Stadt Ulm verordnet Tempo 120 auf der B 30 Laupheim- Ulm

Nach schweren Unfällen ordnet die Stadt Ulm jetzt ein Tempolimit für die B 30 an.

Ulm / sz Auf dem knapp acht Kilometer langen Streckenabschnitt der Bundesstraße 30 im Stadtkreis Ulm zwischen Autobahndreieck Neu-Ulm und der Kreisgrenze zum Alb-Donau-Kreis gilt vom 1. Februar an ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern. Dies hat die Stadt Ulm jetzt mitgeteilt.

Nach schweren Unfällen ordnet die Stadt Ulm jetzt ein Tempolimit für die B 30 an.

Nach schweren Unfällen ordnet die Stadt Ulm jetzt ein Tempolimit für die B 30 an. (Foto: nuz)

Auf dem vierspurig ausgebauten Abschnitt der B 30 ereignen sich immer wieder schwere Verkehrsunfälle, die auch auf zu hohe Geschwindigkeiten zurückzuführen sind. Zuletzt starben in der Neujahrsnacht drei Menschen bei einer Massenkarambolage bei Donaustetten (wir berichteten). Die B 30 war deshalb schon öfter Gegenstand von Anträgen aus der Mitte des Gemeinderates und von Anfragen aus der Bürgerschaft mit dem Ziel, ein Tempolimit einzuführen.

Analog zu einem rund 20 Kilometer langen Streckenabschnitt im Landkreis Biberach, für den bereits seit längerem eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h gilt, die sich bewährt hat, hat die Stadt Ulm als zuständige Straßenverkehrsbehörde auf der B 30 im gesamten Bereich des Stadtkreises jetzt ebenfalls eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h angeordnet. Die Maßnahme ist laut Stadtverwaltung mit dem Regierungspräsidium Tübingen und der Polizeidirektion Ulm abgestimmt und wird mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen am 1. Februar wirksam. Sz bc