Luftmangel, eine Vielzahl gesundheitsschädlicher organischer Verbindungen. Als bekannteste weil krebserzeugende Verbindung ist hier das Benzo(a)pyren zu nennen, welches bei der schlecht betriebenen Holzverbrennung in hohem Maße entstehen kann.

Abschließend informierte Innungsobermeister Andreas Feuerer über die aktuell geltenden Vorschriften und ganz praxisnah, worauf beim Heizen mit Holz geachtet werden sollte:

Für kleine Feuerungsanlagen gilt die Erste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, die am 22. März 2010 in einer neuen Fassung in Kraft getreten ist und einige Neuerungen mit sich bringt. Zum Beispiel

  • gelten nun auch für Holzfeuerungsanlagen Grenzwerte, deren Einhaltung durch die Typprüfung der Anlage oder falls nicht vorliegend nach einer Übergangsfrist durch Messungen nachzuweisen sind.
  • gelten bei Holzheizkesseln Schadstoffgrenzwerte jetzt schon ab einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt (kW, bisher: 15 kW).
  • gibt es für Schadstoffe unterschiedliche Grenzwertstufen in Abhängigkeit vom Errichtungsjahr der Feuerungsanlage.
  • ist die Feuerungsanlage nachzurüsten oder auszutauschen, wenn Grenzwerte nach Ablauf einer Übergangsfrist nicht eingehalten werden können.
  • finden einmalige Beratungen über den richtigen Betrieb der Feuerstätte, die Auswahl geeigneter Brennstoffe etc. statt.

Auch Fragen zur Verordnung beantworte der Schornsteinfeger, beispielsweise ob und gegebenenfalls wann eine Nachrüstpflicht besteht oder welche Grenzwerte von einer konkreten Anlage eingehalten werden müssen.

Andreas Feuerer betonte, dass es auch bei Einhaltung der Vorschriften entscheidend auf das alltägliche Nutzerverhalten ankomme. Schließlich beeinflusse die Handhabung das Emissionsverhalten einer Holzfeuerungsanlage am meisten. Hier die wichtigsten Tipps und Hinweise des Schornsteinfegers:

  • Nur zugelassene Brennstoffe einsetzen und den Feuerraum nur mit der zulässigen Füllmenge bestücken.
  • Lufttrockenes Holz verwenden (Wassergehalt < 20 Gew.%).Zu feuchtes Holz führt zu geruchsintensiven und gesundheitsschädlichen Rauchgasen, ist außerdem Energieverschwendung und führt zu Glanzrußbildung im Kamin (Kaminbrandgefahr).
  • Das Holz sollte möglichst gleichmäßig und in einer geeigneten Größe gespalten sein.
  • Beim Anheizen darf kein Papier verwendet werden. Stattdessen eignen sich Anzündholz oder zugelassene Anzünder aus dem Handel.
  • Unbedingt sollte auch auf eine ausreichende Luftzuführung geachtet werden. Luftmangel (Gluthaltebetrieb) führt zu hohen Schadstoffemissionen.