Bad Buchau – Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung

BAD BUCHAU – Einbrecher stiehlt Geld aus Spielautomaten

Mit dem Einbruch in eine Gaststätte am Marktplatz in Bad Buchau über Weihnachten hat es die Polizei zu tun. In der Gaststätte hat ein bislang unbekannter Täter drei Geldspielautomaten aufgebrochen und aus diesen vermutlich zirka 2000 Euro gestohlen. Neben der Beute hat der Geschädigte einen erheblichen Sachschaden zu beklagen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag gegen 19.30 Uhr wurde der Einbruch entdeckt. Als Tatzeitraum kommt Sonntag (25.12.) ab 04.30 Uhr bis Montagabend (26.12.) in Frage.

Hinweise nimmt die Polizei in Bad Buchau unter der Telefonnummer 07582/93070 entgegen.

Körperverletzung

Zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter kam es  am Sonntagabend in Bad Buchau. Ein offensichtlich betrunkener Mann rief über Notruf die Polizei und teilte mit, dass er soeben seinen Vermieter zusammengeschlagen habe. Unmittelbar darauf berichtigte er seine Angaben und äußerte, dass er von seinem Vermieter zusammengeschlagen worden sei. Der Anrufer konnte nicht sagen, ob ein Rettungswagen benötigt werde.
Vor Ort berichtete der Vermieter den Polizeibeamten jedoch, dass sein Mieter in betrunkenem Zustand nach Hause gekommen sei und bei ihm geklingelt hätte. Er habe ein Fenster geöffnet und sei von seinem Mieter sofort beleidigt worden. Er habe dann aber schließlich doch die Haustür geöffnet, wobei es erneut zu Beleidigungen gekommen sei. Als er wieder in seiner Wohnung war sei das Klirren von Glas, sowie mehrere laute Schläge bzw. Tritte gegen eine Tür zu hören gewesen. Seinen Mieter hatte er danach mit mehreren kleineren Schnittwunden auf der Stirn, sowie mit einer Schwellung an der linken Hand in angetroffen. Der Mieter gab dagegen an, dass er schon seit längerer Zeit Ärger mit seinem Vermieter hätte. Heute sei er vom Vermieter zusammengeschlagen worden. Dieser hätte zudem seine Wohnungseingangstüre beschädigt. Nach Anhörung beider Parteien konnte der Sachverhalt vor Ort nicht eindeutig geklärt werden, da widersprüchliche Angaben gemacht wurden. Feiwillige Alkoholtests wiesen beim Mieter starke, beim Vermieter jedoch nur geringe Alkoholbeeinflussung nach.