Gut so! Strafanzeige gegen Generalbundesanwalt Frank – nach Totalversagen in Sachen Hanau-Mörder

…wegen offenkundigem Behördenversagen, als er im November 2019 auf die Strafanzeige des späteren Hanau-Attentäters „nicht angemessen reagiert“ hatte.

Erstattete die Strafanzeige gegen Generalbundesanwalt Frank: AfD-MdB Christian Wirth aus Neunkirchen (Foto:Imago/Spicker)

Jetzt wird es ernst für Generalbundesanwalt Peter Frank: der saarländische Rechtsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth erstattete Strafanzeige gegen Deutschlands obersten Ankläger – wegen dessen offenkundigem Behördenversagen, als er im November 2019 auf die Strafanzeige des späteren Hanau-Attentäters „nicht angemessen reagiert“ hatte.

Damit wird endlich die an Volksverdummung grenzende Zumutung der Medienberichterstattung wie auch unzähliger Politiker-Einlassungen seit vergangenen Mittwoch juristisch hinterfragt: Diese besagen nämlich unisono, das hinterlassene „Manifest“ des Hanau-Täters Tobias Rathjen weise diesen weniger als psychisch Kranken, sondern eindeutig als „Rechtsterroristen“ und Rassisten aus (mit dem frei erfundenen Hinweis einer geistigen Nähe zur AfD!) – während andererseits der Bundesanwalt bereits drei Monate vor der Tat dieses „Manifest“ kannte, eben jedoch gerade NICHT zur der Einschätzung einer rechtsterroristischen Gefahrenlage gelangte – und darum untätig blieb.

AfD-Politiker Wirth erklärte nun laut „Saarbrücker Zeitung„, es bestehe hier der begründete Verdacht eines Behördenversagens. Denn es „ein schweres Versäumnis“ des Generalbundesanwalts gewesen, auf die Strafanzeige, die die psychische Erkrankung eindeutig nahelege, nicht angemessen reagiert zu haben. Wegen des Inhalts der Strafanzeige hätten beim Generalbundesanwalt zumindest „ernsthafte Zweifel“ aufkommen müssen, ob Tobias Rathjen „die persönliche Eignung zum Umgang mit Waffen und Munition“ besitze.

Ausgerechnet „Gegen-Rechts“-Vorkämpfer des Tiefen Staates sind blind gegenüber eigentlichen Gefahren

Konkret hätte der Generalbundesanwalt eine Einwohnermeldeanfrage starten und sodann die zuständige Waffenbehörde – die Kreisverwaltung Main-Kinzig-Kreis – über die offenkundige psychische Auffälligkeit in Kenntnis setzen müssen. Die Folge wäre eine Einziehung der Waffen gewesen; dies unterblieb jedoch – mit fatalen Folgen. Wirth: „So konnte es überhaupt erst zum Terroranschlag von Hanau kommen.“

Es ist höchste Zeit, dass die angeblichen Gewährsträger der inneren Sicherheit, zu denen der Generalbundesanwalt neben Verfassungsschutz und BKA zählt, endlich für ihre vollkommen selektive und inkonsistente Amtsführung verantwortlich gemacht werden: Durch politischen Aktionismus wird eine neue Hexenjagd gegen Rechts, gegen die AfD und gegen die Netzöffentlichkeit gefahren – bis hin zur Einschränkung bürgerlicher Freiheiten wie informationelle Selbstbestimmung und Redefreiheit -, doch bei realen Bedrohungen versagen die Behörden ein ums andere Mal; man denke nur an die skandalösen Umstände im Vorfeld des islamistischen Anis-Amri-Attentats in Berlin von Dezember 2016, an die Untätigkeit gegenüber linksradikalem Straßenterror oder jetzt hier, bei der Prävention von Amokläufen durch real psychisch gestörte wandelnde Zeitbomben trotz konkreter Hinweise. (DM) https://www.journalistenwatch.com/2020/02/24/gut-strafanzeige-generalbundesanwalt/

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