Post für den Mülleimer, aber sofort bitte ! Gewerbeauskunft- Zentrale

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Die Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH) machen einen sehr amtlichen Eindruck, da sie in ihrer optischen Aufmachung behördlichen Schreiben zum Verwechseln ähnlich sind. Sie sind ganz offensichtlich von der Gewerbeauskunft-Zentrale bewusst so gewählt worden, um die Adressaten zu täuschen.

Im Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale wird der Empfänger aufgefordert dies auszufüllen bzw. fehlerhafte Angaben zu korrigieren und zurückrückzuschicken. Tut er dies nicht, erhält er nach wenigen Wochen erneut Post von der Gewerbeauskunft-Zentrale alias der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Im zweiten Brief wird er darauf hingewiesen, dass ihm ein Schreiben bereits zuvor übersandt worden wäre. Zudem wird der Empfänger ermahnt, das Schreiben nunmehr unbedingt auszufüllen. Viele Betroffene fallen erst auf dieses zweite Schreiben herein.

Abzocke der Gewerbeauskunft-Zentrale: Was Sie tun können  : Publiziert am 02. Oktober 2012 von RA Fritzsch

Gewerbeauskunft-Zentrale   Vorsicht Branchenbuch-Abofalle!

In den vergangenen Jahren und verstärkt in den letzten Monaten verzeichnet unsere Kanzlei Fälle, in denen Personen Schreiben von der sogenannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ erhalten. Dahinter verbirgt sich die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Betroffen von diesen Schreiben sind vorwiegend Unternehmen, Vereine, kirchliche Einrichtungen und öffentliche Stellen, wie etwa Schulen oder Bibliotheken. Insofern sollte der Begriff „Gewerbeauskunft-Zentrale“ keineswegs zu wörtlich genommen werden.

.Haben auch Sie Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale?

Gern helfen wir Ihnen bei der Abwehr der Forderungen (aufgrund der anhaltenden Mahnwelle auch an Wochenenden). Unsere Anwälte sind bereits seit Jahren erfolgreich in der Abwehr derartiger Abo-Fallen tätig. Wir greifen für Sie den vermeintlichen Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zu der Gewerbeauskunft-Zentrale, respektive GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Sie erreichen uns stets persönlich unter unserer kostenlosen Anwaltshotline 0800 10 10 36 6

– auch an Wochenenden und Feiertagen –         Alternativ haben Sie die Möglichkeiten:unseren Rückrufservice zu nutzen – verwenden Sie hierfür einfach den entsprechenden Knopf im linken, oberen Bereich unserer Homepage, hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden;

uns Ihre Unterlagen zur Angelegenheit (Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale, Rechnungen, Mahnungen ect.) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbingung setzen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Besprechung mit der Abwehr der Forderung beauftragen möchten. Diese werden zuvor auch gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

Hat sich ein Empfänger verleiten lassen, die Aufforderung unterschrieben zurückzusenden, erhält er wenig später eine Rechnung von der Gewerbeauskunft-Zentrale, meist über 569,06 Euro. Aber auch dies ist leider noch nicht die ganze Wahrheit. Die 569,06 Euro sind nämlich nur die Kosten, die für das erste Vertragsjahr in Rechnung gestellt werden. Der Branchenbucheintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale soll jedoch für eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren beauftragt sein. Insoweit erwartet die Betroffenen, die sich nicht gegen die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale zur Wehr setzen und diese etwa als „Lehrgeld“ für sich verbuchen, im nächsten Jahr erneut eine Rechnung über 569,06 Euro. Vergisst man dann auch noch zu kündigen, wird man auch im dritten Jahr nochmals zur Kasse gebeten.

Tatsächlich findet sich auf der rechten Seite des „Lockschreibens“, versteckt im Kleingedruckten, der Hinweis, dass man mit der Zurücksendung des ausgefüllten Schreibens die Eintragung in eine Art Branchenbuch beauftragen würde. Für diese Leistung soll dann monatlich ein Betrag in Höhe von 39,85 Euro fällig werden, wobei immer gleich ein volles Vertragsjahr im Voraus zu zahlen wäre. Viele der Betroffenen empfinden das Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale als pure Abzocke – wir sind der gleichen Meinung!

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Wehren Sie sich gegen die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale!

Mit einer fachlich versierten juristischen Verteidigung haben Sie sehr gute Chancen, keine Zahlungen an die Gewerbeauskunft-Zentrale leisten zu müssen.

Aus unserer anwaltlichen Sicht sind derartige „Vertragsschlüsse“ angreifbar. Wir raten daher, keinesfalls sofort zu bezahlen, sondern sich mit rechtlicher Hilfe zur Wehr zu setzen.

Der enorme Täuschungscharakter der Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale führt dazu, dass eine ganze Reihe von rechtlichen Einreden gegen die vermeintlichen Ansprüche vorgebracht werden können. Allerdings sind Einreden Abwehrrechte, welche tatsächlich erhoben werden müssen, damit sie rechtliche Wirkung entfalten. Wichtig ist ein möglichst zeitnahes Vorgehen gegen die Forderungen, da einige Einreden per Gesetz an gewisse Zeitfenster geknüpft sind. Verstreichen die Zeitfenster, können die Abwehrrechte verwirkt sein. Ein bloßes Ignorieren der Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale ist daher gefährlich.

Eine geeignete juristische Abwehr vorausgesetzt, kann die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale meist gänzlich zu Fall gebracht werden. Wir haben dies bereits in einer Vielzahl von Fällen für Mandanten erreicht.

Weiterhin raten wir Betroffenen dringend davon ab, telefonisch mit der Gewerbeauskunft-Zentrale in Verbindung zu treten. Die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH verfolgt am Telefon die Strategie, die Betroffenen von der vermeintlichen Rechtmäßigkeit ihrer Forderung zu überzeugen und sie durch Einräumung eines 30-prozentigen (manchmal auch 40-prozentigen) Rabattes zu einem Anerkenntnis der Forderung zu verleiten. Dies sollte unbedingt vermieden werden! Es gilt hierbei auch zu beachten, dass die rabattierte Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale nur den Betrag für das erste vermeintliche Vertragsjahr betreffen würde. Für das zweite Jahr (und jedes weitere) würden die vollen 569,06 Euro von der Gewerbeauskunft-Zentrale gefordert werden.

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One thought on “Post für den Mülleimer, aber sofort bitte ! Gewerbeauskunft- Zentrale

  1. Von dieser Firma bekam ich auch Post. Sofort erkannte ich die Abzocke der Firma. Ergebnis:
    Das erste Schreiben landete im Altpapier. Das 2.Schreiben wurde mit dem Vermerk „Annahme verweigert“ versehen und wieder in den Postbriefkasten eingeworfen. Seit dem Tag kommt kein Schreiben mehr von dieser Firma. Wenn das nur alle tun würden.

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