Buchauer „Cafehausbesitzer“ klagt vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Streit um die Bar14 in Bad Buchau Marktplatz No.14 die knapp 2 Jahre geöffnet hat.  Der Cafehausbesitzer am Marktplatz 5  stellt fest  dass beim Bau der Bar 14  entscheidende bauliche Auflagen nicht berücksichtigt wurden für die Baufreigabe, an seiner Baustelle damals dafür um so mehr Auflagen auf ihn zu kamen.  so z.B schreibt er :

Cafehaus Marktplatz 5

Unter anderem begehrt der Kläger mit seiner erhobenen Klage gegen das Land die Aufhebung der erteilten Baugenehmigung für die Umwandlung eines Gewerberaumes in eine Bar.   (in dem Falle – Bar14)

Das Verwaltungsgericht hat den Termin zur Verhandlung für diese Tage festgesetzt, auch der Besitzer der Bar 14 Herr Tomislav Tolic ist am 12.11. 2012 9.00 Uhr in Sigmaringen als Zeuge geladen. Sein Umbau wurde damals genehmigt durch den Gemeinderat und das Bauamt/ Landratsamt.

Die Klage wurde bereits am10.2.2012 vom Landratsamt zurück gewiesen, was jedoch den Cafehausbesitzer am Marktplatz 5 nicht beeindruckte.

– nun die Begründung zur Ablehnung von Amtswegen.

umstrittenes Gebäude Bar14  –  Bad Buchau,  Marktplatz 14

so weit so gut, hier die erste Stellungnahme des Verwaltungsgericht Sigmaringen im April 2012.  Geholfen hat es leider wenig im Moment. Jetzt heißt es abwarten bis 12.11.2012 in Sigmaringen das Urteil fällt.