B30 Biberach- Laupheim erneut wieder Aquaplaningunfall und immer noch kein Hinweisschild welches auf die seit Jahrzehnten bestehende Gefahr der Unfallhäufungsstellen hinweist.

Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr  Wir sorgen für sichere Straßen.

Bild Abteilungsleiter Josef Bild

Regierungspräsidium Tübingen – Abteilungsleiter:

Josef Bild, Abteilungspräsident
Telefon: 07071 757-3402
E-Mail: abteilung4@rpt.bwl.de

B30 Biberach- Laupheim erneut wieder Aquaplaning-Unfall.  Sollte nicht endlich mal Klage erhoben werden wegen Untätigkeit  unserer Straßenbaubehörde im Regierungs Präsidium Tübingen. Wie heißt es im Regierungs Präsidium Tübingen so schön: Wir sorgen für sichere Straßen.

Was versteht Herr Josef Bild, Abteilungspräsident unter einer sicheren Straße, die Frage muss ich jetzt mal ernsthaft stellen.  Er sitzt an einem sicheren Arbeitsplatz ohne Aquaplaning das ist sicher, aber mehr vermutlich nicht.

Jede Woche bei Regenwetter „seit Jahrzehnten“ regelmäßig Aquaplaning-Unfälle.  Zwei bis drei übergroße Wasserstellen mit denen wirklich niemand zu rechnen braucht auf der Autobahnähnlich ausgebauten B30  die zusätzlich noch ganzjährig auf 120 km/h Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist. Mobiles Radar ist immer verstärkt präsent am Wochenende, auch eine Art von sicheren Straßen, ein Warnschild Aquaplaning ist aber nicht vorgesehen.

Sollten sich die Fahrer  zusammen tun und eine Sammelklage gegen das Land und den Kreis erwirken ? So kann das ja nun wirklich nicht weiter gehen. Feuerwehr, Krankenwagen , Abschleppdienst und Polizei wissen genau die 2-3  Fahrbahnstellen an denen sich die Wasserpfützen übergroß befinden. Man hat den Anschein dass sich da noch einige daran freuen wenn es zum Aufschwimmen mit Unfall des Fahrzeuges kommt. Bei einer fast abgetrockneten Straße nicht zu erwarten.

b30aqua1Bild:  Wasserpfütze auf der B30/ Laupheim bei fast abgetrockneter Fahrbahn.

 

Jedenfalls kann die Feuerwehr Laupheim ständig und regelmäßig Einsätze fahren . Wie viele es im Jahr sind werde ich noch erfragen und mitteilen. Jeder Einsatz kostet Geld und die Versicherung bezahlt praktisch auf des Autofahrers Kosten das ständige Training der Laupheimer Feuerwehr. Ich finde schon dass hier Beamtenwillkür in Sachen Unfallvorbeugung herrscht.  So einfach geht das und noch einfacher wäre die Unfall-Gefahr ab zustellen wenn man nur wollte.

 

Lapidare Polizeimeldung vom 23. September 2014 :

Auf eine der Witterung nicht angepassten Geschwindigkeit ( der immer gleiche Satz mit dem sich der Staat aus der Verantwortung stiehlt ) gehen drei Verkehrsunfälle zurück, die sich am Sonntag den 21. September 2014 auf der B30 und bei Schemmerhofen ereignet haben. Zwischen Achstetten und Donaustetten kam gegen 8.45 Uhr ein Richtung Ulm fahrender Pkw ins Schleudern und nach rechts von der Fahrbahn ab. Der Fahrer blieb unverletzt, an seinem BMW und an den Verkehrseinrichtungen entstand ein Schaden in Höhe von zusammen rund 15.000 Euro. Als Totalschaden endete ein VW Golf am Sonntagabend auf der B30 bei Äpfingen, Fahrtrichtung Biberach. Der 24-jährige Fahrer rutschte im Regen zuerst gegen die rechte Leitplanke, anschließend kam er auf der Überholspur zum Stehen.  Die Feuerwehr aus Laupheim sicherte die Unfallstelle ab. Der Sachschaden wird auf etwa 5000 Euro geschätzt.

 

„Straßenwesen“

Das Regierungspräsidium Tübingen auf beiden Augen blind, oder was ist hier los. Das erhöhte aufkommen an neuen Leitplanken im Kreis Biberach bei Regenwetter sollte eigentlich der Straßenbauabteilung auffallen. Tut es aber nicht weil vermutlich egal.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung sind hier in Tübingen, bei den Baureferaten in Reutlingen, Ehingen und Ravensburg, den Bauleitungen in Überlingen und Wangen sowie bei den Autobahnmeistereien Wangen und Ulm-Dornstadt mit diesen Aufgaben beschäftigt und sorgen für die Erfüllung der Straßengesetze des Bundes und des Landes ebenso wie für die Unterhaltung und einen sicheren Betrieb im Regierungsbezirk Tübingen.

Hinzu kommen die wichtigen Fachgebiete der Straßenverkehrssicherheit und Verkehrstechnik. Hier sind vor allem verkehrstechnische Untersuchungen insbesondere von Gefahrenstellen und Unfallhäufungsstellen zu nennen. Dazu gehören auch die Grundsätze der Ausstattung von Straßen etwa mit Leit- und Schutzeinrichtungen, Markierungen, Beschilderungen und Wegweisern oder auch Verkehrserhebungen, Signalanlagen, dynamische Verkehrssteuerung, oder auch nicht.