Hl.Drei Könige in Bad Buchau

Atelier Weiss bzw. www.amfedersee.de bekam wie jedes Jahr Hausbesuch von den Hl. Drei Königen mit Sternenträger. Als Sternsinger bezeichnet man drei als Heilige Drei Könige gekleidete Menschen, die in der Zeit der zwölf Weihnachtstage vom 25. Dezember bis zum 6. Januar und teilweise auch darüber hinaus Geld für wohltätige Zwecke sammeln. Der Heischebrauch ist ab dem 16. Jahrhundert nachweisbar und wird auch als Dreikönigsingen bezeichnet.

 

hl3königWie jedes Jahr, es klingelt zur Abendzeit und man ist gespannt wer jetzt wieder vor der Türe steht. Völlig überraschend und nichtsahnend öffnet man die Türe und zuerst ist man überrascht, dann verdutzt um anschließend vom feinen würzigen Weihrauchgeschmack verzaubert zu werden. Die hl. drei Könige stehen vor der Türe um Gesang und Gedichte vor zu tragen. Immer wieder faszinierend und erfreulich die Gruppe zu sehen und zu hören. Mir jedenfalls gefällt das von ganzem Herzen und erinnert mich jedes mal an meine Jugend und an die Sternsinger.

In Mitteleuropa ist das Sternsingen ein traditioneller katholischer Brauch. Aufzeichnungen des Klosters St. Peter in Salzburg belegen ein erstes Sternsingen im Jahr 1541. Belege für ein Sternsingen finden sich für 1550 in Wasserburg am Inn, 1552 in Laufen, 1569 für das Benediktinerstift Ettal und 1577 für Burghausen. Besonders nach 1560 verbreitete sich das Sternsingen und verband sich dabei mit dem zu dieser Zeit gebräuchlichen Ansingen beim Fest der Heiligen Drei Könige durch Schülerchöre.

Gebietsweise war das Sternsingen nur bestimmten Berufsgruppen erlaubt. In Freising hatten dieses Recht die Leinweber, in Laufen die Salzach-Schiffer und im damaligen Münchner Vorort Au die Maurer. In anderen Gegenden gingen arme Kinder und Jugendliche in Eigeninitiative von Haus zu Haus und sammelten Naturalien und Geld für sich und ihre Familien. Da die gesammelten Spenden für Bier in Wirtshäusern verbraucht und das Sternsingen mit größerem Lärm verbunden war, wurde es im Raum Freising am 22. November 1784 per königlich-bayerischen Erlass verboten. Dennoch blieb der Brauch bestehen.