Mord von Bad Buchau: Amtsgericht verurteilt Mitwisserin.

Eine 15-jährige Mitwisserin des Mordes von Bad Buchau ist gestern vom Amtsgericht Biberach zu einer zwölfmonatigen Jugend-Bewährungsstrafe verurteilt worden. Richter Peter Pahnke beschreibt sie als „schüchtern, orientierungslos und labil“.Die zur Tatzeit 14-Jährige gehörte zu einer Clique von Jugendlichen, die von dem geplanten Mord wusste. Nachdem der 15-jährige Haupttäter im April vergangenen Jahres seine 26-jährige Nachbarin niedergeschlagen und gefesselt hatte, war er zu der Clique gekommen und hatte den 16-jährigen Mittäter geholt. Dieser war, nachdem er das Opfer gesehen hatte, mit den Worten zurückkehrt: „Der macht sie jetzt alle.“ Trotzdem hatte keiner der Jugendlichen etwas unternommen. Die mit einem Brecheisen erschlagene 26-Jährige wurde von ihrem Ehemann tot aufgefunden.

Bereits im Dezember mussten sich zwei jeweils 15-jährige Mädchen und Jungen wegen „Nichtanzeige geplanter Straftaten“ vor dem Biberacher Amtsgericht verantworten. Richter Pahnke verurteilte die Jungen zu einer sechs- beziehungsweise zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Die Mädchen wollten sich damals vor Gericht nicht äußern. „Ein Verteidiger hatte besonderen Wert darauf gelegt, dass erst das Verfahren gegen die Haupttäter abgeschlossen sein soll“, erläuterte Richter Pahnke gestern. Das Landgericht Ravensburg hat die Haupttäter inzwischen zu sieben beziehungsweise zehn Jahren Haft verurteilt, ein Verteidiger hat jedoch Revision eingelegt.

Der Verteidiger der gestern vor Gericht stehenden 15-Jährigen habe deutlich zum Ausdruck gebracht, so Richter Pahnke, „dass das Mädchen einen Schlussstrich unter diese Episode ihres Lebens ziehen“ und deshalb nun aussagen wolle.

Es fließen Tränen

Die Verhandlung, die unterbrochen werden musste, weil die 15-Jährige weinte, habe fast drei Stunden gedauert. „Ich habe den Eindruck, dass ihr jetzt erst gedämmert ist, für welche Entwicklung sie mitverantwortlich ist.“ Das Mädchen lebte zur Tatzeit in einer Pflegefamilie, stammt aus schwierigen Verhältnissen und habe in der Clique wohl Bezugspersonen gesucht. Inzwischen wohnt die 15-Jährige außerhalb des Kreises. Sie war mit dem älteren Jungen der beiden Haupttäter liiert und hatte laut Pahnke ein größeres Wissen als die beiden schon verurteilten Mitwisser. Sie habe unter anderem das Klebeband gesehen, mit dem das Opfer später gefesselt wurde, und die Grube, die der Haupttäter hinter seinem Haus ausgehoben hatte, um eine eventuelle Leiche verschwinden zu lassen.

Die 15-Jährige bekam zur Auflage, ihre psychotherapeutische Behandlung fortzuführen, sie muss 100 Arbeitsstunden leisten und bekommt einen Bewährungshelfer. Beim vierten Mitglied der Clique steht die Verhandlung noch aus. (SZ-BC H.Neubrand)

4 thoughts on “Mord von Bad Buchau: Amtsgericht verurteilt Mitwisserin.

  1. Ich finde es echt schade und traurig,das man obwohl man es gewusst hat nicht geholfen hat.Spätestens als er wieder zurück kam.Dann hätte die kleine ihre mutter noch und ich meine Freundin.So was macht mich sauer und enttäuscht zugleich und für was???????Für nichts.

    1. so traurig die ganze tat ist: wie auch in dem bericht geschrieben, das mädchen kommt ja auch schwierigen verhältnissen und hat sicherlich selbst genug (psychische) probleme. wenn da eine ihr nahestehende person oder personen die sie „anhimmelt“ irgendwelche straftagen begehen, dann ist es einfach nicht realitätsnah zu erwarten, dass sie dienjeinge ist, die das ganze dann vereitelt und sich gegen alle auflehnt.

      die meisten von uns haben (vor allem in der jugend) sowas ansatzweise miterblebt dass jemand aus der clique blödsinn gemacht hat und niemand hat denjenigen davon abgehalten (auch wenn es einfach nur dummheiten warn nicht schlimmes). keine frage, das ganze ist extrem traurig und darf nicht passieren. aber ich bin da etwas vorsichtiger von einer 15 jährigen zu erwarten dass sie sich gegen „ihre“ clique auflehnt…

      1. stimmt. in der jugend in dem alter ist einem vieles nicht bewusst.da läuft man schon mal mit beim blödsinn machen.aber das hier ist natürlich der absolute härtefall.

  2. Was ich überhaupt nicht verstehe warum bekommen die Mitwisser so
    milde Strafen obwohl Sie das gleiche gewußt haben wie die sogenannten
    Haupttäter.Und warum wurden bzw.werden Sie nicht genauso vor dem
    Landgericht verurteilt statt vom Amtsgericht?
    Den Mitwissern gehen die Strafen doch am A…. vorbei.
    Die laufen auf der Strasse rum als wäre nichts passiert
    und machen andere Leute blöd an.

Comments are closed.