Rechtsüberholen lohnt sich wieder

draengler

Rechtsüberholen lohnt sich wieder:
Wieder mal über ‚Linkspenner‘ auf der Autobahn geärgert?Seit der neuen „Dränglervorschrift“ gilt: Drängeln: 250 EUR und 4 Punkteund 3 Monate Fahrverbot!!!Da sollte man lieber gleich rechts überholen:Rechtsüberholen: 50 EUR und 3Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)
Ein weiterer Punkt lässt sich sparen, wenn man statt der rechten Spurgleich die Standspur benutzt:Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens:50 EUR und 2 Punkte.Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont…), sehrschnell vorangekommen und immerhin200 EUR + 2 Punkte gespart. ABER!!
Das geht noch viel billiger und effektiver! Kauf Dir ein Blaulicht und einMartinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifenaussuchen, der freigemacht werden soll.Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehrkostet läppische 20 EURO!!!Steht so im § 38StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und – K E I N E – Punkte !!!

17 thoughts on “Rechtsüberholen lohnt sich wieder

  1. Nun bin ich aber gespannt wer da was dazu weiß?
    Wenn das stimmt gehe ich morgen mir das holen. Tatüü Tataa.

  2. hallo Heinz, bewerbe dich doch bei der Autobahnmeisterei.Da bekommst du einen Lkw der mehr Ps hat wie dein Porsche, ein paar gelbe Lichter und da kannst dann auf allen Spuren fahren wie du willst.
    Und bekommst sogar noch Geld dafür.

  3. Das ist ein gutes Beispiel wie abgezockt wird. Würden viele mit dem Blinklicht fahren wäre das bestimmt auch eine gute Einnahmequelle in Form von Bußgeld. Besser sind jedoch die Drängler kann ja jeden treffen, wenn er angezeigt wird. Ärger gibt es allemal, auch ohne Zeugen. Somit ist ein Blinklicht besser und anzeigen wird dich auch keiner, denn wer will das schon genau beurteilen können ob es hier mit rechten Dingen zugeht beim vorbei fahren . In deutschen Krimis rasen ja auch schwarze Autos mit Blaulicht oben drauf, wer kennt das nicht. Schon spassig, oder.

  4. Hmmm…. könnte da vielleicht dann dieser in Kraft treten?
    § 132 Amtsanmaßung
    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Herr Weiss, könnten Sie das mal ausprobieren?

  5. Hat das mal einer ausprobiert?
    Würde mich schon mal interessieren.
    Immerhin darf jeder den Namen POLIZEI
    auf sein Auto kleben. Dieser ist nicht geschützt und für jeden verwendbar, gibts auch.

  6. immerhin wissen wir jetzt was sache ist. polizei aufkleber drauf – blaulicht runter. dachte ich mir schon dass der staat sich nix entgehen lässt, schon gar nicht von einem autofahren, in sachen bußgeld.

  7. Der Seitenstreifen ist immer frei. Besser gehts doch gar nicht, und am preiswertesten dazu noch -oder.

  8. Im neuen Bußgeldkatalog findet man noch reichlich gestörte Gesetze zur
    Schikane von Leuten die Geld in der Tasche haben. Denn das will und braucht der Staat. Stellen sie sich mal vor jeder hält sich strikt an die Verkehrsvorschriften, was ja normal ist. Im gleichen Atemzug hätten die Kommunen ein gewaltiges finanzielles Blitz-Rotlicht Problem. Viele viele Millionen € Verlust. Kein Blitzfoto – kein Geld. So einfach ist das.

  9. Schikane?Ich denke es gibt tausendmal mehr gestörte Fahrer wie gestörte Gesetze. Was glaubt den so ein Typ der viel Geld in den Taschen hat – meint er könnte dadurch sich alles erlauben. Ein Blick in die Zeitungen jeden Tag -Unfälle wegen Raserei und Alkohol usw.- mein Vorschlag – sie sollen ihr Geld behalten – längeres Fahrverbot – so trifft man die Raudies am wirkvollsten –

  10. Auto beschlagnahmen und HartzIIII- Empfänger daraus machen. Nur so gibt es Ruhe auf den Strassen.

  11. Starker Artikel, so kann sich jeder gleich beim richtigen Anwalt erkundigen. Weiter mit solchen Neuigkeiten, danke.

  12. zum Thema Amtsanmassung:
    Amtsanmassung ist nur die Verbindung von Blaulicht UND Martinshorn.Gestern im TV gesehen und von Richter bestätigt.Also nix wie drauf mit der Rundumleuchte, aber lasst die Hupe weg.

  13. 07.05.02 16:47 | Visits: 668 | fakten
    22-jähriger rast mit Blaulicht durch München – keine Amtsanmaßung
    Philipp T., gelernter Automechaniker, erfüllte sich selbst einen Traum und fuhr mit atemberaubender Geschwindigkeit und einem selbstgebastelten Blaulicht auf dem Dach durch München. Nach einer wilden Verfolgungsjagd wurde er gestellt.
    Bei der Gerichtsverhandlung wurde der Vorwurf der Amtsanmaßung allerdings fallen gelassen. Schließlich gebe es auch Privatautos, die mit Blaulicht unterwegs seien, beispielsweise Fahrzeuge für den Transport von Blutkonserven.
    Deswegen kam der arbeitslose Polizeifan mit einer Geldbuße von 500 Euro, sowie einem Monat Fahrverbot wegen dreier Ordnungswidrigkeiten davon – er war bei seiner ‚Einsatzfahrt‘ unter anderem mit Tempo 100 durch eine Tempo-30-Zone gedonnert.
    Quelle: http://www.sueddeutsche.de
    WebReporter: Bürstenpimpel

  14. Dookie82 hat folgendes geschrieben::
    Den Strafprozess zwecks AMTSANMAßUNG sollte man auch nicht so ohne weiteres vergessen…

    Zitat:
    § 132 Amtsanmaßung
    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Aber wer will schon einen Beamten nachmachen?

  15. Keine Amtsanmaßung. Kann ja auch ein privater Notarztwagen mit Blaulicht und Martinshorn fahren.
    Niemanden nötigen!
    Ordentlich fahren – auch mit Blaulicht an alle Regeln halten.

    Dann: 20 Euro Strafe bzw. 40,- und 1 Punkt (Wegen Vorsatz können die erhöhen)

  16. nein ! ist amtsanmaßung auch wenn Blaulicht nur im Keller liegt!
    gerade mit Anwalt gesprochen!

    Bei Mausklick bei einer Bestellung für ein Blaulicht im Internet ist sofort der Straftatbestand erfüllt! Keine OWI!!!!

    viel wissen das nicht!

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