Aufschrei der schweigenden Jugend von Bad Buchau in stiller Nacht

Protest gegen Sperrstunde vor dem Buchauer Rathaus

Demonstrationsgemenge auf dem Marktplatz am 24. 12. 2012 um Mitternacht. Man mag es kaum glauben. Wer protestiert schon auf dem Dorf, bestimmt ein paar Milchbauern in Sachen Erzeugerpreise.

Aber halt, nein ganz und gar nicht : die Jugend bläst zum Sturm am Heiligen Abend auf das Rathaus. Was war geschehen? Wie konnte in der Weihnachtszeit in so einer ruhigen, schlummernden Stadt das Chaos ausbrechen? Unvorstellbar mitten im christlichen Schwabenland und das in einer Zeit, wenn andere Mitbürger Stille Nacht singen.

Das Weihnachtsgeschenk des Gemeinderates und der Verwaltung an die Jugend von Bad Buchau war der Auslöser für den Gefühlsaufwall . Auf Antrag der Verwaltung wollte man der Jugend ein besonderes Geschenk machen, so dass sie früher und nüchterner nach Hause kommen. Das im Interesse aller Erwachsenen besonders derer vom Gemeinderat. Wie das geht, ganz einfach! Man sperre laut Gesetz die verführerischen Alkohol- und Nikotinhöhlen in Bad Buchau etwas früher zu, dann gehen auch alle nüchtern und brav nach Hause. So der Tenor der Entscheidungsträger im Rathaus und damit es auch gleich praktiziert werden kann, schnell noch ein Beschluss in der gleichen Sitzung nach Vortrag des Amtsleiters. Hurra und fertig! Mit einer Gegenstimme bestätigte der Gemeinderat alle Kneipen in Buchau müssen um 01.00 Uhr geschlossen werden. Ob die anderen umliegenden Dörfer und Städte bis 05.00 Uhr geöffnet haben dürfen, ist völlig egal.

Hier beginnt das Dilemma und wieder einmal ist es der Buchauer Stil, ohne  Beteiligte zum Thema zu befragen, einen Beschluss zu fassen.

Man denke an die Aktion als Stadtrat Weiss einen Jugendgemeinderat für Bad Buchau im Januar 2010 mit eingehender Begründung und durchdachtem Vorschlag ins Leben rufen wollte. Mein Motto: „man darf die Jugend nicht nur tadeln sondern man muss sie auch ernst nehmen!“  Eine Kopie dieses Antrages  ging damals auch ans Rathaus.

Ergebnis: Das Vorhaben wurde von der Verwaltung und dem Rat per Beschluss abgelehnt. Keine Anhörung und schon gar keine Mitsprache von Jugendlichen wird geduldet. Das ganze Theater mit viel unterschwelliger Scheinheiligkeit ist hier auf „amfedersee.de“ nachzulesen im Archiv 2010.

Anstelle des abgelehnten Jugendgemeinderats kam sehr schnell ein Ausweichmanöver von der Verwaltung und dem Gemeinderat ins Spiel. Ein Arbeitskreis Jugend sollte den Jugendgemeinderat ersetzen, ein Tiger ohne Zähne, ein Arbeitskreis ohne jede Befugnis und festgeschriebener Funktion. Was ursprünglich von mir gewollt war, in weiter Ferne.

Dafür ist das Juze das 2. Jahr in Folge geschlossen. Das GO-INN ebenfalls und die nächtlichen Vergnügungen nur noch per Auto auswärts zu genießen. Und jetzt wird auch noch die Sperrzeit ohne Dialog mit der Jugend auf 01.00 Uhr vorverlegt.Wer kann unter solch einseitigen Zuständen das Murren der Jugendlichen verdenken? Sie fühlen sich nicht ernst genommen, als fünftes Wagenrad in der Gemeinschaft.

Jetzt ist der Gemeinderat gefordert, ein einfaches „ja “ genügt und die Sperrzeiten ändern sich wieder wie gewohnt;  still und leise…. rieselt die Sperr-Stunden-Verordnung in der Versenkung und Freude kommt wieder auf unter den Jugendlichen. Hauptsache es bleibt bei der Nacht wie gehabt. Jetzt bin     ich mal gespannt wer wo wie reagiert, die Jugend ist gefragt, und nur die, klar.

Sollte es keine Änderungen geben böte sich eine Aktion in Facebook zum Informationsaustausch mit auswärts beschäftigten und studierenden  Buchauern über das Thema „Sperrstunden Bad Buchau“ bestimmt an.

12 thoughts on “Aufschrei der schweigenden Jugend von Bad Buchau in stiller Nacht

  1. Go-In war eine geile Zeit, dass wissen alle, die dort waren.
    Und um 1 Uhr war Schluss! Kaum zu glauben, dass der Schuppen regelmäßig aus allen Fugen geplatzt ist, obwohl schon so früh Schluss war.
    Von einem Aufschrei der Jugend hätte ich nichts mitbekommen, waren das damals alles unmündige Bürger??

    1. Damals ist niemand um 1:00 nach Hause ins Bett gegangen. Je nach persönlichem Geschmack und Jahrzehnt ist man entweder ins B311, Sounds, Ibiza, Extreme, ED Elephant, U, Take Five, La Grange, Crazy, Tropi, KOMA oder Old Abby weitergezogen.
      Es geht jetzt u.a. auch darum, dass man am Wochenende mindestens einen Tag nicht das Auto braucht bzw. gebraucht hat, um Bad Buchau zu verlassen und dennoch länger als bis um 1:00 zu feiern bzw. auszugehen.
      Buchau will doch eine Stadt sein bzw. ist eine Stadt. Da gehört ein gewisses Nachtleben am Wochenende einfach dazu (auch wenn es überschaubar ist).
      Dies gilt auch für das Thema Kur/Fremdenverkehr: Das veränderte Ausgehverhalten sowohl was die Uhrzeiten als auch das Alter der Gäste angeht (die Generation der heute 50 jährigen z.B.) wird – zumindest als Sekundärfaktor – mitentscheidend sein für die Wahl des Ortes des „Wellness“-Aufenthaltes.
      Diese Argumente wiegen für mich zumindest schwerer als die der Lärmbelästigung der Anwohner/Kurgäste. (Wobei ich bezweifle, dass je eine nennenswerte Anzahl von Lärmbeschwerden von Kurgästen eingegangen ist.)

    2. An Silvester war um 1 h kaum mehr Leute auf der Straße, aber wenn es verboten ist dann wird protestiert…

      Wenn sich die Mehrheit der Jugend dann an das Jugendschutzgesetz halten würde wäre eine Sperrzeitenverlängerung prima. Doch die schlagen dann über die Stränge und der Wirt hat dann das Nachsehen, siehe Go-in!

      Oder wollen wir jedes WE alkoholisierte Jugendliche in der Stadt haben?

      1. Ist die Luft heute besonders dünn in Kappel?

        An Sylvester muss niemand um 01:00 auf der Strasse sein, weil die Gaststätten in der Neujahrsnacht erst um 5:00 schließen müssen. An diesem Tag gab es keinen Grund dazu.

        Und: Die Sperrzeitenregelung hat und hatte nie etwas mit der Jugend im Sinne von unter 18 Jahren zu tun. Die Anmerkung mit dem Jugendschutz ist also völlig an den Haaren herbeigezogen.

        Nebenbei: Das Go-In hat aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Außerdem war es in Kanzach und auch das hat mit der Sperrzeitenregelung in Buchau überhaupt nichts zu tun.

        >>Oder wollen wir jedes WE alkoholisierte Jugendliche in der Stadt haben?
        Für Jugendliche gilt das Jugendschutzgesetz. Mit der Sperrzeitenregelung besteht kein Zusammenhang.
        Aber, um auf Ihre – rhetorische – Frage einzugehen: NEIN. Eigentlich nicht. Aber wenn schon, dann lieber in Buchau als mit dem Auto unterwegs nach auswärts.

  2. Hallo Heinz,
    wenn du von „Jugendlichen“ schreibst und redest, dann stellen sich mir die Nackenhaare. Für Jugendliche gibt es ja das Jugendschutzgesetz.
    Jugendliche brauchen daher sicher nicht bis nachts um 1 Uhr auszugehen.

    Ich denke, du meinst eher junge Erwachsene und auch ältere, die gerne auch in Bad Buchau länger ausgehen.

    Allerdings stimme ich dir zu, dass es in Bad Buchau zu wenig Angebote vor allem für jüngere Leute gibt.

    Es hat sich mir noch nie erschlossen, warum wir ständig alles dem Moorbad unterordnen sollen. Was haben wir eigentlich alle davon?

    Was hat die Stadt eigentlich vom Moorbad? Wer profitiert denn davon? Haben die Geschäftsleute etwas davon? Hier könnte man sicher ein Fass aufmachen.

    Ich finde, wir sollten uns mehr um uns und unsere Stadt kümmern und sollten auch den Jugendlichen und jungen Erwachsenen Angebote machen, die es lohnenswert machen, dass sie in Bad Buchau bleiben und dass sie stolz auf ihre Heimat sein können.

    Thema Juze: Von alleine geht gar nichts. Da muss die Stadt Geld in die Hand nehmen. Vielleicht bräuchte man dazu sogar einen Sozialarbeiter ….

    1. hallo Leute, das ist genau der springende Punkt und bei dem ‚Toden im „Alberweilerer Baggersee“, welcher auch nicht nur das erlaubte Bier trank.

      Somit müssen die Behörden aufpassen, dass das Jugendschutzgesetz nicht immer mehr ausgehöhlt wird und noch mehr Kinder zu Schaden kommen.

      Wer keine Grenzen einhalten kann, kommt leider wie immer wieder in der ZEITUNG zu lesen ist unter die Räder…

  3. In meiner stadt, auch im schwäbischen, ist es seit jahren üblich, dass ich die studenten, die außerhalb studieren, am heiligen abend nach 23 uhr treffen. Bis dahin wird in der familie gefeirt und dann gehts ab zum sogenannten stufentreffen oder alte freunde wiedersehen. Da reicht eine sperrstunde bis 1uhr eben nicht aus. In der regel kommen die jugendlichen, erwachsenen studenten nicht vor 5 heim. Es ist doch schön, wenn soziale kontakte an weihnachten gelebt werden können. Und dies ist eben nur in einer großen bar möglich. Wenn 150 !! jugendliche auf die strasse gesetzt werden, ist das ein armutszeugnis für die erwachsenen, denn eigentlich ist ihnen die “ ruhe“ wichtiger als die gemeinsame freude der jungen buchauer, die heimgekommen sind.
    leiser wäre es allemal gewesen, wenn sie in der bar verbleiben hätten können. Den protest fand ich angemessen und richtig!

  4. > Jetzt ist der Gemeinderat gefordert, ein einfaches “ja ” genügt [..]

    Das ist aber nicht die einzige Möglichkeit. Ich möchte hier zwei weitere nennen.

    Zunächst der negativ-Ansatz: Anfechtung des Gemeinderatsbeschlusses aufgrund Befangenheit eines oder mehrere Mitglieder.
    Ich bin kein Verwaltungsrechtler. Zweifelhaft ist vielleicht, ob sich die SR Sandmaier und SR Einstein als Anwohner (14, Kolo) für befangen hätten erklären müssen. Ich bin mir jedoch relativ sicher, dass SR Malmer (Gastwirtin) – unabhängig von ihrem Abstimmverhalten – im juristischen Sinne befangen war.
    Je nach dem welche Fristenregelung hier gilt, könnte es zielführend sein, den Beschluss des Gemeinderates anzufechten.

    Mögliche Handlungsoption: Die betroffenen Gastwirte sollen den Sachverhalt über die Rechtshilfe des DEHOGA prüfen lassen und ggf. klagen.

    Es gibt aber auch einen positiv-Ansatz:
    Laut §21 der GemO Baden-Württemberg gibt es die Möglichkeit des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheides.
    Selbstverständlich gibt es hier Quoren, die eine Zielerreichung auf direktem Wege nahezu unmöglich machen (der interessierte Revoluzzer möge sich selbst in §21 einlesen). Ich will nur kurz eine mögliche Handlungsoption schildern, es kann jedoch sein, dass dieser Weg durch Ermessensspielräume im Verwaltungsrecht verbaut bleibt (wie gesagt, ich bin kein Verwaltungsrechtler).

    1. Es wird ein Bürgerbegehren über die Stadtentwicklung und Kulturpolitik in Bad Buchau verfasst. Thema ist nicht „…gegen Sperrzeitenregelung“ sondern „…für Stadtentwicklung und Kultur“ (oder so ähnlich, you get the point…). Das Bürgerbegehren sollte eine konkrete Fragestellung thematisieren. Es darf nicht zu allgemein gehalten sein.
    2. Die nötigen Unterschriften für eine Einreichung (10% der Bürger, wahlberechtigte ?) müsste zu erreichen sein. Einfach am Sonntag bei einem Heimspiel des SVB mal im Kreis laufen und zusätzlich in ein paar Lokalen in Buchau auslegen.
    3a.) Der Gemeinderat beschließt den Inhalt des Bürgerbegehrens ==> Dem Bürgerbegehren ist entsprochen, kein Bürgerentscheid notwendig.
    3b.) Sollte der Gemeinderat nicht im Sinne des Begehrens tätig werden: Der durchzuführende Bürgerentscheid wird wahrscheinlich nicht erfolgreich sein (Quorum: GemO BW §21, Absatz 6), dürfte jedoch dennoch eine deutliches Zeichen des Willens der Buchauer Bürger setzen. Der Gemeinderat *muss* in diesem Falle (Quorum wird nicht erreicht) dann über den Inhalt des Bürgerbegehrens abstimmen. Nur diesmal können die Freunde aus dem SR nicht hoffen, das das Thema unter der Wahrnehmungsschwelle bleibt.

    Zu 3b) ist natürlich hinzuzufügen, dass das Pendel in beide Richtungen aussschlagen kann….

  5. zu Winfried Bechtle
    Jugendliche sind vom Gesetz klar definiert. Der Begriff Jugendliche auf dem Lande gilt im Volksmund 16-25 jährigen und je nach Hirn noch höher. Das Thema ist Sperrzeiten, darunter fallen zum guten Schluss alle Bürger und Besucher die in Buchau ausgehen wollen, was an sich schon schwer ist bei dem Angebot.

  6. Januar 2010 in der Gemeinderatssitzung zum Thema Jugendgemeinderat war folgendes zu hören-

    „In mehreren Gremien wie auch dem Stadt-Marketing habe man sich darüber Gedanken gemacht, wie und in welcher Art und Weise es Sinn mache, die Jugendlichen in das kommunale Geschehen der Stadt zu integrieren. Allerdings habe sich auch kein Interesse gezeigt, zumindest sei es nicht an die Stadt herangetragen worden. Nach langer Diskussion hat Stadtrat Heinz Weiss den Antrag nun zurückgezogen“.

    Unter Bedrängniss musste Weiss den Antrag zurück ziehen, seit dem ist in Sachen Jugendarbeit/Freizeitangebot nix mehr geschehen. Jetzt kann ich die Weihnachtsdemo schon besser verstehen und dabei wird manches klar. Man hat sich gezielt Gedanken gemacht über die Verdummung der Jugend von Buchau.

    1. Eines kann man sicher auch festhalten: das Rathaus und ein Großteil des Gemeinderats haben sich in den letzten Jahren bei der offenen Jugendarbeit „nicht mit Ruhm bekleckert“. Überaus be….scheiden ist hier das Ergebnis demokratischer Willensbildung, um die man sich nie ernstlich bemüht hat. Betragen, Verhalten und Leistung des Rathauses insgesamt : ungenügend. Für die Jugend kein Lehr- und Lernbeispiel. Wer soll unter solch stümperhaften Voraussetzungen einmal neuen Schwung reinbringen? Aussichtslos infolge schlechter Vorbilder. Schamröte wäre angebracht.

  7. Die Freizeitgestaltungsmöglichkeiten zwingen leider immer mehr Feierwillige in die angrenzenden Städte. Was an sich kein Problem wäre, wenn der öffentliche Personennahverkehr zeitgemäßer gestaltet wäre.

    Aber gleich 2 Beschneidungen um dem Feiervolk zwei Enden zu servieren?
    Ist schon etwas über-protektiv. man sollte meinen Mündigkeit ist Glückssache.

    Wenn junge Menschen nicht mehr nach Ulm zum Feiern müssen, oder öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, hat das mit Sicherheit auch seine Vorzüge.

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