Gemeinderat Bad Buchau, der Marktplatz bleibt frei von Solaranlagen

(Bad Buchau/sz) Der Bad Buchauer Gemeinderat hat ein Baugesuch für eine Solaranlage am Marktplatz abgelehnt. Trotz drängender anfrage eines Hausbesitzers hielt der Rat an einem Bebauungsplan aus dem Jahr 1994 fest. Die „Gute Stube“ soll ordentlich und rein bleiben.

Die infrage stehende Photovoltaikanlage sollte auf das Haus am Marktplatz 10 errichtet werden. Der Antragsteller hatte damit argumentiert, dass der Bau der Anlage nur auf der zum Marktplatz hin liegenden Dachseite Sinn mache. Er wolle aber die erneuerbare Energie nutzen. Laut des Bebauungsplanes „Marktplatz Teilbereich II“ von 1994 entspricht das aber nicht den Bestimmungen: Eine Solaranlage dürfe nur auf der dem Marktplatz abgewandten Seite entstehen. Von dieser Festsetzung hätte der Antragsteller sich durch den Rat befreien lassen müssen. Der Rat zog den Städteplaner Bernd Bubeck zu Rate. Bubecks empfahl, dem Antrag auf Befreiung von der Bestimmung nicht zuzustimmen. Der Marktplatz sei die „Gute Stube“ der Stadt, eine Regelung „zur Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes in besonderen Fällen“ sei 1994 nicht getroffen worden – zu deutsch: Es gibt keine Ausnahmen. Eine Anlage würde eine Störung des Erscheinungsbildes bedeuten, weitere Anträge würden folgen – was zu einer „relativ unruhigen bunten Dachlandschaft“ führe und sehr unproportionale Dachlandschaften entstünden.

Der Rat diskutierte kontrovers: „Wir haben genug bunte Häuser auf dem Marktplatz. Und mich stört’s nicht“, sagte Stefan Winkler. Andrea Malmer bestätigte: Sie störe es ebenso wenig, „das Problem ist nur: Das macht dann jeder“. Franz Hirschle sagte: Wenn es nur eins ist, stört es nicht. Aber wir müssten es sonst immer zulassen.“ Stadtrat Heinz Weiss sprach sich für eine Genehmigung aus: „Wir können nicht ständig über erneuerbare Energien reden und sowas dann nicht zulassen“, was Winkler bekräftigte „Solaranlagen sind der Trend der Zeit. Wer läuft denn rum und schaut auf’s Dach?“

Hauptamtsleiter Erwin Schmid zog das Fazit: „Wenn wir etwas machen, dann müssen wir eine Grundsatzregelung finden“. Eine neue Regelung gab es aber nicht, der Antrag wurde abgelehnt mit der Mehrheit des Rats, Winkler und Weiss stimmten für den Bau. Auch auf Anregung von Stadtrat Walter Vötsch regte der stellvertretende Bürgermeister Rolf Preißing an, dass der Antragsteller auch der neu gegründeten Bürgerenergiegenossenschaft beitreten könne. (sz-bb)

One thought on “Gemeinderat Bad Buchau, der Marktplatz bleibt frei von Solaranlagen

  1. Hey Leute,
    null Probleme wenn der Eigentümer keine Supventionen bekommt, und seine Anlage
    aus eigener Tasche bezahlt. (Ohne Steuergelder)

    Grüßle KK

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