Leiter der Jugendmusikschule wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Am 16. November 2009  ging öffentlich folgende Mitteilung  in der Redaktion von www.amFedersee.de ein, mit der Bitte um Unterrichtung des Gemeinderates von Bad Buchau:

Der langjährige Leiter der Jugendmusikschule Bad Buchau  wurde am  24. August 2009 durch das Amtsgericht Riedlingen  zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten  verurteilt.  Die Verurteilung erfolgte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 4 Fällen unter 12 Jahren.  Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ist rechtskräftig seit 17. September 2009.  Das Aktenzeichen  liegt der Redaktion vor.

www.amFedersee.de hat Bürgermeister Diesch noch am 16. November umgehend davon in Kenntnis gesetzt sowie am 17. November  2009  den Sozial-, Schule- und Kulturausschuss in seiner  Sitzung damit konfrontiert. Der Bürgermeister und das tagende Gremium  SSK-Ausschuss – ( 7 Mitglieder) hat daraufhin mit sofortiger Wirkung den Jugendmusikleiter vom Dienst suspendiert.

Kommentare nur mit vollem Namen möglich. Dieser wird nicht veröffentlicht wenn nicht gewünscht. Eine Rückfrage von mir wird zur Richtigkeit getätigt.

Vertrauliche E-mails an die Redaktion :     info@amfedersee.de

dieschmusiksz

Zum Artikel in der heutigen Ausgabe der SZ.  Damit die Leser verstehen was da mit vereinten Kräften versucht wurde zu beschönigen heißt im Klartext:  Täter rechtskräftig zu 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt- auf Bewährung. Urteil und Strafbefehl liegen in Kopie www.amfedersee.de vor.  Der Bericht in der Zeitung könnte verwirren und den Eindruck einer zu unrechten Verurteilung erwecken. Denke nicht dass Herr Lampa, Gerichtsdirektor am Amtsgericht Riedlingen  sich zu solchen Scherzen hinreisen lies als er das Strafmaß verkündete. Die Höflichkeit gebietet aber auch zuerst an das Opfer zu denken,  dann kann man sich weiter darüber unterhalten was wird. Vertuschen ist sicherlich nicht der Weg den ich mir als Stadtrat vorstellen möchte. Da gibt es noch viel zu tun. Einer der laut denkt und sich traut, war mein Motto zur Gemeinderatswahl und das wird so bleiben.

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Veröffentlichungen über Strafverfahren finden Ihre Grenze zum einem im Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten. Problematisch sind deshalb insbesondere identifizierende Berichte, d. h. insbesondere Berichte mit Nennung des Namens des Beschuldigten. Da Sie keinen Namen des Verurteilten nennen, dürfte Ihre Berichterstattung unter Presserechtlichen Gesichtspunkten nach meiner ersten Einschätzung wohl zulässig sein.

Danach ist insbesondere die Berichterstattung über nicht abgeschlossene Verfahren in Einzelfällen problematisch. Das betrifft aber nicht Ihren Fall – der Strafbefehl ist rechtskräftig. Ich sehe deshalb keinen Grund, warum Sie in der von Ihnen gewählten Art nicht über das Verfahren berichten sollten. Die Pressefreiheit gilt natürlich auch für Netzreporter.

Wie soll Heinz Weiss aus einer nicht öffentlichen Sitzung plaudern wenn er das Thema persönlich aus der Öffentlichkeit mit ins Rathaus bringt. Was er öffentlich einbringt kann nach Vortrag beim besten Willen nicht vom Gemeinderat anschließend als geheim eingestuft werden. Immerhin herrscht bei uns “ noch“ die Meinungsfreiheit.  Soviel zu den „Besserinformierten“ hier, danke. Vielleicht kommt ja noch mehr zu Tage bei der Geheimniskrämerei, wer weiß ?

…?…

34 thoughts on “Leiter der Jugendmusikschule wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

  1. Was soll das, was in der schwäbischen steht !!
    Ein Kind wird mißbraucht und in der Zeitung liest man, daß alles nicht so gewesen ist. Nur aus Geldgier der Mutter sei es zur Anzeige gekommen. Unbeabsichtiges Berühren ist keine Straftat und wird auch nicht durch ein Gericht verurteilt. Weshallb ist der Mann dan rechtskräftig verurteilt worden? Es ist eine Schande wenn eine Zeitung solch ein Artikel überhaupt veröffentlicht, und in so einem Maße die Partei des Täters ergreift. Ist das moderner Journalismus ?
    Haben diese Leute, der Täter und die Reporter die diesen Artikel geschrieben haben überhaupt kein Gewissen?
    Nachweislich hat der ehemalige (Gott sei Dank)Leiter der Musikschule das Mädchen sexuell mißbraucht und dies auch zugegeben und das „rechtskräftige“ Urteil angenommen.
    Die fadenscheinige Begründung mit vieleicht habe ich „unbeabsichtigt“ dies und das berührt ist eine LÜGE.
    Leider hat man bis jetzt noch keine Einsicht in die Vernehmungsprotokolle der Polizei. Dort steht auf jeden Fall die WAHRHEIT und nicht die Ausrede des H. Diesch.
    Das Kind das mißbraucht wurde hat Dinge durchgemacht die man niemand wünscht. Es hat vor allem seelische Schmerzen erlitten. Das Vertrauen in die Mitmenschen wurde ganz stark geschädigt.
    Kinder können das erlebte zum Teil gar nicht alleine verarbeiten und benötigen Hilfe.
    Wegen sexuellem Mißbrauch rechtskräftig verurteilt, behauptet dieser Mann, man wolle ihn fertig machen.
    Wen hat er „fertig“ gemacht?
    Das Kind und die Mutter haben unsagbares durchgemacht. Es ist nicht einfach die Dinge beim Namen zu nennen und zur Anzeige zu bringen.
    Jetzt kommt der Täter und meint er habe nichts getan, man wolle nur Schmerzensgeld von ihm. Ich wiederhole es wieder: Rechtskräftig verurteilt wegen Kindesmissbrauch.
    Ist der Mißbrauch an einem Kind überhaupt mit einem Schmerzensgeld, das bestimmt nicht sehr hoch ist, überhaupt gutzumachen.
    Übrigens haben wir unser Tochter sofort von dem Privatunterricht abgemeldet, als H. Diesch das Mädchen mit 10 Jahren gefragt hat, was für Unterwäsche sie tragt, und ob sie ein BH, oder ein Unterhemd anhat. Gehört wahrscheinlich auch zum Unterricht wie das „zufällige“ Berühren.

  2. Wenn ich bedenke, dass ein Mensch, dem über Jahrzehnte hinweg Kinder anvertraut waren, zu so einer Tat fähig war, bin ich zutiefst betroffen.
    Ich kann nicht nachvollziehen, dass man nach außen den Saubermann herauskehrt und innerlich doch schwer gestört sein muss, wenn man es nicht schafft, einen angemessenen Abstand zu schutzbefohlenen Schülern zu wahren.
    Ich möchte hier niemanden verurteilen, denn das ist Sache des Gerichtes, welches davon auch Gebrauch gemacht hat.
    Soweit ich informiert bin, ist man nach deutschem Recht solange unschuldig, bis einem entweder eine Schuld nachgewiesen wird oder man eine Tat aus freien Stücken zugibt.
    Ich vertraue auf die deutsche Justiz. Allerdings glaube ich nicht, dass Herr D. wie es im Artikel steht den Strafbefehl nur deshalb akzeptierte, weil er eine öffentliche Verhandlung vermeiden wollte. Als erfahrener und gebildeter Mensch, der zudem auf Grund seines Berufes über ein großes Maß an Menschenkenntnis verfügen müsste hätte ihm klar sein müssen, dass die Verurteilung des Kindesmissbrauches in vier Fällen über kurz oder lang öffentlich bekannt werden musste.
    Und jetzt mal ehrlich: Wer bekennt sich freiwillig schuldig, bzw. nimmt ein Urteil an, wenn er unschuldig ist? Zumindest habe ich von einem Einspruch gegen das Urteil des Gerichts in dem Artikel nichts gelesen.
    Ein weiterer Punkt, der mir in dem Artikel auffällt, ist die besondere Betonung darauf, dass es sich bei dem Kind nicht um ein von der Jugendmusikschule unterrichtetes Kind handelt.
    Frage: “Wen interessiert das eigentlich?“ Das ist doch völlig egal. Einem Kind ist in unserer Stadt ein großes Unrecht geschehen und darüber sollten wir nachdenken.
    Wenn man nach Statistiken geht, macht jedes 5. Kind in seinem Leben irgendwann einmal eine Missbraucherfahrung (wenn man mal von der Dunkelziffer absieht) und wir sollten hellhörig sein und zuhören, wenn unsere Kinder uns etwas erzählen. Wir müssen sie stark machen, dass sie NEIN sagen können bei Übergriffen und sich trauen überhaupt etwas zu sagen, bzw. sich jemandem anvertrauen.
    Herr D. bezeichnet das Verhältnis zu Mutter und Kind als „vertraut“. Nicht der „schwarze Mann“, der große Unbekannte ist es der sich an Kindern vergreift. Das ist nur ein Ammenmärchen.
    Es ist meist der liebe Onkel, der neue Freund der Mama, Papas Kumpel, der Nachbar, der vertraute Musiklehrer,…
    Ich führe hier ganz bewusst nur Männer auf, weil Frauen in diese Richtung nur sehr selten Neigungen verspüren.
    Also Eltern, seid wachsam, wem ihr eure Kinder anvertraut. Und scheut nicht davor zurück den Mund aufzumachen, wenn euch etwas auffällt, wenn euch etwas komisch vorkommt. Klärt es, und lasst eure Kinder nicht mit ihren Problemen alleine. Es hat niemand das Recht, eure Kinder unsittlich anzufassen.
    Es kann Mädchen und Jungs gleichermaßen passieren.
    Das Fatale bei Jungs mit Missbraucherfahrung kann sein, dass sie vom Opfer zu Tätern werden können, sprich ihre eigenen Erfahrungen später im Erwachsenenalter unter Umständen weitergeben.
    Mädchen leiden anders. Sie tragen oftmals das Erlebte sehr lange mit sich herum. Es frisst sie regelrecht auf. Manche bekommen psychische Probleme wie Bulemie, Magersucht, beginnen sich unter Umständen selbst zu verletzen (Ritzen in die Haut), verlieren das Vertrauen in das andere Geschlecht, können sich nicht mehr konzentrieren, haben Schlafstörungen,…
    Wollen wir, dass unsere Kinder so leiden müssen? Ich glaube, das wollen wir alle nicht. In diesem Sinne schauen wir lieber zweimal hin!

  3. Gott lob, es gibt sie noch -die Gerechtigkeit-.
    Aber was ist gerecht? Ist es gerecht, dass Herr Diesch nur in einem Fall des Missbrauchs wegen“viermaliger unabsichtlicher Berührung“ zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde?
    Bereits vor 37 Jahren war ich Klavierschülerin bei Herrn Diesch und diese „unabsichtlichen Berührungen“ ließen mich damals schon zu Eis erstarren. Was hier ans Tageslicht kommt ist nicht einmal die Spitze des Eisbergs. Es ist nur zu hoffen, dass viele ehemalige Schülerinnen, die das gleiche Schicksal erlitten haben, jetzt den Mut und die Kraft finden, damit an die Öffentlichkeit zu treten. Das ist nur gerecht.

  4. Sigrun G. , geb. Sigrun Knoll heute in Mainz schreibt:
    Guten Morgen,
    ich hoffe aus tiefstem Herzen, dass diese Sache weiter vorangetrieben und öffentlich gemacht wird. Ich war selber vor ca. 30 Jahren ein Opfer (auch Privatunterricht in seinem Haus). Habe damals geschwiegen, mich auch nicht meinen Eltern anvertraut, zum Glück ist man heute weit sensibilisierter dem Thema gegenüber. Wobei mir beim Lesen des Artikels klar wurde, dass genau das auch die Reaktion auf meinen Fall gewesen wäre: unabsichtliches Berühren, keinerlei Absicht, wobei ich mich frage, wie man beispielsweise jemanden unabsichtlich auf den Mund küssen kann… Er ging dabei äußerst subtil vor. Ich habe mich als Kind weder getraut, Stop zu sagen noch mich meinen Eltern anzuvertrauen, obwohl einem natürlich klar ist, dass es nicht richtig ist, was er macht. Ich habe mich der Situation dadurch entzogen, dass ich meine Schwester, die nach mir dran war (und eigentlich in einem kleinen Vorraum gewartet hat) gebettelt habe, während des Unterrichts mit hineinzukommen und kurze Zei
    > t darauf meinen Eltern erklärt habe, dass ich keine Lust mehr auf Unterricht habe.
    Was – im nachhinein betrachtet – (als Kind selber nimmt man es ja nicht so wahr), das Ganze noch ins Ekelhafte gesteigert hat, war die Tatsache, dass zeitgleich ab und zu eines seiner Kinder damals in der Ecke als Krabbelkind auf der Decke lag…
    Seit ich selber Kinder habe, mache ich mir darüber wieder ganz andere Gedanken darüber, ich muss gestehen, dass mich auch die Tatsache quält, wie groß wohl die Zahl der Fälle liegt und ob ich durch eine Anzeige andere Fälle hätte verhindern können. Dass ich nicht die Einzige gewesen bin und es nach 30 Jahren nochmals zu einem „Versehen“ kommt, ist mir klar. Da ich aber seit langem nicht mehr dort wohne, bin ich – leider – nie konsequent den Weg zu Ende gegangen.
    > >> Was mich an den Aussagen am meisten empört hat, war die Unterscheidung zwischen Musikschule und privatem Unterricht. Soll man das so verstehen, dass Kinder in öffentlichen Einrichtungen schützenswerter sind oder glaubt man, dass ein Täter einen Unterschied macht? Was den Artikel in der Schwäbischen anbelangt, natürlich handelt es sich um klassische Aussagen eines Täters, das sich irrsinnigerweise plötzlich in der Rolle des Opfers sieht, völlig lächerlich natürlich, aber jetzt es es nötig dranzubleiben und einen solchen Täter zu demaskieren und es nicht unter den Teppich zu kehren, weil es sich ja schließlich um eine „bekannte und verdienstvolle Persönlichkeit“ der Stadt handelt. Dafür und für weitere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
    mit freundlichen Grüßen

  5. Der Begriff der Verjährung ist in §194 I BGB für alle Rechtsgebiete definiert: „Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung.“ Im Strafrecht bedeutet Verjährung, dass der Staat sein Strafverlangen nicht mehr durchsetzen kann. Probleme bereitet es allerdings, die Verjährungsdauer korrekt zu berechnen, wenn man wissen will, ob eine Anzeige juristisch noch Sinn macht. Der Grund dafür ist, dass Delikte unterschiedlich schnell verjähren, je nachdem, wie schwer sie mit Strafe bedroht sind. Hinzu kommt noch, dass für einen Teil der Sexualdelikte die Verjährung bei Straftaten gegen Minderjährige bis zum achtzehnten Geburtstag ruht, also erst am achtzehnten Geburtstag überhaupt erst die Verjährungsfrist beginnt. Bestimmte Handlungen der Strafverfolgungsorgane unterbrechen die Verjährung, allerdings setzt das voraus, dass bereits ein Verfahren eingeleitet ist. Unterbrechung bedeutet, dass die Verjährungsfrist nach der unterbrechenden Handlung wieder neu beginnt.

    Bei Sexualstraftaten ist zu beachten, dass der Gesetzgeber den Umstand berücksichtigt hat, dass viele Taten in der Familie geschehen und von anderen Verwandten aus falscher familiärer Rücksichtnahme nicht angezeigt werden. Bei zehn oder gar nur fünfjährigen Verjährungsfristen führte dieses mitunter dazu, dass Taten verjährten, bevor das Opfer Anzeige erstatten konnte. Durch §78b StGB wurde daher gesetzlich festgelegt, dass die Verjährung bei Taten nach §176-179 ruht, bis das Opfer achtzehn geworden ist.

    Ruhen heißt, die Frist läuft nicht. Bei sexuellem Missbrauch (§176) bedeutet das, dass die Frist gemäß §78 III StGB nicht ab dem Tattag, sondern ab dem achtzehnten Geburtstag gerechnet werden muss. Sie verjährt daher erst am achtundzwanzigsten Geburtstag des Opfers, eine Vergewaltigung (§177) sogar erst am Achtunddreißigsten.

    Was passiert nun, wenn ein Misshandlungsopfer erst am dreißigsten Geburtstag den Vorgang zur Anzeige bringt? Die Staatsanwaltschaft wird ermitteln, kommt sie zum Schluss, dass ein hinreichender Tatverdacht wegen Vergewaltigung besteht, wird sie anklagen. Angenommen, es kommt zum Prozess, und das Gericht kommt es zu einer Verurteilung wegen Vergewaltigung. Was ist mit den verjährten Taten? Nun, die sind nicht vergessen. Das Gericht darf das Unrecht der verjährten Taten bei der Strafzumessung für die Vergewaltigung berücksichtigen, indem es z.B. strafschärfend das jugendliche Alter des Opfers, die verwandschaftliche Beziehung und die vorangegangene Misshandlung berücksichtigt.

  6. ….was die ältere Generation schon seit Jahrzehnten hinter vorgehaltener Hand tuscheln,tritt nun als traurige Wahrheit ans Tageslicht!
    Dank einer Person,die die Courage besaß diese Tat zur Anzeige zu bringen, ist es zu verdanken,daß nicht noch andere Kinder zu Opfern
    werden.
    Was der rechtmäßig verurteilte Herr M. Diesch in der Schwäbischen Zeitung zum Ausdruck bringt,grenzt schon an Sarkasmus und Heuchelei,da er sich selbst jetzt in der Opferrolle sieht.
    Ich wünsche all denjenigen,die das selbe Erfahren mußten,den Mut und die Kraft,sich hier zu öffnen,damit die ganze Wahrheit an die Öffentlichkeit kommt.

    1. Kommentar zum Beitrag vom 25.11.09, 23,37 Uhr
      „…was die ältere Generation schon seit Jahrzehnten hinter vorgehaltener Hand tuschelt, tritt nun als traurige Wahrheit ans Tageslicht.“ Dieser Satz hat im Zusammenhang mit diesem Thema besondere Brisanz
      Gibt es tatsächlich ein „offen“ gehütetes bzw. gehandeltes Geheimnis? Eine Wand des „Schweigens“ ? Daran kann ich einfach nicht glauben.
      Vorstellen könnte ich mir: falsch verstandene menschliche Bindungen, Interessenspiele und gesellschaftliche Duldsamkeit in trautem Kreisen gepflegt, ergeben eine Mischung, die man als „Toleranznebel“ bezeichnen könnte. Er unterscheidet sich vom Federseenebel durch meist längerfristige Wetterlagen. Aber Nebel ist immer eine gefährliche Erscheinung für Verhalten, egal in welcher Form er auftritt. Er kann völlig „verkehrte Bilder“ vorgaukeln und verhüllt „klare Umrisse“.

  7. Bewährungsstrafe für sexuelle Übergriffe. Ist das der leider noch all zu oft angewandte Täterschutz oder „Prominenten“-Bonus? Kavaliersdelikt eines Verdienten des öffentlichen Lebens? Bin enttäuscht!

    Dieser Kommentar wurde nicht von meinem Vater Peter Günther senior sondern von seinem Sohn Peter Günther junior verasst und eingestellt. Eine Absprache mit meinem Vater gab es nicht!

    MfG
    Peter Günther jr., Ulm

  8. Hallo!! Es ist endlich ein Gemeinderat da der die Wahrheiten ans Tageslicht bringt nur weiter so Herr Weiss !!!

  9. Wenn schon unter den Menschen in Buchau getuschelt wurde,warum hat da kein Erwachsener den Mut etwas verlauten zu lassen?Ausserdem kann es doch nicht sein,daß der Bürgermeister bei so einer Anklage nicht näher nachhakt?!Ich habe diesem Mann meine 9-jährige Tochter zwei Jahre lang „anvertraut“!
    Es gab zum Glück nie einen Vorfall,denn ich denke,daß gut war,daß er nie wußte ob ich vor der Tür stehe,da ich meine Tochter brachte u. abholte.Vielleicht war auch gut,daß meine Tochter mit einer Freundin zusammen Unterricht nahm!Ich habe sogar immer eher ein wachsames Auge gehabt,von Anfang an,denn schließlich sind zwei kleine Mädchen allein mit einem erwachsenen Mann!Ich will nicht sagen,ich habe was geahnt,aber ich will sagen,daß Eltern eher ein bisschen misstrauisch sein dürfen.
    Als ich die Kommentare gelesen habe standen mir die Haare zu Berge.Schon alleine der Gedanke,wie knapp meine Tochter an so einem schrecklichen Erlebnis vorbei geschrammt ist,erzeugt in mir Wut und Traurigkeit.
    Ich bin erschüttert,was erst jetzt ans Tageslicht kommt.
    Es wird niemand verurteilt,der nichts gemacht hat.Niemand nimmt ein Urteil an,wenn er unschuldig ist.Ein gesunder Mensch würde sich auf den Kopf stellen und bis zu letzten Instanz gehen.
    Ich bin traurig, dass es Menschen gibt,die einem freundlich in die Augen schauen und im nächsten Moment kranke Dinge machen oder denken!!! Nicht zu vergessen,wie stark es ist,wenn die Opfer von damals sagen,was geschah.Das hat ebenfalls allen Respekt verdient!

    Man kann nie wachsam genug sein!
    P.S.:Großes Lob an Herrn Weiss! Menschen die nicht weg schauen braucht unsere Gesellschaft! Das ist mutig und verdient allen Respekt!

  10. Der SZ-Leserbriefschreiber Alexander Christl aus Bad Buchau ist entsetzt über Heinz Weiss???? Das ist ja kaum zu fassen. Die SZ-Leser sind vielmehr entsetzt über diesen Leserbriefschreiber. Deshalb in der nächsten Ausgabe von biberradio.de zwei Kommentarrubriken und der gescannten Leserbrief.
    Bad Buchau kann stolz auf die Mühe und Arbeit von Heinz Weiss sein, der nicht tuschelt oder flüstert, sondern die Sachen auf den Tisch bringt. Das ist man schon den Opfern schuldig. Alle Achtung, Heinz Weiss!

  11. Zum Buchauer Musikschulleiter, der wegen Kindesmissbrauch verurteilt wurde und zum Leserbrief des Herrn Alexander Christel.

    Lieber Herr Christel
    ich bin enttäuscht, sie verurteilen keinen ohne beweisbaren Fakten, dann lesen Sie doch was direkt nach dem Leserbrief steht: Wegen Kindesmissbrauch verurteilt. Herr Christel welche Fakten brauchen Sie noch.
    Ja ist es denn normal, dass Lehrer Kinder unsittlich berühren dürfen. Würden Sie bei ihren Kindern zulassen dass Lehrer bei 10-11 jährigen durch Mädchen Duschräume spazieren wenn sie nackt sind.
    Meinen Dank an Herr Weiss dass er das alles auf sich nimmt und die Courage besitzt unsere Kinder vor solchen Leuten beschützt.

    Ehemalige Schülerin von Herr Christel

  12. Zornig könnte ich werden, wenn ich an dieser ganzen Misere nur daran denke, wie viele Jahrzehnte Herr Diesch Kindern Privatunterricht gibt, sie sexuell belästigt, und erst jetzt alles auffliegt. Jetzt beklagt er sich noch, das arme Opfer zu sein. Mir kommen bald die Tränen! Bei uns sind oft Kinder im Alter von 13 bis 18 Jahren zu Besuch, die oft Probleme haben und glaube ja niemand, dass diese Kinder nicht auch getröstet sein wollen, egal ob von mir oder von meiner Frau, ob Mädchen oder Jungen, natürlich auch mit Körperkontakt (Schulterklopfen oder mit der Flachen Hand an den Rücken drücken). Ich muss mir doch bewusst sein, wo ich die Kinder anfassen darf, und wo nicht! Die Hand würde ich mir abhacken, bevor ich einem 14jährigen Mädchen ihre Geschlechtsorgane berühren würde. Von wegen „unbeabsichtigtes Berühren“. Die Strafe ist viel zu milde ausgefallen. Solche Leute dürfen frei herumlaufen. Fährt man mit dem Kfz 12 km/h zu schnell, ist man der größte Verbrecher.
    Schon im Sommer hätte sich unser BM sofort erkundigen und handeln müssen und nicht noch zur Krönung oben drauf den „Lieben Onkel“ im Federseejournal ganz groß in Schrift und Bild noch zu Ehren: „Bad Buchau wäre Herrn M. Diesch zu großem Dank verpflichtet“….bla bla bla….. Und Herr M. Diesch besitzt die Frechheit, diese Ehrung auch noch anzunehmen. In den Grund und Boden soll er sich schämen!
    Der Plan wäre ja beinahe aufgegangen, und Herr M. Diesch hätte dann von Bad Buchau hochgelobt und mit reiner Weste in Spaniens Sonne gegrinst…- Spanien wird sich übrigens über so einen Mitbürger sehr freuen -, wäre da nicht ein super engagiertes Gemeinderatsmitglied, das diesen Fall Gott sei Dank aufdeckte und einigen im Rathaus oben die Augen öffnete, oder noch besser gesagt, Feuer unterm Stuhl gemacht hat. Es gibt sie doch noch, die Gerechtigkeit! Wir sollten in Bad Buchau viel mehr so tüchtige und engagierte Gemeinderäte wie ihn haben. Vielen Dank Heinz Weiss.

  13. Die Zuschriften sind ja sehr aufschlussreich und erschrecken mich als langjährigen ehemaligen Bürgermeister zutiefst, zumal ich daraus entnehmen muss, dass Herr Manfred Diesch bereits vor Anstellung als Jugendmusikschulleiter seine „Spuren“ als Privatschullehrer hinterlassen hat. Ich fühle mich zwar unschuldig, dennoch moralisch mitverantwortlich für die seinerzeitige Einstellung von Herrn Manfred Diesch zum Musikschulleiter und Dirigenten der Stadtkapelle. Natürlich erahnte niemand, auch im entferntesten Anschein nach, derartige Charakterschwächen in diesem Menschen, der fachlich unbestritten sehr zuverlässig und erfolgreich seine Aufgaben gemeistert hat. Ich bedauere persönlich aufs äusserste, wenn Minderjährige und Heranwachsende durch die damalige Personalentscheidung in Konflikt- oder Notsituationen geraten sind, die sie eventuell nie ganz vergessen können. Eine wichtige Lehre daraus für uns alle muss sein: Schweigen, Verdrücken und unter den Tisch kehren sind die schlechtesten Ratgeber. Alle diejenigen, die –aus welchen Gründen auch immer- in diese Richtung tendieren oder gar plädieren handeln stark fahrlässig und versetzen bedrängten Kindern quasi eine Ohrfeige.
    Zum Strafverfahren selbst und seinen Begleiterscheinungen:
    Man muss den Fall Manfred Diesch schon auf der Zunge zergehen lassen, um alle Aromen zu erfassen:
    1.Beim Strafverfahren vor dem Amtsgericht Riedlingen gab es keine Strafverhandlung. Das Verfahren wurde per Strafbefehl beendet – also, wenn man so will – im schriftlichen Verfahren.
    Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft und kann dem (insbesondere geständigen) Angeschuldigten die Bloßstellung durch eine öffentliche Hauptverhandlung ersparen.
    2.Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat das Kreisjugendamt Biberach vom Strafbefehl informiert. Das Kreisjugendamt durfte aus datenschutzrechtlichen Gründen die Information an die Stadt Bad Buchau jedoch nicht weiterleiten, weil -und dies klingt unfassbar sadistisch- „die strafbare Handlung von Herr Diesch im privaten Raum und nicht in der städtischen Musikschule“ stattgefunden hat. Ein Täter braucht also nur die Gebäude zu wechseln, um „informationsgeschützt“ Vergehen fortsetzen zu können. Ein Skandal ersten Ranges.
    Hier offenbart sich ein Musterbeispiel eines falsch geregelten Datenschutzes. Dass es sich um die gleiche Täterperson bzw. Gefahrenquelle handelt, bleibt völlig außer Acht.
    Übrigens hat man ganz allgemein den Eindruck, dass der Täter leicht Schlupflöcher finden kann. Dagegen ist das Opfer meist total wehrlos, deswegen braucht man auch den Weißen Ring als Helfer der allein auf sich gestellten Geschädigten.
    3.Über das Aufklärungsinteresse des Bürgermeisters Peter Diesch an diesem Fall äußere ich
    mich nicht. Jeder hat ausreichend Gelegenheit, sich seine eigene Meinung zu bilden.
    4.Am 16.11.09 wurde die Stadt von Herrn Weiss vom Strafbefehl informiert, am 17. war Ausschusssitzung, am 23. erschien in „federsee.de“ die Mitteilung und am 24. griff die Schwäbische Zeitung das Thema auf. Es bestand also ein ausreichender zeitlicher Zwischenraum für die Stadtverwaltung den Fall im eigenen Ermessen und Gestaltungsrahmen der Öffentlichkeit nahezubringen. Dass grundsätzlich ein drängendes Interesse an der Veröffentlichung gegeben war, steht wohl außer Zweifel und war man auch dem Opfer schuldig.
    5.Schlussendlich vermisse ich ein öffentliches Wort der Entschuldigung gegenüber dem/n Geschädigten und deren Eltern seitens der Stadt als Träger der Musikschule.

  14. Bei solchen „Angelegenheiten“ sollte man nicht schweigen sondern endlich die Wahrheit an die Öffentlichkeit bringen…. ich finde es entsetzlich, dass das „GANZE“ fast praktisch unter der Hand durchging und keiner je davon erfahren hätte… bei solchen Dingen ist Beschönigung und Verharmlosung eindeutig am falschen Platz!
    Dank an Hr. Weiss, der seine Möglichkeiten nutzt und dieses Geschehen öffentlich macht und nicht wie viele andere schweigt und überhört! SOLCHE MENSCHEN BRAUCHT MAN! …wenn es um solche wichtige Dinge geht, die, wie ich finde … in der Stadt bzw. auch das Umland, zu wissen sind, denn es gibt sicherlich noch weitere Opfer die damals geschwiegen haben, oder Opfer die heute noch schweigen oder erst beginngen zu schweigen.
    Wenn man sich überlegt…. wieviele Kinder- un d Jugendliche durch Herrn D. „betreut wurden!“….. es musste öffentlich gemacht werden, wenn ein so großer Personenkreis betroffen sein kann….

    Ich finde es super, dass es noch Möglichkeiten und vorallem Menschen gibt, die, meiner Ansicht nach, noch eine „Normale, ernste Sicht“ der Dinge haben und … ums mal schwäbisch zu sagen:

    DAS MAUL AUFMACHEN, wenns was zom saga gibt!
    Reden ist silber, schweigen ist gold… aber nicht immer und ich muss die Zähne zusammen beissen wenn ich sehe/lese/höre, das es manchen Menschen arg ist um die Ehre und die Zukunft diesen Mannes und um die Tauglichkeit des Herrn Weiss im Stadtrat….. wirklich… ich verstehe die welt da einfach nicht mehr.

    Es ist gut so, dass wir so Menschen wie Herrn Weiss im Rat haben!

  15. Meine Kinder besuchten über viele Jahre die Musikschule BB und wurden „Gott sei Dank“ nie von M. Diesch unterrichtet.
    Wenn BM Peter Diesch jetzt behauptet „von den Verbrechen und der Verurteilung seines Onkels nichts gewusst zu haben“ lügt er und zeigt einmal mehr seinen wahren Charakter !
    Gemäss dem Sprichwort „Der Hehler ist so schlecht wie der Stehler“ sollte BM Peter Diesch so schnell wie möglich von seinem Amt entfernt werden.

    Ich bin froh, dass endlich eine Person im Stadtrat sitzt, die die Vetterles Wirtschaft und teils mafiosen Machenschaften unserer Stadtverwaltung nicht mehr mitmacht.

    Danke Herr Weiss, dass Sie das Verbrechen an die Öffentlichkeit gebracht haben und sich nicht dem Rat (Syndikat) der Totschweiger unterordneten.

  16. Sämtliche Kommentare die der Namensprüfung nicht standhalten werden sofort gelöscht.
    Tut mir Leid, hier geht es um Fakten und nicht um Stammtischparolen, obwohl diese natürlich auch zum Nachdenken anregen.

  17. Es ist nicht zu fassen ! Wer hätte das gedacht ? Wir müssen doch alle froh sein, dass es jemand gibt, der trotz der zu erwartenden Anfeindungen den erforderlichen Mut aufbringt, diese Vergehen publik zu machen, wie es sich gehört. Jeder der auch nur versucht, den „Teppich“ anzufassen um etwas darunter zu kehren macht sich mitschuldig !!
    Das Gerede von „Hexenjagt“, „fertig machen“, „Schmerzensgeld (ha,ha,ha)“ sind doch nur faule Ausreden um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Die Verantwortung die wir alle unseren Kindern und Enkeln gegenüber haben, muss stehts höher stehen, als sogenannter „Täterschutz“ !
    Von den psichischen meist bleibenden Schäden die, die betroffenen erlitten haben, ist leider kaum die Rede.
    Kein Gericht wird jemand verurteilen, ohne entsprechende Beweise vorliegen zu haben. Zumal der Täter (Möchte gern „Opfer“) die Taten, wenn auch verniedlicht, zugegeben hat. Welcher Verurteilter könnte so dumm sein, seinen Strafbefehl ohne Einspruch anzuerkennen !!! Also, was soll das Ganze ?
    Da es sich hier zweifelsfrei um „öffentliches Interesse“ handelt, ist es nur zu begrüssen, dass diese Angelegenheit bei aller Verdienste des Herrn D. an die Öffentlichkeit kommt. Das sind wir unseren Nachkommen zum Schutz, einfach schuldig.
    Schön Herr Weiss. Gut, dass es Sie gibt !. Weiter so !!!

  18. Eine Verurteilung zu 9 Monaten bei Kindesmissbrauch ist vorhanden. Der Täter hat seine Schuld bekannt und das Urteil angenommen. Die Sorgeberechtigten des Kindes haben das Recht, öffentlich darüber zu reden und den Fall zu veröffentlichen. Das ist wichtig zum Schutze anderer Kinder, die im Umfeld des pädophilen Täters leben.
    Der Täter kann sich später nicht als Opfer bezeichnen, wie im Leserbrief stand. Das ist charakterlos und beschämend.
    Da spielt auch die gesellschaftliche Rolle im Ort keine Rolle.
    Er kann dem Ruf der Stadt auf grund seiner Position und beruflichen Stellung keinen Schaden zufügen, sondern nur sich selbst. Den besseren Ruf der Stadt würde die Verwaltung mit einer Entschuldigung erlangen, wie ihn Harald Müller vorschlägt. Die Position von Herrn Weiss sehe ich in der Rolle des Überbringers als Gemeinderatmitglied.
    In diesem Falle hat er offen und verantwortungsbewußt in seiner Funktion gehandelt. Jeder Bewerbung im öffentlichen Dienst muss ein Führungszeugnis beigelegt werden. Tritt
    eine Straftat während einer Anstellung auf, hat der Arbeitgeber das Recht, darüber informiert zu werden.
    Dies hätte der Musikschulleiter selbst einbringen müssen.

    Es geht hier nicht um das „Fertigmachen von Personen“.
    “ Fertig“ macht sich allein der Täter durch seine strafbare Handlung.

  19. Der ach so bedauernswerte Herr Diesch fühlt sich nun also als Opfer eine Hetzkampagne, die zum Ziel hat, ihn finanziell zu schröpfen.
    Hierbei frage ich mich allerdings, wie er sich erklärt, dass sich nun – in diesen Kommentaren hier – mehr und mehr Opfer (Oder müsste es der Logik Herrn Dieschs folgend nicht eher heißen: „Täterinnen“, das Opfer ist ja schließlich er selbst…) melden, denen er keinerlei finanzielles Interesse unterstellen kann: Die entsprechenden Taten wären eh verjährt.
    Diese neuen Zeuginnen entlarven den Versuch des Herrn Diesch, sich selbst trotz rechtkräftiger Verurteilung reinwaschen zu wollen, als windige Ausrede.
    Erschreckend ist hierbei das Unrechtsbewusssein des Herrn Diesch. Er stellt die Berührungen nicht in Frage, aber er empfindet sie als Unvermeidbar! Diese verquere Sichtweise der Dinge ist vermutlich eine Grundvoraussetzung für einen – so legen die namentlichen Bekenntnisse hier Nahe, inklusive der Vorwürfe „auf den Mund küssen“ und „nach Unterwäsche fragen“ – notorischen Wiederholungstäter. Die Unfähigkeit, mit dem Opfer mitzufühlen.
    Allein, hier mag es ja nun Abhilfe geben. Dass Herr Diesch sein Leben in Buchau nun als Spießrutenlauf erlebt, trifft ihn sicherlich hart, und er beklagt sein grausames Los ja auch öffentlich. Vielleicht verhilft ihm das ja aber auch dazu, nachzuempfinden, wie seine Opfer den Unterricht bei ihm empfunden haben mögen?

    Die Begründung der Untätigkeit des Jugendamtes (wenngleich sie juristisch wohl korrekt sein mag, ich kann das nicht beurteilen) ist natürlich fast unglaublich.
    Wenn ein Mißbrauch also im privaten Rahmen stattfindet, darf das keine Auswirkung auf den beruflichen Umgang mit Kindern haben, denn das sind ja getrennte Bereiche…
    Übertragen auf den Straßenverkehr würde das in etwa bedeuten: Wenn ein Autofahrer auf der B312 wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein verliert, dann nur für diese eine Straße, denn auf allen anderen Straßen wurde er bisher noch nicht alkoholisiert angetroffen, also wird er dort auch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sein.
    Als halbwegs normal denkender Mensch stehe ich fassungslos vor der Frage, wie in einem Rechtstaat eine solch eklatante Gesetzeslücke existieren kann.

    Nun mag es ja stimmen, dass der Bürgermeister vom damaligen Leiter der Musikschule fälschlicherweise davon unterrichtet wurde, das bekannte Verfahren gegen selbigen sei eingestellt worden (bewusst lasse ich hier Verwandtschaftsverhältnisse außen vor, denn diese sind Folgenden vollkommen unerheblich). Dennoch ändert das nichts daran, dass sich ein Bürgermeister bei DEM Vorwurf keinesfalls mit einer solchen mündlichen Auskunft zufrieden geben darf. Ein öffentliches Amt erfordert auch Sorgfalt, und nicht Blauäuigigkeit! In diesem Sinne geht es hier ganz einfach um die Frage politischer Verantwortung. Um persönliches Scheitern an derselben.

    Und die Konsequenzen, die sich daraus ergeben.

  20. „Die Berichterstattung der schwäbischen Zeitung empört mich zutiefst. Dem Täter wird das Wort gegeben, ihm eine Plattform geschaffen, um sich über seine selbst geschaffene Situation, bzw. deren Konsequenz zu beklagen, die Opfer, bzw. deren Vertreter bleiben ungehört. Es geht nicht um Details oder Sensationsgier, sondern zumindest um Gleichstellung der Beteiligten. Über die möglichen bleibenden seelischen Beeinträchtigungen der Opfer wird mit keinem Wort berichtet.
    Die Ignoranz mit der der Bürgermeister die Anklage behandelte zeigt meines Erachtens seinen Stellenwert von Prävention und Opferschutz. Sich bei einer Anklage mit solcher Brisanz auf eine mündliche Zusage zu verlassen und als Dienstherr nicht Akteneinsicht zu verlangen ist meines Erachtens nicht nur blauäugig, sondern fahrlässig. Meine Erwartungshaltung geht dahin, dass der Musikschulleiter bis zum Abschluss der Verhandlung im Interesse der Musikschule, vor allem aber zum Schutz der Kinder, vom Dienst hätte freigestellt werden müssen. Hätte sich die Anklage als nicht berechtigt herausgestellt, wäre eine offizielle Stellungnahme und Wiederherstellung des guten Rufes angebracht gewesen. In diesem Fall wurde jedoch sowohl die Prävention, als auch der Opferschutz mit Füßen getreten. Es ist unfassbar, Onkel hin oder her, dass diese Taten beinahe unentdeckt geblieben wären, wäre nicht ein vertrauenswürdiges Gemeinderatsmitglied an diese Anklageschrift, bzw. das Urteil gelangt.
    Alle sprechen immer davon, dass wir unsere Kinder vor Übergriffen schützen müssen, im Zweifelsfall ist dann jedoch das Ansehen eines Einzelnen höher einzustufen? Das kann ja wohl nicht wahr sein. Die Zuschriften anderer Opfer bestätigen, dass es sich wohl kaum um ein Versehen gehandelt haben kann. Die Ausrede von Herrn M. Diesch ist schlicht und ergreifend feige und zeigt einmal mehr, dass er keinerlei Unrechtsbewusstsein zu haben scheint. Die Wunden die er seinen Opfern zugefügt hat sind nur schwer zu heilen. Es kann Jahre dauern, bis die Kinder diese Form der Ohnmacht verarbeiten können. Je nach der persönlichen Ausprägung entstehen jedoch auch irrepabrable Schäden. Das Schuldgefühl der Kinder und Jugendlichen, die Angst es werde ihnen nicht geglaubt, der Täter habe sie im ständigen Zugriff und der Ekel vor Nähe haftet oft wie ein ewiger Makel an ihnen. Hinzu kommt das Gefühl, es stände einem dieser Makel wie auf die Stirn geschrieben. Die Entwicklung eines gesunden Selbstwertgefühles ist nahezu unmöglich, wurde doch von einem Erwachsenen demonstriert, dass der eigene Wille (des Kindes) nicht zählt oder glauben sie die Kinder hätten nie „NEIN“ gesagt. Die angesetzte Strafe von 9 Monaten auf Bewährung und das Veröffentlichen der Tat mit den Auswirkungen im sozialen Umfeld sind dagegen lächerlich.“

    Vielleicht ist es Ihnen möglich diese Zeilen mit aufzunehmen. Es ist eine Schweinerei sich an Schwächeren zu vergehen und sich dann noch über die Anklage zu beschweren und finanzielle Interessen einer einzelnen Person anzugeben. Sie können mir glauben, Anzeigen dieser Art sind kein Spaziergang. Immer wieder wird das Erlebte aufgewühlt und muss im Detail erzählt werden. Bei jedem Film in dem eine Vergewaltigung auch nur annähernd gezeigt wird, zucke ich zusammen und bin total verkrampft, obwohl bereits über 20 Jahre dazwischen liegen. Wir können diesen Kindern nur helfen in dem wir hören was sie zu sagen haben, auch wenn es vielleicht nichts ist, was wir hören wollen, weil ja nicht sein kann, was nicht sein darf.
    In diesem Sinne

    Susanne

  21. Ich bin so froh,dass endlich mal einer auf dem Rathaus ist (Gemeinde-Rat) wo sich etwas getraut zu sagen,und nicht immer den Schwanz einzieht.Als früherer Buchauer bin ich froh nen Herrn wo nen guten Namen hat, und eine Respektsperson darstellen sollte,so etwas in die Öffentlichkeit kommt ,finde ich O.K.
    P.S -Würde mich sehr Intressieren wenn seine Kindern so etwas geschehen wäre,was er gemacht hätte:
    Die Frage stellt sich ,ob er in Spanien seine Ruhe findet,wieder auf einem anderen Stern steht.
    Ich freue mich als alter Buchauer so einen Gemeinderat zu haben. Heinz Weiss mach weiter so und die Buchauer werden noch ihre große Freude haben.

  22. Durch die Arbeit von missbrauchten Kindern, vor allem Mädchen, die im nahen Umfeld von Familie und Unterricht diesen erfahren haben, möchte ich mich hier äußern.
    Kein Missbrauch ist eine Kleinigkeit! Die Täter mögen wohl angesehene Personen in der Gesellschaft sein, aber in den Minuten oder Stunden des Missbrauches sind sie es NICHT. Sie verletzen Minderjährige, die ihnen anvertraut sind und üben „Gewalt“ aus, die zu Persönlichkeitsstörungen führt. Und alle Personen, die den Fall abschwächen und vertuschen, sind meiner Meinung nach ebenfalls „ Täter“, weil sie nicht verhindern wollen, dass weitere Kinder dem Missbrauch ausgesetzt werden können. Der Täter, in diesem Falle Herr Diesch, hat seine Tat zugegeben und ist verurteilt worden. Es gibt hier noch weitere Fälle, die bisher nicht angezeigt wurden. Also liegt im eigentlichen Sinne eine Wiederholung des Missbrauches vor. Nun irritiert mich der Verlauf in der Stadtverwaltung:
    Der BM Diesch, eine Neffe des Täters, weiß schon im Sommer von der Anklage und verlässt sich auf die Lüge, „es sei vom Tisch“. Das kann er wohl persönlich innerhalb seines Verwandtschaftsverhältnisses akzeptieren, nicht aber in seiner Funktion als BM mit einem in der Stadtverwaltung Angestellten. ( in diesem Falle der Jugendmusikschulleiter). Hier fehlt absolut die Trennung von privat und geschäftlich, die ein gewählter BM haben muss. (Dies kann per Dienstaufsichtsbeschwerde bis zur Niederlegung des Amtes führen!). Der BM ist nach dem Recht befangen und darf an Entscheidungen bezüglich des Angestellten keine Entscheidungen mit fällen, geschweige sich in der Zeitung dazu äußern. ( SZ). Eine öffentliche Entschuldigung der Stadtverwaltung gegenüber dem Opfer ist nicht erfolgt.

    Und plötzlich kommt ein unheimlicher SUMPF zu Tage: Ein Stadtrat, der in seiner Funktion den Strafbefehl der Verwaltung auf Bitte überbringt, wird nun als „Böser“ hingestellt!!!! Das ist schwer nachvollziehbar und unverständlich….!!!
    Ich kann nur dazu sagen, dass dieses Forum hier die beste Möglichkeit ist, Missstände aufzuzeigen, denn selbst die SZ war nicht in der Lage dazu. Und ich hoffe, dass dieser SUMPF weltweit bekannt wird.
    Danke Herr Weiss, für Ihre Aufrichtigkeit und die Stärke, oben zu bleiben, für ihren Einsatz für misshandelte Kinder und für die Vermeidung weiterer Straftaten des Herrn Diesch.
    Im Sinne aller Missbrauchskinder.

  23. Wie die Kirche neuerdings mit MISSBRAUCH umgeht, könnte ein Beispiel für die Stadtverwaltung in Buchau sein:
    öffentliche Entschuldigungen und Offenheit !

    heute gelesen….

    Auszüge……

    Irlands Katholiken misten aus
    Bischof Donal Murray: Die Iren wandten sich ab
    Für Irland war es ein Jahr der Offenbarungen, zwei Untersuchungsberichte erschütterten die Insel in ihren Grundfesten. Jahrzehntelang haben katholische Priester dort Kinder gepeinigt und missbraucht. Nun gibt es Konsequenzen: Der erste Bischof gibt sein Amt auf, weitere könnten folgen.
    „Ich weiß, dass mein Rücktritt die Schmerzen nicht rückgängig machen kann, unter denen die Missbrauchsopfer in der Vergangenheit gelitten haben und bis heute leiden“,
    sagte der 69-Jährige. Doch gehe er, weil sein Verbleib im Amt den Betroffenen „Schwierigkeiten“ bereiten würde.

    DUNKLE GEHEIMNISSE
    Diejenigen, die die Augen vor den Vergehen verschlossen hätten, seien genauso schlimm wie diejenigen, die sie begangen hätten, sagte Madden dem „Irish Independent“. Wenn die Bischöfe im Amt blieben, sei dies „eine Beleidigung für jedes Kind, das von einem Pfarrer der Erzdiözese Dublin missbraucht wurde“.

    SCHLECHTES LICHT
    Der Murphy-Bericht wirft ein schlechtes Licht auf die höchsten Ebenen der Dubliner Kirchenhierarchie. Alle vier Erzbischöfe seit 1975 wussten demnach von den Vorwürfen gegen pädophile Priester, ignorierten sie jedoch, um DEN RUF der Kirche zu schützen. Selbst ranghohe Beamte hielten die Kleriker dem Bericht zufolge für unantastbar. Die irische Regierung, die selbst wegen jahrzehntelanger Untätigkeit am Pranger steht, ist nun aufgeschreckt. Justizminister Dermot Ahern versprach nach der Veröffentlichung des Murphy-Berichts, sämtliche Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, egal, wie lange die Taten zurücklägen.

    http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,667742,00.html

  24. Hat sich endlich der Bürgermeister vom Täter distanziert, wie dies sein Vorgänger so vorbildlich gemacht hat?
    Hat sich die Schwäbische Zeitung endlich zu einer Berichterstattung im Sinne des Opfers hinreisen lassen, anstatt die Verbrechen des Täters zu verharmlosen?
    Hat sich der Täter endlich öffentlich zu seiner Schuld bekannt und sich beim Opfer entschuldigt?
    Noch immer nicht? Dabei wäre es so dringend nötig, dass Buchau sich von seiner Schande rein wäscht. Ich möchte die betroffenen Herren hiermit nachdrücklich dazu auffordern.

    1. @Pesch
      Habe leider noch keine Entschuldigung gelesen oder vernommen.
      Im Weihnachtsbrief des BM im Federseejournal fand ich diesen Abschnitt:

      „Zusammenarbeit funktioniert nur auf der Basis gegenseitigen Vertrauens. Und hier sind Teamspieler gefragt, keine EGOMANEN, keine SELBSTDARSTELLER. Im Fokus ist das Gemeinwohl, nicht der Eigennutz und im Zweifel auch nicht das Wohl des Einzelnen – sondern das der Stadt und der Gemeinschaft.“
      Wo bleibt die Entschuldigung?
      ……“ANONYME HECKENSCHÜTZEN dagegen sind nicht nur schlechte Demokraten, sondern obendrein auch noch zu feige, sich zu Ihrer Meinung offen zu bekennen. Aber es sind gerade diese DESTRUKTIVEN Kräfte, die offenkundig pure Freude daran empfinden, die gute und erprobte komunalpolitische Kultur unserer Stadt zu ZERSTÖREN – diese MIESMACHER sollten gerade die Weihnachtszeit dazu nutzen, sich im wahrsten Sinne des Wortes zu ‚besinnen„ – sich Gedanken machen über christliche Werte und eine gute, offene demokratische Kultur.“

      Da stellen sich einem Christen doch die Haare! Hier werden von den Bürgern gewählte!!! Gemeinderatsmitglieder in einem sehr unsauberen Stil niedergemacht. Merke: in einem Weihnachtsbrief!!
      So etwas habe ich noch nie von einem Bürgermeister gelesen.
      “ Wachet auf“ Buchauer „! und lasst die Wahrheit ans Licht kommen.
      ich wünsche allen ein schönes Fest und im Jahr 2010 einen anständigen, charaktervollen, ehrenwerten Bürgermeister.

    2. heute gelesen:

      Irland – Zwei Bischöfe treten wegen Missbrauchs-Bericht zurück

      Im Zusammenhang mit dem Vertuschungsskandal um jahrzehntelangen sexuellen Missbrauch von Kindern durch Geistliche in Irland legen zwei weitere Bischöfe ihre Ämter nieder. Ihr Schritt solle dazu beitragen, dass die OPFER wieder FRIEDEN und VERSÖHNUNG fänden, erklärten die beiden Weihbischöfe aus der Erzdiözese Dublin. Damit sind bereits vier Bischöfe zurückgetreten, nachdem ein Ende November veröffentlichter Regierungsbericht zu dem Schluss kam, dass die katholische Kirche in Irland von 1975 bis 2004 Kindesmissbrauch VERSCHLEIERT habe.

      und in Bad Buchau? Wie wäscht es sich rein?

      schöne weihnachtsgrüße

  25. heute gelesen:
    Weiss erhebt Vorwürfe, Bürgermeister dementiert
    aus der SZ;
    …….
    Bürgermeister Peter Diesch hätte sich nach Ansicht von Weiss bereits früher als befangen erklären müssen. Bei dem suspendierten Schulleiter handelt es sich um den Onkel des Bürgermeisters. „Da kann man unterschiedlicher Auffassung sein“, sagte Bürgermeister Diesch gestern zum Stichwort Befangenheit. „Ich stehe in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu ihm. Aber das ist auch alles. Ich habe nicht täglich Kontakt mit ihm und habe ihn auch nicht als Jugendmusikschulleiter eingestellt“, sagte er über den suspendierten Schulleiter.

    Euer Bürgermeister verstrickt sich ja ganz schön!
    In einem früheren Bericht sagt er, dass er von dem Vorfall schon im Sommer vor der Verurteilung wusste!! Warum hat er nicht gehandelt?
    Wenn eine Entlassung wegen eines geringen Diebstahls rechtens ist,dann doch erst recht wegen Missbrauchs mit einer Strafanzeige. Da hätte der BM Diesch schon im Sommer reagieren müssen, wenn er sein Amt verantwortungsvoll wahrnimmt.
    Das bleibt hängen… auch im kommenden Wahlkampf, den er in seinem Weihhnachtsbrief bereits ankündigte und darin seinen Gemeinderat niedermachte. Schlechte Aussichten für ihn denke ich, denn die Wähler können genauso wie ich,
    lesen, mitdenken und ihr Misstrauen zeigen.

    Gut, dass es noch Gemienderatsmitglieder wie Herrn Weiss gibt, die ihre Aufgaben wie folgt wahrnehmen:
    Eine weitere Kompetenz des Gemeinderates ist seine Kontrollbefugnis. Der Gemeinderat hat die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen und die Gemeindeverwaltung zu kontrollieren. Er sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen ihm nach der Gemeindeordnung Anfrag-, Unterrichtungs- und Akteneinsichtsrechte gegenüber der Verwaltung zu.

    Danke Herr Weiss.

  26. Nachdem der Täter ein Kind „ausgesucht“ hat, baut er zunächst ein Vertrauensverhältnis zu ihm auf, oft auch zu den Eltern und zeigt sich als der „engagierter“ Nachhilfelehrer, Trainer, Kumpel der Familie. Erst allmählich startet er seine sexuellen Übergriffe. Erst wie „zufällig“ und aus „Versehen“, dann immer gezielter und fordernder. Er redet dem Kind ein, wie toll es die sexuellen Handlungen findet (was AUCH stimmen mag, aber die andere Seite von Abscheu und Überforderung ist eben auch da). Die Opfer werden bestochen oder in sexuelle Handlungen mit anderen Kindern einbezogen, gefilmt, fotografiert und damit gleichzeitig erpresst. „Wenn du etwas sagst, dann zeige ich deinen Eltern mal, was für Sauereien du so in deiner Freizeit machst!“. Die Falle hat zugeschlagen…

  27. jetzt würde ich doch gerne wissen was für konsequenzen das verhalten und „handeln“ des ehemaligen musikdirektors diesch nach sich zieht.
    wie zu lesen war, also 9 monate auf bewährung.
    na ja. – über dieses strafmaß läßt sich streiten……..
    was heißt das genau? erhält dieser mann seine pensionsbezüge?
    dann ändert sich doch nichts gravierend in seinem leben.

    nachzulesen : §48 BBG (bundesbeamtengesetz) :
    das beamtenverhältnis eines beamten, der im ordentlichen strafverfahren durch das urteil eines deutschen gerichts im geltungsbereich dieses gesetzes

    1. wegen einer vorsätzlichen tat zur freiheitsstrafe von mindestens einem
    jahr oder
    2. wegen einer vorsätzlichen tat, die nach den vorschriften über friedensverrat, hochverrat, gefährdung des demokratischen rechtsstaats oder landesverrat und gefährdung der äußeren sicherheit strafbar ist, zur freiheitsstrafe von mindestens 6 monaten verurteilt wird, endet mit rechtskraft des urteils.
    entsprechendes gilt, wenn dem die fähigkeit zur bekleidung öffentlicher ämter aberkannt wird oder
    wenn der beamte aufgrund einer entscheidung des bundesverfassungsgerichts gemäß artikel 18 es grundgesetzes ein grundrecht verwirkt hat.

    1. in einem gespräch mit einem mitarbeiter des weissen rings wurde mir erklärt, dass der rentenanspruch erst nach einem jahr strafe verfallen würde. Des weiteren wurde gesagt, dass auf Bewährung heißt, dass ihm der Strafvollzug im Gefängnis erspart bleibt, er aber bei einem weiteren Vorfall sofort diesen antreten müsste.
      Die Auferlegung des Schmerzensgeldes bedeutet, dass eine Missbrauch in einer größeren art vorgelegen hat.

      nun habe ich in den Missbrauchsfällen der canisius schule in der zeit folgendes gelesen:
      „Die Schulleitung habe in den 70er und 80er Jahren möglicherweise trotz Anzeichen und Hinweisen nicht verhindert, dass auch weitere Opfer geschädigt wurden. Auch wenn die Taten selbst strafrechtlich eventuell verjährt seien, könne trotzdem ein zivilrechtlicher Anspruch bestehen, sagte sie. Dem Opfer gehe es dabei sowohl um „wirkliche“ Aufklärung als auch um Genugtuung. “

      Ich weiß jetzt nicht, ob bei opfer des Musikschulleiters die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Aber hier könnte , wenn ja,V
      der zivilrechtliche Anspruch noch bestehen.
      Auf jeden Fall ist es interessant, den Fall Canisius Schule der Patres zu verfolgen.

      1. stimmt, auch für mich ist das gleichermaßen interessant wie schockierend diesen berliner canisius-fall zu verfolgen. war ich doch in den 70- und 80igern beim bischöflichen jugendamt berlin tätig, direkt neben diesem canisius-kolleg, kenne einige dieser „gottesdiener“, wurde auch damals bereits einiges hinter vorgehaltener hand erzählt, wurde aber weder vom ordinariat noch vom bischof (damals bischof meissner) genauso diskret behandelt wie heutzutage im buchauer rathaus.

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