Bad Buchau, Rundfunkanstalt schickt Schnüffler auf Privatgrundstücke.

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Was die GEZ auf keinen Fall darf, ohne Erlaubnis Ihre Wohnung betreten – deren Unverletzlichkeit wiegt schwerer als der Gebührenanspruch.

Echt der Hammer was hier abgeht, Schnüffler machen sich breit in Bad Buchau und Umgebung.

In dieser Woche stöbert wieder ein Typ aus Schemmerhofen im Auftrag des oben ausgewiesenen Rundfunkunternehmens private Grundstücke in Bad Buchau und Umgebung aus. Es kommt im Auftrag der GEZ, und der Rundfunkanstalt. Klingelt an der Haustüre und macht sich wichtig mit Kontrolle der Fernseher und Radios im Haushalt.

1. Diesen Typen brauchen sie nicht ins Haus lassen, geschweige etwas über ihren Haushalt zu erzählen.

2. Verweisen sie ihn des Hauses und des Grundstückes und damit ist der Fall erledigt.Notfalls rufen sie die Polizei, ist denen schon bekannt was für Typen der SWR beschäftigt. Soll ja Staats-Faulenzer geben die sich hier Gesund stoßen. Auffällig dass sich solche Typen bei bestimmten Unternehmen anhäufen, wie mir berichtigt wurde.

Da ihr Fernseher sowieso angemeldet ist bedarf es keiner Schnüffelei, oder. Dass der Typ sich aber auf ihren Grundstück noch herumtreibt bemerken sie erst wenn ein Brief wie abgebildet ins Haus flattert mit der Aufforderung für einen Autoradio zu bezahlen, den der Schnüffler im verschlossenen Auto erspäht hat. Ob das Radio funktionstüchtig ist oder nicht ist ihm egal. Hauptsache er hat was entdeckt und seine  Erfolgsprämie gesichert, denn umsonst wird er nicht durch die Strassen schleichen um ehrliche Bürger zu bespitzeln. Unverzüglich meldet er der Rundfunkanstalt seine Entdeckung eines Schwarzhörers, da das Fahrzeug ja ein Geschäftswagen ist. Er behauptet dies einfach mal so und die „Gebühreneintreiberzentrale“ wird auf seine Vermutung hin tätig mit dem Erlass einer Zahlungsaufforderung. Geprüft wurde weder die Funktionstüchtigkeit des Radios, oder die Tatsache dass es ein Firmenfahrzeug ist und die Tatsache- wer überhaupt der Fahrzeughalter ist.

Wenn es ihnen auch so ergangen ist wie hier beschrieben, melden sie sich einfach bei Federsee.de und wir berichten darüber. Wir nennen ihnen auch gerne die richtige Telefonnummer und Anschrift des Typen .

Jetzt das eigentliche kriminelle daran:

Der Typ benutzt eine fremde Telefonnummer und falsche Faxnummer auf seinem Briefbogen im Auftrag des SWR, was auch der Rundfunkanstalt bekannt ist. Die Telefonnummer gehört einer Familie aus Mittelbiberach welche sich seit Monaten bei dem Typ beschwert ohne Erfolg dafür mit unhöflichen Antworten abgetan wird. Alle Bespitzelungen und deren Reklamationen der Bürger, welche der Typ hinterlässt landen bei dem gestressten Ehepaar das nicht mehr ein noch aus weis vor Telefonärger, welcher eigentlich der GEZ/SWR gelten sollten. Frechheit pur – oder Mutwillig ausgedacht um sich die erbosten Bürger vom Halse zu halten.

Gerade ist ein Gebühren-Eintreiber des NDR wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden, weil er bei einer Kontrolle ein altes Ehepaar hartnäckig bedrängt und mit Polizei und Privatdetektiv gedroht habe. In der Vergangenheit hatte es bereits vier Strafanzeigen gegen den Mann gegeben.

18 thoughts on “Bad Buchau, Rundfunkanstalt schickt Schnüffler auf Privatgrundstücke.

  1. Da war schon im Frühjahr einer da, von wo weiß ich nicht. Trotz Verweis vom Grundstück ist er immer wieder gekommen. Erst als ich gedroht habe, die Hunde rauszulassen, hat er sich unter Geschimpfe und Beleidigungen verzogen.
    Anfang September kam der nächste, angeblich aus Ravensburg. Die Anmeldung für unseren Sohn hätten wir aber so oder so machen müssen (Ausbildungsbeginn).

  2. Montag, 06. Oktober 2008, 16:07 Uhr

    Aktuelles Gerichtsurteil
    Student muss keine Rundfunkgebühr für Internet-PC zahlen
    Allein der Besitz eines internetfähigen Computers verpflichtet nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster noch nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren. Das Gericht hob mit der Entscheidung den Gebührenbescheid des WDR an einen Studenten aus Münster auf. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

    Muss man Rundfunkgebühren entrichten, wenn man einen PC besitzt?

    Die Richter befanden, aus dem bloßen Besitz des Computers könne nicht automatisch auf Rundfunkempfang geschlossen werden. Internet-PCs wie auch andere multifunktionale Geräte würden zwar vielerorts zu verschiedenen Zwecken genutzt, „aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte“. Neben den Internet-PCs könnten Verbraucher auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar internetfähigen Kühlschränken Rundfunk-Programme empfangen.

    Einschränkend heißt es in der Mitteilung des Gerichts weiter, die Kammer verkenne nicht, dass der Nachweis der tatsächlichen Nutzung schwierig zu führen sei: Aber solange der Rundfunkstaatsvertrag an der Gebührenpflicht festhalte, ohne neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung geboten. Andernfalls stelle die Gebühr eine „unzulässige Besitzabgabe“ für internetfähige Computer dar.

    Im konkreten Fall war der Student, der weder Radio noch einen Fernseher besitzt, gegen einen Gebührenbescheid des WDR in Höhe von 16,56 Euro für Januar bis März 2007 vorgegangen. Der Sender hatte sich auf die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte Gebührenpflicht allein wegen der Bereithaltung des Geräts berufen. Andere Gerichte hatten in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit anders entschieden. (dpa/rs)

  3. Ich hoffe und denke, in wenigen Jahren wird es diesen Unfug nicht mehr geben. Unter den asozialsten und ungerechtesten Gesetzesregelungen steht die GEZ ganz vorne!
    Seriöse Kontrolleure finden die nicht, weil die so einen Unfug gar nicht erst mitmachen. Also vergibt man die Aufgabe an Leute, die keinen Skrupel kennen und meist selbst keine weiße Weste haben.
    Derzeit ist die herkömmliche Regelung noch in Arbeit, und was in Berlin noch in Arbeit ist, kann eine Weile dauern.
    Logisch empfinde ich den Vorschlag, eine Medienabgabe je erwachsenen Person, gleich wie er Medien nutzt. Deshalb, weil es dann den Einzelnen mit nur noch einem Drittel der derzeitigen gebühren belasten würde.

    Noch viel besser wäre eine Codierung der öffentlichen Sender!! Allerdings sträubt sich die Regierung, weil dann dort Schluß wäre mit Geldverschwendung und Gewinnspielen, die die Mehrheit nicht interessiert.

    Zu dem frechen Kontrolleur:
    Wie schon erwähnt, einfach ignorieren – bei Belästigung notfalls sogar anzeigen. Solche GEZ-Beauftragte haben keinerlei Rechte – und was der Hohn ist – werde nach Erfolg bezahlt.
    Nicht einmal die Polizei oder Kripo hat ohne richterliche Genehmigung, die schwer zu bekommen ist, ein Recht, Dein Haus oder Deine Wohnung zu betreten. Ein Hausfriedensbruch kann gesetzlich bereits schon an der Türe stattfinden und ist eine Straftat.
    Fazit: Niemals antworten und nie einschüchtern lassen.
    Dies gilt selbst dann, wenn jemand gar keine Gebühr zahlt und schwarz sieht. Die GEZ kann Schwarzseher nicht über Beauftragte zur Strecke bringen, das können nur Richter, und die haben wenig Zeit für solchen Unsinn.

  4. Also der Ton der hier an den Tag gelegt wird ist absolut daneben und unter jeder Gürtellinie. Sowohl der Artikelverfasser (Herr Weiss) als auch einige Kommentatoren sollten sich mal Gedanken machen, was für eine Ausdrucksweise sie hier an den Tag legen. So viele Beleidigungen und Beschimpfungen habe ich seit langem nicht gelesen. Da muss man ehrlich mal sagen, dass die Zeitung doch seriöser zu lesen ist.

    Jetzt mal was zum Thema: Die GEZ nervt alle Leute und jeder ist damit unzufrieden. Aber leider versteht kaum einer um was es wirklich geht. Schade, dass eine so gute Idee so schlecht ankommt. Haben sich die werten Herren, die sich hier auführen wie Hafenleute, eigentlich schonmal gefragt warum es die GEZ gibt? Warum rechnet man diese Gebühren nicht einfach mit der Steuer ab und fertig? Niemand würde genervt und keiner würde großartig was mitkriegen.
    Ganz einfach: Wir haben in Deutschland unabhängige Medien. Der Staat soll keinen Einfluss auf das Fernsehen oder den Radio haben. In anderen Ländern ist das einfacher. In Russland oder China bestimmt der Staat was die Reporter enthüllen dürfen und basta. Da gibt es keine GEZ, sondern das Geld kommt vom Staat und der hat damit Einfluss auf die Medien. Durch die GEZ können sich die öffentlich-rechtlichen Sender unabhängig finanzieren und die Bürger informieren.
    Natürlich kann man die öffentlich-rechtlichen Sender auch einfach abschalten und nur noch private senden. Wer auf die Tagesschau verzichten will und statt Frontal lieber 9Live Bilderrätsel und Bauer sucht Frau schauen will sollte sich mal ein bisschen Gedanken machen um was es hier geht. Aber dem Ausdrucksstil nach schauen die meisten hier eh nur RTL.

  5. Hallo Alex,
    kann sein du übersiehst die Realität der Dinge, sonst würdest du nicht den Berufsstand der Hafenarbeiter/Leute und den der Landwirte beleidigen. Diese brauchen wir dringender als die GEZ. Schlechtes Beispiel wenn du Vorbild sein willst.
    Schau bitte hier mal rein damit du Informiert bist wie viele Bürger sich beschweren über die Sache. Hochinteressant wie ich und weitere Leser von Federsee.de finden.
    http://www.gez-abschaffen.de

  6. So wie ich das kenne sind die meisten die nicht zahlen wollen diejenigen die am meisten ARD und ZDF schauen! Es ist schon recht mies jeden abend ein tolles programm zu genießen und dafür keinen cent zahlen wollen. Dann noch über die viele werbung bei den privaten schimpfen und wenn man sich an den kosten beteiligen soll, dann ist gleich von abzocke die rede.
    Ich kenne leute die WIRKLICH keinen fernseher haben und einfach ein radio anmelden. Das ist ehrlich und aufrichtig, die leute lassen dann kurz die kontrolleure rein und alles ist gut. Die die sich beschweren sind doch nur die die alles um sonst haben wollen. Schön ARD und 3SAT und WDR usw. schauen und das umsonst, sollen doch die anderen zahlen. Das sind doch die echten Abzocker!! Oder warum meldet der Heinz sein Radio nicht an?

  7. Pech gehabt, der Heinz ist angemeldet und bezahlt seine Fernsehgebühr. Beleg vorhanden. Leider ist das Angebot zu 96 % nicht mein Geschmack.
    Reich-Ranicki hat mir von der Seele gesprochen als er von ARD, ZDF, RTL …. und anderen Sendern, über die Qualität im Programm seine Meinung sagte.

  8. Wem auch immer der oben abgebildete Gebührenbescheid gilt (ob Heinz Weiss oder sonst wem), derjenige sollte sich schämen dass wir alle Gebühren zahlen und er das nicht nötig hat. Und der Skandal ist das hier auch noch öffentlich zu machen und Vorwürfe zu erheben – sowas gehört ordentlich bestraft!

  9. Ich schließe mich mit meiner Meinung der Mehrheit an ;-)….

    @ Alex:
    1.Der Ton, der hier an den Tag gelegt wird kann dir 3 mal am A… vorbeigehen. Das hier ist ein „öffentliches Forum“. Was und wie hier etwas etwas an den Tag gelegt wird, hat allein Kollege Weiß zu entscheiden.

    2. Es mag zwar sein, dass in China die Presse diktiert wird, aber die Russische Föderation ist ein demokratischer Staat und hat auch eine Pressefreiheit wie in Deutschland, vielleicht nicht ganz so demoktratisch und frei wie hier zulande aber trotzdem frei!

    Ps: Ich schaue auch die Tageschau. Und nach der Tagesschau bin ich vollen Herzens bei den privaten Sendern, da im öffentlich-rechtlichen nur Unterhaltungsmüll von Vorgestern ausgestrahlt wird.

  10. Hi Spengel,
    von der mutwillig falschen Telefon- und Faxnummer auf den Gebührenbescheiden über Monate hinweg redet niemand. Ich selber schau nur Premiere, kostet was ist aber dafür sau geil. Z. B. war ich noch nie krank und bezahle schon ewig Krankenkassenbeiträge, damit ledige Mutter mit Kind auch was davon hat ohne Gebühr/Beitrag zu zahlen. Ich bezahle Kirchensteuer obwohl ich nie in die Kirche gehe, andere dafür benützen von meiner Kirchensteuer gekaufte Kerzen für ihr Gebet, ohne selbige zu zahlen.
    Also vorsichtig mit aufrechnen, das geht schief. Mach lieber dein Maul auf und sorge für eine gerechtere Handhabung dieser Abzocke.

  11. Also jetzt mal ganz ehrlich, ob privat oder öffentlich, beide zeigen sehr viel Scheiß.
    Was mich halt bei den öffentlichen extrem nervt ist, dass ich diesen Mist nicht anschauen kann, da ja noch schlechter als bei den private Sender und für diesen Mist muss ich auch noch bezahlen!!

    Dann kommen solche De**** und schnüffeln GEZielt auf dem eigenen Grundstück, im Mülleimer, bei den Nachbarn usw., da die Schnüffler für jeden „Schwarzseher“ den sie erwischen eine Provision erhalten. Dadurch ist manch einem Schnüffler fast jede Methode egal, Hauptsache er kommt an sein Ziel.
    Wer ein eigenes Grundstück mit Hund hat und ein GEZ-Schnüffler rückt an….schicken Sie doch einfach mal den Hund zum Spielen raus..*gg*

    Siehe z.B. http://www.bild.de/BTO/news/2007/09/18/gez-schnueffler/erpressung.html
    Ist nur ein kleines Beispiel, wie skrupellos manche Fahnder sind!

  12. Ein Ex-Fahnder enthüllt die miesen Methoden
    GEZ-Schnüffler schreien und erpressen

    Von G. BRANDENBURG, C. LEPTHIEN und S. WALTER

    Am liebsten klingeln sie bei alten Menschen. Je leichter sich die Opfer einschüchtern lassen, desto höher der Verdienst. Wer das als Fahnder der Gebühren-Einzugszentrale nicht perfekt draufhat, kommt nicht auf sein Geld.
    1800 Außendienst-Fahnder sind im Bundesgebiet unterwegs, um Jagd auf Schwarzseher zu machen. Martin W. war einer von ihnen.
    IN BILD PACKT ER AUS.
    „Das war eine dermaßene Abzocke, dass ich mich geschämt habe“, sagt der 29-Jährige. „Im vergangenen Jahr habe ich aufgehört, weil ich den Job nicht mehr ertrug. Ich konnte das mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren.“
    Die Gebühren-Millionen
    Gesamterträge der Gebühreneinnahmen
    im Jahr 2006 für die Sendeanstalten:
    7,149 Milliarden Euro
    für ARD: 5,224 Mrd.
    für ZDF: 1,742 Mrd.
    für Deutschlandradio: 181 Mio.
    Schwarzseherquote TV: 5 %
    GEZ-Befreiungen:
    8,2 % der Hörfunkgeräte
    8,7 % der TV-Geräte
    Kosten der GEZ (Personal + Verwaltung):
    162,4 Millionen Euro im Jahr, das sind 2,2 % des Gebührenaufkommens
    Bekommt man als GEZ-Fahnder eine besondere Ausbildung?

    Martin W.: „Es gab nur eine 5-Stunden-Schulung, man bekommt einen Ausweis – und dann muss man sehen, wie die Kohle reinkommt.“

    Die Fahnder stehen dabei unter starkem Druck. Für die Sozialversicherung müssen sie selbst sorgen, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gibt es nicht.

    Martin W.: „Alles läuft über Provisionen. Das sind rund 17 Prozent auf die Gebühren, die nachgezahlt werden müssen. Für die Neuanmeldung eines Fernsehers gab es acht Euro. Davon kann man nur leben, wenn man keine Gewissenbisse hat, Leute über den Tisch zu ziehen.“

  13. Und erst kommt das Finanzamt und verlangt, daß von klein(st)en Firmen die Umsatzsteuergeschichten und was weiß ich alles elektronisch übertragen wird. Dazu braucht man aber einen internetfähigen Rechner.
    Tja, und dann will die GEZ Gebühren für internetfähige PCs.
    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …

  14. Sehr geehrter Herr Weiss,
    sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer dieses Forums,

    wir freuen uns, dass Sie hier so engagiert über den Sinn und Zweck des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und das Gebührensystem diskutieren. Dabei ist Kritik selbstverständlich nicht nur erlaubt, sondern kann uns hilfreiche Hinweise darauf geben, „wo der Schuh drückt“. So fällt es leichter, Verbesserungspunkte zu erkennen und z.B. mit konkreten Vorschlägen auf die Bundesländer zuzugehen, die als Gesetzgeber für das Rundfunkgebührensystem zuständig sind.

    Allerdings müssen wir uns Äußerungen in Bezug auf Rundfunkgebührenbeauftragte verbitten, die den strafrechtlichen Tatbestand der Beleidigung erfüllen oder den Eindruck erwecken, dass auf konkrete Beauftragte „Jagd“ gemacht werden und sie bedroht oder sogar tätlich angegriffen werden sollen. Sollte dies nicht unterbleiben, behalten wir uns rechtliche Schritte ausdrücklich vor.

    Damit die Diskussion durch Sie weiterhin engagiert, aber sachlich geführt werden kann, hier noch einige allgemeine Informationen zu den Rechten und Pflichten der Rundfunkgebührenbeauftragten:
    Auf der gesetzlichen Grundlage des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nehmen die Beauftragten für den SWR das Auskunftsrecht wahr, sind also hoheitlich tätig. Daher besteht für (potentielle) Rundfunkteilnehmer und Haushaltsangehörige die gesetzliche Verpflichtung, den Gebührenbeauftragten wahrheitsgemäß Auskunft darüber zu erteilen, ob, warum und seit wann Rundfunkgeräte zum Empfang bereit gehalten werden. Auch wenn man keine Geräte zum Empfang bereit hält, ist dies mitzuteilen. Richtig ist, dass Gebührenbeauftragte nur dann die Wohnung, ein Büro etc. betreten dürfen, wenn diesbezüglich eine Einwilligung erteilt wird. Aber auch in den Fällen, in denen dem Gebührenbeauftragte kein
    Zutritt gewährt wird, entbindet dies keinesfalls von der Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung. Diese Pflicht kann z.B. durch das Ausfüllen und Rücksenden von Formularen, die der Beauftragte im Briefkasten hinterlässt, erfüllt werden.

    Hinsichtlich der Gebührenpflicht gilt, dass sie ab dem Moment besteht, in dem ein Gerät zum Empfang bereit gehalten wird, man also zumindest theoretisch Rundfunkprogramme empfangen kann. Völlig unerheblich ist dabei, ob man das öffentlich-rechtliche Angebot tatsächlich nutzt oder nicht oder z.B. nur private oder Bezahl-Sender anschaut.

    Im konkreten Fall können wir im übrigen noch anfügen, dass der Vorwurf, dass es sich auf dem Brief des Beauftragten um eine falsche Telefonnummer handelt, in der Sache richtig ist. Der Beauftragte war mit seinem Service-Büro umgezogen und es wurde versehentlich ein altes Formular verwendet. Allerdings hat sich der Beauftragte bei den betroffenen Personen für dieses Versehen längst entschuldigt und die Sache abschließend geklärt.

    Insgesamt hoffen wir, dass wir mit diesen Informationen ein wenig zur Versachlichung der Debatte beitragen können. Außerdem bitten wir Sie bei aller berechtigten Kritik zu bedenken, dass ein Mediensystem, das freies und unabhängiges Programm liefern kann, in unserer Gesellschaft eine sehr wichtige Aufgabe erfüllt. Selbstverständlich haben auch die privaten Medien ihre Berechtigung und bieten in vielerlei Hinsicht gute Inhalte. Aber im Gegensatz dazu ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eben nicht vollständig durch Werbung oder Entschlüsselungsgebühren finanziert und auch nicht abhängig von den Gewinnerwartungen internationaler Aktiengesellschaften. Somit können wir auch Programm anbieten, bei dem nicht nur auf die Quote zu achten ist. Dies ist nur möglich, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Solidarleistung der Rundfunkteilnehmerinnen und Teilnehmer finanziert wird. Wir hoffen also, dass Sie auch weiterhin Wert auf fundierte, unabhängige Informationen, Service- und Bildungsangebote, kulturelle Programmschätze, aber auch Unterhaltungsangebote legen und durch die Zahlung der Rundfunkgebühren zu einer ausgewogenen und vielfältigen Medienlandschaft und damit letztlich zur Meinungsfreiheit beitragen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Südwestrundfunk, Abteilung Rundfunkgebühren

  15. Hallo Südwestrundfunk,
    Ich hoffe, dass die EU bald in die Gänge kommt und diese Art von „Rundfunkgebührensystem“ abschafft.
    Ihr habt doch schon eine Pleite einstecken müssen, indem euch das Internetangebot eingeschränkt wurde…
    Also liebe Europäische Union schiebe solchen „STASI“-Methoden wie es von so genannten „freiberuflern“ angewendet wird ein großen Riegel vor.
    @ gezler: Warum sollen wir noch sachlich bleiben? Das sind ihre Geldeintreiber doch auch nicht…..

  16. Aus einem Artikel heute in der Schwäbischen Zeitung!
    Unverändert hier eingetippt:

    Überschrift: Verschwendung beim SWR gerügt!
    Die Rechnungshöfe haben beim Südwestrundfunk erhebliche Misswirtschaft aufgedeckt. Der Sender leiste sich überhöhte Personalkosten, zu Teure Fernsehproduktionen und Neubauten, stellten sie bei der Prüfung der Abrechnungen von 2003 bis 2006 fest. Mitarbeiter und Gremien lebten teils in Saus und Braus.

    Anm.: Der Artikel geht noch 4-spaltig weiter.
    Wie ich dies gelesen habe, kann ich den vor-vorigen Artikel des SWR nicht ganz für voll nehmen!!!!!
    Es bleibt dabei: Teils brutale Abzocke, damit man (ich zitiere den Rechnungshof nochmals) in Saus und Braus leben kann.
    Weiterer Kommentar wohl überflüssig!

  17. Fernsehgerät, Radio und neuartiges Rundfunkgerät
    Grundsätzlich gilt: Für ein Radio, ein neuartiges Rundfunkgerät oder beides werden monatlich 5,76 Euro bei der GEZ fällig. Wer ein Fernsehgerät besitzt, zahlt monatlich 17,98 Euro im Monat – unabhängig davon, ob er darüber hinaus noch ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkgerät besitzt oder nicht. Unter einem neuartigen Rundfunkgerät versteht man ein Gerät, das Radio und Fernsehen über Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil empfangen kann. Das gilt zum Beispiel für PCs, mit denen man ins Internet gehen kann, aber auch für internetfähige Handys. „Auch Navigationsgeräte, die Rundfunk empfangen können, sind gebührenpflichtig“, sagte Nicole Hurst von der GEZ-Pressestelle gegenüber t-online.de.
    Neuartiges oder herkömmliches Rundfunkgerät?
    Ein Handy kann aber auch als herkömmliches Rundfunkgerät gelten: „Wenn ein Handy über keinen Internetzugang verfügt, aber ein Radioempfangsteil darin eingebaut ist, gilt es als herkömmliches Rundfunkgerät,“, so Nicole Hurst. Ebenso gilt ein Handy, das mit DVB-H oder anderen Mobil-TV-Standards Fernsehen über eine Antenne empfangen kann, als Fernsehgerät.

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