B30- Biberach- Laupheim der längste Unfall im Landkreis

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Der längste Unfall auf der B30 Biberach/ Laupheim wirft einige Fragen auf.

Seit ca. 2 Wochen steht auf der rechten Fahrbahn kurz hinter Laupheim in Fahrtrichtung Ulm ein oranges Blinklicht mit Warnhinweis :Unfall. Die meisten Autofahrer reagieren richtig und bremsen erst einmal kurz ab zur Sicherheit, wie es jeder tun würde wenn er mit einem Unfall auf der zweispurigen Straße zu rechnen hat. Hundertausende von Pendlern fahren jeden Tag dort vorbei und fragen sich ernsthaft was das zu bedeuten hat. Die Polizei nimmt keine Notitz davon wie ich telefonisch erfahren konnte.

Alles klar gleich kommt ein Unfall mit 2 Fahrzeugen so wie es immer und überall angezeigt wird wenn sich einer auf ihrer Fahrtstrecke ereignet hat. Wer jetzt nicht aufpasst fährt den bremsenden Vordermann hinten auf Fahrzeug, also höchste Vorsicht ist geboten.

Nach der Kurve sucht man vergeblich 2 Unfallfahrzeuge zu einem Unfall welcher sich eben ereignet haben sollte. Aber was ist das denn rechts am Straßenrand, eine Baustelle oder ein Messwagen. Nein das ist ein Unfallfahrzeug welches seit 2 Wochen auf der B30 dort steht und durch 3 Warnbaken gesichert ist.

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Und weil es keinen interessiert weder Landratsamt noch Polizei steht das beschädigte Fahrzeug ohne Kennzeichen wohl noch länger und lenkt vorbeifahrende Autofahrer ab.

Die Polizei Biberach ist der Meinung dass das niemanden stört und auch keine Hinweisschilder auf der Fahrbahn stehen würden. Ich sollte doch genauer hinschauen das kann nicht sein. . . so.. so..  Ob die Fahrbahn bis zur Fahrbahnmarkierung geht oder bis zur Grasnarbe konnte er nicht erklären jedenfalls steht das Unfallwarnschild samt Warnblickleuchte laut Polizei nicht auf der Fahrbahn, also stört es auch nicht weil es ja nicht da ist.

Könnte man jetzt dort auch parken, es ist ja laut Polizei nicht auf der Fahrbahn, oder besser doch nicht.

 

4 thoughts on “B30- Biberach- Laupheim der längste Unfall im Landkreis

  1. Bemerkenswerte Aussage die einem eher lächerlich vorkommt. Gehört die Warnleuchte mit Hinweisschild auf der Fahrbahn einem Privatmann. Meines Wissens sehen gesetzliche Warndreiecke die im Fahrzeug mit zu führen sind anders aus. Welcher Autofahrer hat schon ein Verkehrsschild mit Masten dabei um die Unfallstelle zu sichern.

  2. Nein, das ist nur die Wirklichkeit. Denn der Württemberger, vulgo Schwabe hat einen Untertanenverstand! Wenn die Behörden diesen Umstand so deklarieren, darf die Situation nicht mehr hinterfragt werden. Sollten sämtliche Kliniken des Landkreises schließen, dann haben wir diesen Sachverhalt ebenfalls zu schlucken. Denn der Landrat ist ja nicht den Bürgern, sondern dem Kreistag gegenüber verantwortlich. Dabei ist dieser gegenwärtig mit ca. 30 % Bürgermeistern besetzt und wird im Rahmen der Kommunalaufsicht von ihn kontrolliert. Diese gravierende Verfassungsverletzung gibt es nur in B-W, weil es ja ohnehin keinen die letzten 60 Jahre nach der Volksabstimmung zur Landesgründung mehr gestört hat.

    -Aufwachen-, http://www.mehr-demokratie.de wäre in Form von http://www.mitentscheiden.de die Rettung zur Verfassungsänderung im Ländle…

  3. …und was ist der tatsächliche Hintergrund das dieses Unfallfahrzeug ohne Kennzeichen immernoch da steht?

  4. an vielfahrer: nö, die Barken sind samt des Warnhinweises Achtung Unfall von der Strassenmeisterei höchst persölich dort aufgestellt worden, wobei man es immerhin schon geschafft hat, das Warnschild wieder zu entfernen. doch das Auto stört ja keinen. Wenn das so weiter geht steht bald der ganze Fahrbahnrand voller Unfallfahrzeuge. Stört ja keinen

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