8 thoughts on “Stille Plätze zum Verweilen

  1. Kommt darauf an, ob dieses Haus keinen eigenen Garten dahinter hat. Wenn ja, dann ist es ein sogenanntes typisches schwäbisches Neugier-Bänkchen. Aber stimmt schon, man könnte es dann auch anschaulicher gestalten.

  2. Stellt die Belagerung nicht eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar?
    Wie stellt sich die Gemeinde dazu?

  3. Bad Buchau hats mit den Bürgersteigen. Sollte jeder das tun
    der einen Bürgersteig sein eigen nennt müßten wir auf der Fahrbahn gehen.

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