LKRS BIBERACH – Feiern ohne Folgen

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Die Sicherheit zur Fasnetszeit ist jetzt wieder besonders im Blick der Polizei. Mit verstärkten Kontrollen und Informationen will sie dazu beitragen, dass sich weniger Fahrer unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzen und dass weniger exzessiv dem Alkohol zugesprochen wird. Gerade der übermäßige Alkoholkonsum spielt nach den Erfahrungen der Polizei oft eine große Rolle bei Streitereien, Gewaltdelikten und Verkehrsunfällen.

Wie schon in den Vorjahren finden auch in dieser Fasnetsaison wieder enge Absprachen zwischen Polizei, Veranstaltern und Gemeinden statt. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und des Gaststättengesetzes sind dabei Schwerpunkte. Gerade hier haben sich der Einsatz privater Sicherheitsunternehmen und der Partypass bei größeren Veranstaltungen in den letzten Jahren bewährt. Das Jugendschutzgesetz regelt, dass Jugendliche erst ab 16 Jahren und grundsätzlich nur bis Mitternacht öffentliche Tanzveranstaltungen besuchen dürfen. Für jüngere Personen gelten besondere Regelungen. Branntweinhaltiges darf erst an Personen ab 18 Jahren ausgegeben werden. Darunter fallen auch viele Mischgetränke.

Die Vorjahre haben nicht nur der Polizei gezeigt, dass Alkohol eine Ursache für viele Probleme ist. Mancher Fahrzeuglenker unterschätzt die gefährliche Wirkung des Alkohols und setzt sich ans Steuer, obwohl er dafür einen zu hohen Promillewert hat. Schon ab 0,3 Promille können gefährliche Mängel beim Fahrer auftreten. Für ungeübte Fahranfänger gilt deshalb ein absolutes Alkoholverbot. Wer sich so nicht überzeugen lässt, dem drohen hohe Bußgelder, Punkte und Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis. Damit sollen schwere Verkehrsunfälle verhindert werden, denn Alkohol ist laut Statistik eine der Haupt-Unfallursachen bei schweren Verkehrsunfällen.

Im vergangenen Jahr hat die Polizei im Landkreis Biberach 21 Fahrer während der letzten drei Wochen vor Aschermittwoch aus dem Verkehr gezogen, darunter 20 Fälle mit Alkohol am Steuer und ein Fall mit Drogeneinfluss. Im gleichen Zeitraum 2011 wurden 18 Trunkenheitsdelikte festgestellt. Die sichtbare Präsenz von Polizeistreifen im Umfeld von Veranstaltungen soll deshalb bereits im Vorfeld verhindern, dass sich Betrunkene ans Steuer setzen. Auch die Alkoholkontrollen werden verstärkt.

Die Unfallstatistik zeigt, dass die präventiven Maßnahmen der Polizei wirken, denn die Alkoholunfälle in der Fasnetzeit gingen im Verlauf der vergangenen Jahre im Landkreis Biberach zurück. Mit drei solcher Unfälle ohne Personenschaden in der Fasnet 2012 wurde ein erfreulicher Tiefstand erreicht, obwohl die Tendenz von Unfällen mit Alkohol am Steuer ansonsten ansteigend ist.

Auch auf den Veranstaltungen wird sich die Polizei zeigen und deutlich machen, dass sie ein Auge auf die Sicherheit der Veranstaltung und deren Umfeld hat. Rund 20 Körperverletzungsdelikte hatte die Polizei im Landkreis bei Fasnetveranstaltungen im Jahr 2012 zu bearbeiten. Meist war starker Alkoholeinfluss im Spiel, welcher häufig auch zu fehlendem Respekt gegenüber dem Sicherheitspersonal führte. Zehn Jugendliche wurden mit einem oder mehr Promille Alkohol angetroffen und mussten ins Krankenhaus gebracht oder den Eltern übergeben werden.

Veranstalter erhalten deshalb schon bei der Planung Tipps, wie sich der Jugendschutz durchsetzen lässt und wie Alkoholexzesse vermieden werden können. Festbesuchern, die sich nicht an die Regeln halten, drohen unter Umständen Bußgelder, Platzverweise, Gewahrsamnahmen oder Strafanzeigen. Daneben müssen sie die Kosten tragen, die sie durch ihr Verhalten verursacht haben.

Im Interesse aller anderen Besucher wünscht die Polizei eine fröhliche und sorgenfreie Fasnet, im Sinne von Feiern ohne Folgen.