Naturschutzgebiet „Federsee“ erfährt Veränderung.

Das Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt, die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Federsee“ zu ändern. Aus dem Schutzgebiet soll die geplante Erweiterungsfläche des archäologischen Freigeländes des Federseemuseums in Bad Buchau herausgenommen werden.

Der Verordnungsentwurf und die Schutzgebietskarte werden in Kürze – nach einer Bekanntmachung in den Mitteilungsblättern der Stadt Bad Buchau, der Gemeinden Alleshausen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch und Tiefenbach – beim Landratsamt Biberach nach § 74 Abs. 2 Naturschutzgesetz für die Dauer eines Monats zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können beim Landratsamt Biberach Anregungen und Einwendungen vorgebracht werden.