Landesregierung trickst beim Tempolimit „Keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 96 ohne Grund!“

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Die heimischen Bundestagsabgeordneten Josef Rief und Waldemar Westermayer sprechen sich gegen ein generelles Tempolimit auf der A 96 aus und fordern eine Versachlichung der Debatte.

„Der Landesverkehrsminister will hier ohne sachlichen Grund durch die Hintertür ein generelles Tempolimit auf 80 Autobahnkilometern einführen. Das ist völlig abwegig. Eine Einschränkung wäre nur zulässig bei Unfallgefahr sowie bei messbarer Lärmbelastung. Ein generelles, grundloses Tempolimit lehnen wir dagegen ab. Bei dieser zeitlichen und räumlichen Ausdehnung kann es sich schon lange nicht mehr um einen Modellversuch handeln, sondern das ist ein generelles Tempolimit auf Dauer“, so MdB Rief. Landesverkehrsminister Hermann plant einen mindestens dreijährigen Feldversuch eines generellen Tempolimits auf 80 Kilometern der A 96. „Zwar ist das Bundesland für die Aufstellung von Verkehrszeichen zuständig. Dies darf jedoch nur in Abhängigkeit von einer konkreten Gefahrenlage geschehen. Diese liegt hier aber nicht auf der ganzen Strecke vor“, so MdB Westermayer. „Es war völlig richtig, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt seine Fachaufsicht ausgeübt und Minister Hermann aufgefordert hat, die Rechtslage zu beachten und auf das Tempolimit zu verzichten.

Da das Ministerium einmal von vier Jahren Modellversuch, dann aber wieder von drei Jahren spricht, zeigt ja, dass alles mit der heißen Nadel gestrickt ist“, so Westermayer weiter. Auch der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesverkehrsministerium, Norbert Barthle, hatte sich am Dienstag von Presseberichten distanziert und sich gegen eine missbräuchliche Fehlinterpretation verwahrt, wonach man dem Landesministerium die Zuständigkeit bescheinigt habe. Es sei dabei lediglich um die Ausführung der geltenden Straßenverkehrsordnung gegangen und nicht um die Befugnis zur Einführung eines generellen Tempolimits. Vielmehr sei das Bundesverkehrsministerium dafür zuständig, dass das geltende Recht der Straßenverkehrsordnung überall eingehalten werde.