Der Stadtstreicher – Kolumne 22

Die heutige Kolumne hat mir einiges abverlangt und ich habe lange nachgedacht, viel gelesen, besprochen, beraten und geprüft. Damit soll aber auch ein Schlusspunkt gesetzt werden. Gesagt worden ist alles. Aber dennoch eine abschließende Betrachtung bzw. Zusammenfassung kann nichts schaden.

Offenheit und Aufgeschlossenheit des Rathauses?

Viele Mandats- und Amtsträger gehen davon aus, dass ihnen das Volk durch den Akt der Wahl die Macht abgeben. Das heißt im Klartext, dass die Bürgerinnen und Bürger beim Wahlakt ihre Stimme abgeben und dann den Mund zu halten haben. Diesem generellen Irrtum unterliegt wohl auch BM Diesch. Nach der Meinung des Volkes ist acht Jahre lang nie gefragt worden. Keine Bürgerversammlung , kein Rechenschaftsbericht, kein öffentliches Aufzeigen einer Zielrichtung für Bad Buchau, was ansteht, was mittelfristig verfolgt wird , was langfristig erreicht werden soll. Nicht öffentliche Sitzungen ohne gesetzliche Notwendigkeiten, geheime Klausuren und interne Absprachen des Bürgermeisters mit den Fraktionen ersticken eine öffentliche Verfolgung des Geschehens im Rat. Auftauchende Probleme werden ängstlich unter dem Tisch gehalten. Erst folienverpackte Lösungen werden präsentiert, so bleiben eventuelle Alternativen/Abwägungen/Prüfungen oder eingeflossene Kompromisse und damit ausgelotetes Bemühen in der Sache unkontrollierbar. Es entstehen Zweifel an der Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit der Entscheidungsprozesse in der Öffentlichkeit. Von Mitnahme der Bevölkerung keine Spur.

Sauberkeit und Rechtschaffenheit des Gemeinderats…..?

Die verschiedenen Beschlüsse im Missbrauchsfall Diesch sind wegen Befangenheit des Bürgermeisters alle rechtswidrig. Die Befangenheit wurde laut Argumentation der Räte aus Versehen nicht beachtet. Es wusste also keiner außer Herrn Weiss, dass Manfred Diesch der Onkel von Bürgermeister Peter Diesch war. Ist das nicht Lug und Trug in Perfektion? Eine Ohrfeige der Wahrheit oder eine Märchenstunde des Gemeinderats? Aber es kommt noch besser. Beim Gemeinderatsbeschluss hat Stadtrat Weiss zu Beginn der Sitzung ausdrücklich auf die Befangenheit des Bürgermeisters hingewiesen. Die Räte quittierten dies mit Attacken gegen Weiss Also gewollte Beugung des Gesetzes. Diese Mitschuld ist kein Kavaliersdelikt, meine Damen und Herren. Schon eher ein Beispiel bewusster Unkorrektheit in Amtsausübung. Auf jeden Fall wesentlich mehr als ein Verstoß gegen gute Sitten. Wie kann man, ob solcher Vorgaben noch Gesetzestreue von der Bevölkerung verlangen?

…………………und des Bürgermeisters?

BM Diesch ist gesetzlich sogar verpflichtet, seine Befangenheit selbst zu ordern. Kein Ansatz diese Verpflichtung einzuhalten seit Juni/Juli letzten Jahres bis zum heutigen Tag ist erkennbar oder wird eingeräumt. Damit ist er der wahre Verursacher des ganzen Schlamassels. Der Gemeinderat duldete, ja, förderte diese Verfehlungen (auch bei der Hauptsatzung) mit Vertrauenserklärungen bzw. Vertuschungen.

Eigenkontrolle funktioniert nicht.

Das überaus Bedenkliche, nicht nur bei diesem Vorfall, ist, dass die gesetzlich eingebaute Kontrollkompetenz (der Gemeinderat sorgt beim Auftreten von Missständen für deren Beseitigung) total versagt hat. Deswegen musste das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde bemüht werden, Exempel zu statuieren und Gegebenheiten zu Recht zu rücken. Hier kann ich nur mit einem Schwäbischen Sprichwort zusammenfassen:“ Es menschelet zwar überall, aber so weit hätt’s nett ganga müeßa.“

Bedauern wäre angebracht.

Es sind wiederholt Entschuldigungen gefordert worden. Diese dürfte der Bürger zweifelsohne erwarten und zwar für die Fehlleistungen des Bürgermeisters als auch für die des Gemeinderats. Aber eine solche Geste kommt bei unfehlbaren Majestäten ja nicht in Frage. Aber ohne jegliche Einsicht ist wohl auch keine Besserung in Aussicht. Das ist schlimmer als die Tat selbst.

Unabhängige, sachlich fundierte Verwaltungsentscheidungen?

Die politische Kultur in Bad Buchau ist angeschlagen. Daran kann man kaum mehr zweifeln. Von Offenheit, Zuverlässigkeit, Geradlinigkeit und Aufrichtigkeit hat sie sich immer weiter entfernt. Eine Hand wäscht die andere. Im täglichen Verwaltungshandeln des Rathauses ist die Befangenheit des Bürgermeisters ja kaum zu definieren (die neue Hauptsatzung lässt ihm ausreichend Spielraum). Im Gemeinderat kommen da nur die Spitzen der Eisberge zum Vorschein. In der großen Politik prangert man zu Recht Lobbyismus an, die Macht der Wirtschafts- und Finanzwelt. Und in Bad Buchau die feingliedrigen Verflechtungen aus Beziehungen und Abhängigkeiten? Die Ergebnisse ähneln sich, Unterschiede sind rein zufällig.  Das Rathaus eingebunden in ein Beziehungsnetzwerk, eine Duz-Gesellschaft aus gemeinsamen Schul- und Vereinszeiten, Kumpanei. Ich überlasse es ihrer Beurteilung, ob man den Begriff „Vetterleswirtschaft“ andenken kann. Schreibt man Im Buchauer Rathaus auf Graupapier und nicht mehr auf Hochglanz?

Für Stadtrat Weiss bedeutet das, manchmal ist das schwarze Schaf, das einzige, das eine weiße Weste hat.

Die Betroffenen des Missbrauchs haben nicht nur ihr Leid zu tragen sondern sind in den hiesigen Diskussionen auch noch indirekt zum Spielball geworden. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Sie haben das nicht so verdient. Wirkliches Mitgefühl sieht anders aus und hätte von der Stadt auch so zum Ausdruck gebracht werden sollen.