Fahrbahn eingeengt durch verlorengegangenes Erdreich.

Fahrbahn verdreckt durch verlorenes Erdreich auf der Straße nach Allmannsweiler stadtauswärts. Zum Glück nichts passiert und was ganz gut ist – kein Regenwetter.

 

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. . .und schon kommt der Verursacher und räumt wie es sich gehört sauber auf. Wenn das nur immer so wäre. So mancher kommt aus dem Acker auf die Straße  bringt jede Menge Dreck mit und vergisst doch tatsächlich die Fahrbahn hinterher zu reinigen. Einer rutschige Straßen ist dann das Ergebnis. Obwohl das ein Bußgeld mit sich bringen kann stört es manchen Verursacher nicht im geringsten.

 

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Zur Beschmutzung der Fahrbahn sagt der Gesetzgeber folgendes:

Allgemein muss sich jeder Autofahrer so verhalten, dass der Straßenverkehr nicht behindert oder gar ernsthaft gefährdet wird. Dazu gehört auch, dass die Fahrbahn sauber gehalten wird. Folglich drohen Strafen, wenn man dafür verantwortlich ist, dass ein Gegenstand oder eine Flüssigkeit auf die Fahrbahn gelangt und dort bleibt. Ist es in der Situation nicht möglich, den Gegenstand oder die Flüssigkeit von der Straße zu entfernen, muss man auf dieses Verkehrshindernis durch eine Art Beleuchtung aufmerksam machen. Bleibt ein Gegenstand auf der Straße liegen und kann so den Verkehr gefährden, droht die höchste Strafe im Bußgeldkatalog Umweltschutz und Sauberkeit. Da dies sogar einen Unfall verusachen kann, sind die 40 Euro Bußgeld und der Punkt in Flensburg durchaus gerechtfertigt.