Urteil über eine Kindesmisshandllung ist rechtskräftig

P r e s s e m i t t e i l u n g vom 4.5.2010

Urteil über eine Kindesmisshandllung ist rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 11.11.2009 wegen Kindesmisshandlung gegen eine 29jährige Frau aus einer Kreisgemeinde ist rechtskräftig. Nach Überzeugung des Landgerichts hatte die Angeklagte im Februar 2008 ein sich bei ihr in Vollzeitpflege befindliches dreijähriges Mädchen einer so massiven Gewaltanwendung ausgesetzt, dass dessen linker Arm oberhalb des Ellbogengelenks brach. Deswegen verurteilte das Landgerich die Frau, die selbst Mutter eines Kindes ist, zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt das Urteil des Landgerichts und verwarf eine dagegen gerichtete Revision der Angeklagten, die diese Strafe nun verbüßen muss.

Axel Müller

Richter am LG

Pressesprecher

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