Stadtrat Weiss schlägt dringenst Jugendgemeinderat in Bad Buchau vor.

Antrag von Herrn Heinz Weiss, Stadtrat
zur Einrichtung eines Jugendgemeinderats in der Stadt Bad Buchau.


gemeinderatbild

+++  erste enttäuschende  Ergebnisse finden sie im Artikel vom 23. Jan. 2010 +++

Kopie an Bürgermeister Diesch,  Rathaus Bad Buchau.

Begründung:

In Baden-Württemberg bestehen zwischenzeitlich bei rund 10 % der 1,100 Kommunen Jugendgemeinderäte. Seit 1993 gibt es sogar einen Dachverband.  Insgesamt überwiegen  positive Erfahrungen bei diesen Vertretungen,  in  denen junge Menschen stärker am kommunalpolitischen Geschehen beteiligt  und damit deren soziales und gesellschaftliches Engagement sowie politisches Verantwortungsbewusstsein gefördert werden. In den Kommunalparlamenten sitzen kaum Vertreter  (unter 25 Jahren geschweige denn unter 21 Jahren), die sich in die Interessen der Jugendlichen und Heranwachsenden noch eingebunden  fühlen oder gar zu diesen persönliche Kontakte pflegen. Dieses  unterrepresentativ vertretene „Brachland“ gilt es zu aktivieren, wenn man gegenwartsnahe Entscheidungen fällen will und damit das Wohl „aller“ Einwohner ausgewogen im Blickfeld hat. Nicht umsonst hat darauf  der Gesetzgeber reagiert und den § 41 a in die Gemeindeordnung eingefügt. Nach dem Sprichwort: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr.“ sind möglichst frühzeitig Rechte und Pflichten einer Demokratie zu vermitteln und unverzichtbares ehrenamtliches Engagement deutlich aufzuzeigen.

Auch für  Bad Buchau treffen die obigen Feststellungen zu.  Wir kennen die Unzufriedenheit vieler Heranwachsender  und Jugendlicher über fehlende Strukturen in der Stadt, die diesem Alter gerecht werden. Man diskutiert laufend übereinander und nebeneinander anstatt miteinander. Das Ergebnis ist ein Handlungsdefizit. Wie soll man gegenwärtig auf gleicher Augenhöhe  Argumente aufrichtig austauschen und verständnisvoll abwägen können – gerade auch dann, wenn etwas einfach nicht tragfähig oder verwirklichungsfähig ist? So fehlt es am gegenseitigen Verständnis, aus dem – unnötigerweise – Frust erwächst. Dies darf nicht zum Dauerzustand werden.

Ich erinnere auch an die Stadtmarketing-Konzeption/Lokale von BM Diesch Agenda aus dem Jahre 2004 Punkt 13 unter Sozialer Bereich: Laut Bürgerumfrage würde der weitaus größte Teil der Bevölkerung eine derartige Einrichtung (Jugendgemeinderat) begrüßen. Deshalb Handlungsbedarf: Projekt Jugendgemeinderat vorantreiben.

Daher beantrage ich unter nachfolgenden Rahmenbedingungen (einer noch zu erlassenden Satzung) den festgestellten Nachholbedarf endlich konkret anzugehen:

Anmerkung:

Ich habe den Antrag zu einem Jugendgemeinderat für Bad Buchau aufgestellt. Ich finde man darf die Jugend nicht nur tadeln sondern man muss sie auch ernst nehmen!  Eine Kopie dieses Antrages  ging auch ans Rathaus. Ich mache das jetzt immer öffentlich, damit sie wissen was ich im Rathaus einbringe bzw. welche Anträge ich stelle – weil und gerade deshalb diese plötzlich nicht mehr auffindbar sind im Rathaus ! Aus Erfahrung wird man klug. Wenn sie dann nicht öffentlich behandelt werden sind sie wenigstens vorab darüber informiert worden.

Satzung Vorschlag:

1.
Bei der Stadt Bad Buchau wird ein Jugendgemeinderat eingerichtet (§ 41 a Gemeindeordnung für Baden-Württemberg).
Voraussetzung hierfür ist, dass sich mindestens 25 v.H. ?? / 20 v.H.?? der wahlberechtigten Jugendlichen an der jeweiligen Wahl zum Jugendgemeinderat beteiligen. Wird diese Wahlbeteiligung nicht erreicht, wird ein Jugendgemeinderat nicht eingerichtet. (wegen fehlenden Interesses der Jugendlichen!!)

2.
Es wird als notwendig angesehen, dass sich Jugendliche öffentlich engagieren können und ihre Vorstellungen, Anregungen und Fragen in die kommunalpolitische Willensbildung einbringen. Das Interesse an der kommunalen Selbstverwaltung sowie das Verantwortungsbewusstsein sollen hierdurch gefördert werden.

3.
Der Jugendgemeinderat wirkt bei allen die Jugend betreffenden Aufgaben mit. Dies gilt vor allem für Bildungs-, Sozial-, Sport-, Freizeit- und Umweltfragen, aber auch für sonstige Themenbereiche, für welche die Stadt zuständig ist. Die zu behandelnden Angelegenheiten sollen grundsätzlich aus den Reihen des Jugendgemeinderats kommen. Aktuelle Themen können auch von der Stadtverwaltung eingebracht werden.

4.
Der Jugendgemeinderat besteht aus 15?? Mitgliedern und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Für die Stellvertretung des Bürgermeisters gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung. Der Vorsitzende hat kein Stimmrecht. Der Jugendgemeinderat wählt aus seiner Mitte eine/n Schriftführerin sowie eine/n Stellvertreter/in.

5.
Die Mitglieder des Jugendgemeinderats werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Einwohnern/innen gewählt. Sofern diese Richtlinien keine anderen Regelungen enthalten, ist  das Wahlverfahren nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung sinngemäß anzuwenden. Gewählt wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

6.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle seit mindestens 3 Monaten gemeldeten Personen der Stadt Bad Buchau, die am Tage der Wahl das 12.  Lebensjahr vollendet, das 20. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben.

7.
Der Tag der Wahl, ist bis spätestens 30, Juni 2010 ?? vom Sozial-Schul- und Kulturausschuss festzusetzen. Der Wahltag ist ein Werktag??. Die Wahlzeit dauert von 16,00 bis 20,00 Uhr.

8.
Bewerbungen sind bei der Stadtverwaltung einzureichen, wo auch entsprechende Formblätter bereitliegen.  Die Personaldaten sind in Maschinen- oder Druckschrift anzugeben.
Die Bewerbung in der auch erklärt wird, dass er/sie bereit ist, im Falle seiner/ihrer Wahl das Ehrenamt des Jugendgemeinderats anzunehmen, ist vom/von der Bewerber/in und bei Nichtvolljährigen auch vom Erziehungsberechtigten handschriftlich zu unterzeichnen.

9.
Es wird mit amtlichen Stimmzetteln gewählt. Der Stimmzettel enthält Name, Vorname, Beruf oder Stand und die Adresse der Bewerber/innen. Die Bewerber/innen werden auf dem Stimmzettel in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

10.
Die Wahl kann innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung von jedem/jeder Wahlberechtigtem und jedem/r Bewerber/in angefochten werden, wenn mindestens fünf  Wahlberechtigte beitreten. Über die Wahlanfechtung entscheidet der Gemeinderat endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11.
Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen über das Federsee-Journal, Amtsblatt der Stadt Bad Buchau und www.amfedsersee.de

12.
Die Amtszeit für die Mitglieder des Jugendgemeinderats beträgt drei Jahre ??. (nicht unter 2 Jahren)
Vor Ablauf der Amtszeit scheiden Jugendgemeinderäte aus:
a) wenn sie ihren Wohnsitz  aufgeben oder ihren Lebensbezug zu Bad Buchau  auflösen.
b) aus wichtigen Gründen an der Ausübung längerfristig be-/verhindert sind.
Der Jugendgemeinderat stellt diese Gegebenheiten durch Beschluß fest. Der Sozial-Schul- und Kulturausschuss widerruft die Bestellung und setzt anhand des Wahlergebnisses die Nachrückung fest.

13.
Die Stadtverwaltung unterstützt den Jugendgemeinderat bei seiner Arbeit. Der Bürgermeister unterrichtet den Jugendgemeinderat über alle Themen, die die Belange der Bad Buchauer Jugend berühren

14.
Die Beschlüsse des Jugendgemeinderats werden mit einfacher Mehrheit gefasst und werden – sofern die Stadt beteiligt ist -dem Bürgermeister zugeleitet.
Sie gelten als Vorschläge (Anregungen) für den Gemeinderat bzw. seine Ausschüsse und die Stadtverwaltung und werden dort je nach Zuständigkeiten behandelt.
Werden Vorschlagsthemen im Gemeinderat und dessen Ausschüssen beraten,  steht einem Vertreter des Jugendgemeinderats ein Anhörungsrecht  zu. Der Jugendgemeinderat erhält in angemessener Frist eine Antwort über die eingereichten Vorschläge mit Darlegung der Entscheidungsgründe.

15.
Der Jugendgemeinderat tagt nach Bedarf. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Es sollen jährlich mindestens 3 ??Sitzungen stattfinden. Die Jugendgemeinderäte/innen sind ehrenamtlich tätig.

16.
Jugendliche Minderheiten
Durch das Prinzip der freien, geheimen Wahl ist nicht gewährleistet, dass bestimmte
Gruppen von Jugendlichen eine Vertretung im Jugendgemeinderat finden.
Deshalb sind für diese nicht im Jugendgemeinderat vertretenen Minderheiten Vertreter als ständige Berater und Beobachter mit Rederecht  zu bestellen.
Es handelt sich insbesondere  um folgende Gruppen:
– Zugewanderte aus dem ehemaligen Ostblock
– Vertreter aus den hiesigen Schularten
Der Jugendgemeinderat entscheidet, ob für diese Gruppen  ein Vertreterbedarf gegeben ist und bestellt diese.

17.
Im Haushalt der Stadt werden dem Jugendgemeinderat jährlich 1000,00  Euro zur selbstverantwortlichen Verwendung zur Verfügung gestellt.

lipps-amfederseee

9 thoughts on “Stadtrat Weiss schlägt dringenst Jugendgemeinderat in Bad Buchau vor.

  1. was eine solche Satzung für ein jupa und die ganzen rechtlichen Sachen angeht fragen sie doch mal beim biberacher jupa nach.
    in bc wird das jupa durchaus ernst genommen (muss es bei gewissen Themen sogar) und hat auch schon so manches erreicht auf seinem weg.

    grüße ein jupa-Fan
    (ich bin selbst nicht im jupa war auch noch nie da ich zu alt bin, aber ich verfolge das geschehen dort)

  2. Wieso schlägt ein 58-jähriger einen Jugendgemeinderat vor? Das muss doch ein Jugendlicher vorschlagen! Wer soll denn da reinsitzen wenn kein Jugendlicher Lust zu hat?

    1. Ganz einfach, weil Heinz Weiss eine Lobby für Jugendliche auf Verwaltungsebene schaffen will. Schon mehrfach hat er gezeigt, dass er sich ernsthaft für die Jugendlichen in Buchau interessiert und einsetzt. Wenn er diesen Antrag als Stadtrat einbringt, dann hat dieser wohl hoffentlich mehr Gewicht. Denn soviel ich weiß stand ein Jugendgemeinderat schon öfters im Gespräch, wurde aber wohl nie so recht ernst genommen.
      Klar braucht es auch Jugendliche die Lust dazu haben, doch ich denke, dass es an dem wohl nicht fehlen wird. So könnte man wohl sagen das Engagement von Hr. Weiss ist wohl der berühmte Fuß in der Tür zum Rathaus für die Jugendlichen.

    2. Der Weg ist das Ziel, den habe ich grob vorgezeichnet und nun ist die Jugend dran was daraus zu machen. Mehr Hilfestellung ist sicherlich nicht notwendig im Moment. Da ich laufend hier Post bekomme mit allen möglichen Ideen und Versäumnissen so muss die Jugend jetzt mal echt Flagge zeigen und sich um Ihre Demokratischen und Christlichen Werte /Rechte einsetzen die ihnen ohnehin zustehen. Natürlich können sie jederzeit mit meiner Unterstützung als Stadtrat rechnen. Nur tun müssen sie es selber! Da bin ich mit 58 Jahren doch eher kein Jugendlicher mehr…. lach.

  3. Seit der Stadtmarketingkonzeption 04 für ein JUpa sind nun fast 6 Jahre !!! vergangen: ohne Erfolg bisher, leider.
    Der BM Diesch hätte diese Einrichtung längst umsetzen können. Woran liegt es, dass eine Stadt die Mitsprache der Jugendlichen blockiert? Nimmt sie die Belange der Jugendlichen nicht wirklich wahr?
    Es ist gut, dass der Gemeinderat Weiss diesen Punkt aufgreift und die Jugend zur demokratischen Mitgestaltung des beschaulichen Städtchens aufruft!
    Vielleicht wäre eine Podiumsdikussion mit Vertretern anderer Jupas eine Gelegenheit, diese Einrichtung zu beschleunigen.

  4. +++ aktuell +++

    Nachtrags- Mitteilung vom 27. 1. 2010

    Termin zur Interessenversammlung der Jugend von Bad Buchau für einen Jugendgemeinderat steht fest.
    25. Februar 2010 im DRK- Heim ab 19.30 Uhr

    SR Winkler und SR Weiss laden euch recht herzlich zu einem Infoabend ein.

    + + + + + + + aktuell + + + + + + +

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