Der Strafbefehl, Rechtsanwälte Linkhorst & Popken erklären.

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Linkhorst & Popken Rechtsanwälte
Alt-Moabit 108A
10559 Berlin
Tel: 030 / 330 999 99-0
Fax: 030 / 330 999 99-11
www.berlin-strafverteidiger.de

Diese Fragen rund um den Strafbefehl möchten wir Ihnen gerne beantworten. Dabei hoffen wir natürlich, dass die Informationen hier für Sie hilfreich und von Nutzen sind.  Der Beschuldigte, der einen Strafbefehl erhalten hat, hat verschiedene Möglichkeiten:

  • Er akzeptiert den Strafbefehl und die verhängte Strafe, dann wird der Strafbefehl rechtskräftig. Gegen einen rechtskräftigen Strafbefehl kann grundsätzlich nichts mehr unternommen werden.

Das Strafbefehlsverfahren dient der Entlastung der Justiz. Fälle minder schwerer Kriminalität sollen schnell und unkompliziert erledigt werden. Ein Strafbefehl wird vom Richter erlassen, nachdem die Staatsanwaltschaft  einen entsprechenden Antrag gestellt hat. In seinen Wirkungen entspricht der Strafbefehl einem Urteil, weil er die Rechtsfolgen einer Straftat verbindlich festsetzt. Man kann daher vereinfacht sagen, der Strafbefehl ist eine Verurteilung in einem schriftlichen Verfahren. Das ist im Strafrecht ungewöhnlich, denn „eigentlich“ ist die mündliche Hauptverhandlung zwingend erforderlich.

Da der Richter im Strafbefehlsverfahren allein nach Aktenlage entscheidet, ist das Strafbefehlsverfahren ein „summarisches“ Verfahren – man kann auch sagen, es wird „kurz und bündig“ entschieden.

Das kann für den Betroffenen von Vorteil sein, z. B., weil er „die Sache schnell hinter sich bringen will“.

Das kann aber auch nachteilig sein, weil der Beschuldigte ohne die mündliche Verhandlung nicht die Gelegenheit hat, die Dinge aus seiner Sicht darzustellen. Dieser Nachteil wird durch das Gesetz ausgeglichen: Der Beschuldigte hat nämlich das Recht, mit seinem Einspruch die mündliche Hauptverhandlung zu erzwingen.

Wenn Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, wird der Richter den Termin für die Hauptverhandlung bestimmen, Sie müssen also „vor Gericht“, es sei denn, Sie lassen sich von einem Verteidiger in der Hauptverhandlung vertreten.

Die Risiken eines Einspruchs gegen den Strafbefehl

Leider ist der Einspruch gegen einen Strafbefehl auch mit Risiken verbunden. Kommt es nämlich nach dem Einspruch zur Hauptverhandlung, dann ist der Richter nicht an den Strafbefehl gebunden. Er kann also auch eine höhere Strafe verhängen!

Rechtsanwälte Linkhorst & Popken bestätigen:

Veröffentlichungen über Strafverfahren finden Ihre Grenze zum einem im Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten. Problematisch sind deshalb insbesondere identifizierende Berichte, d. h. insbesondere Berichte mit Nennung des Namens des Beschuldigten. Da Sie keinen Namen des Verurteilten nennen, dürfte Ihre Berichterstattung unter presserechtlichen Gesichtspunkten nach meiner ersten Einschtätzung wohl zulässig sein.

Zum anderen gibt es die – praktisch wenig relevante – Vorschrift in § 353d StGB Danach ist insbesondere die Berichterstattung über nicht abgeschlossene Verfahren in Einzelfällen problematisch. Das betrifft aber nicht Ihren Fall – der Strafbefehl ist rechtskräftig. Ich sehe deshalb keinen Grund, warum Sie in der von Ihnen gewählten Art nicht über das Verfahren berichten sollten. Die Pressefreiheit gilt natürlich auch für Netzreporter.

5 thoughts on “Der Strafbefehl, Rechtsanwälte Linkhorst & Popken erklären.

  1. Nur zur Erklärung, denn viele wissen Tatsächlich nicht was ein Strafbefehl ist und dass es so überhaupt was gibt. Mit ganz so Harmlos hat es jedoch nichts zu tun.

  2. Name des Beschuldigten stand erstmalig in der Schwaebischen Zeitung, sonst wüsste ich heute noch nicht wer das war.

    1. Nur keine falsche Zurückhaltung mehr! Der „Beschuldigte“ um den es hier geht hat seinen Strafbefehl akzeptiert, d.h. er hat den Status als Beschuldigter verloren und gilt somit als Täter.

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