Stadt erhöht Gebühren für Bestattungen

Von Annette Grüninger

Bad Buchau Bestattungen werden künftig in Bad Buchau teurer. Mit einer Gegenstimme hat der Buchauer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Neufassung der Friedhofssatzung und damit gleichzeitig eine Erhöhung der Bestattungsgebühren beschlossen. In Kraft treten wird die neue Satzung zum 1. Januar 2013.

Die derzeit gültige Friedhofsordnung stammt noch aus dem Jahr 1987 und wurde mittlerweile 13 mal geändert. Anlass für die Neufassung ist der Beschluss des Gemeinderats, die Beisetzung in einem Urnenstelenbauwerk als neue alternative Bestattungsform anzubieten. Inzwischen seien die Urnenstelen fertiggestellt worden, berichtete Ordnungsamtsleiter Norbert Moll im Gemeinderat.

Für die Beisetzung in einer Urnenkammer in der Stele veranschlagt die Stadt 970 Euro. Mit 425 Euro (bislang 387 Euro) ist ein anonymes Urnengrab in Buchau die günstigste Bestattungsform. Für ein Familiengrab bezahlen die Angehörigen dagegen künftig 4275 Euro statt bislang 3888 Euro (siehe Kasten). Hinzu kommen weitere Gebühren für Verwaltungsaufwand, die anteiligen Kosten für das gemeinschaftliche Fundament und die Benutzung des Leichenhauses. Zuletzt waren die Gebühren vor vier Jahren erhöht worden.

CDU-Stadtrat Heinz Weiss empfand die Gebühren als deutlich zu hoch. Vor allem die Kostensteigerung für ein Urnenreihengrab von 517 auf 700 Euro (plus 35 Prozent) stünde in keinem Verhältnis. „Wir waren uns aber doch einig, dass wir uns in diesem Bereich einer Kostendeckung nähern sollen“, erinnerte Bürgermeister Peter Diesch an frühere Ratssitzungen. Für Jost Einstein (Freie Wähler) ist dies zudem eine Frage der Priorisierung: „Platt gesagt: Wir investieren lieber in den Kindergarten als in den Friedhof.“

Trotz der Gebührenerhöhung werde das städtische Defizit aber gleich hoch als im Vorjahr sein, gab Kämmerer Franz-Xaver Menz zu bedenken. Grund dafür sei die steigende Nachfrage an Urnenreihengräber als vergleichsweise günstige Bestattungsform. „Die komplette Pflege und der Unterhalt des Friedhofs macht aber den großen Aufwand aus – daran sollte sich jeder gleichmäßig beteiligen“, so der Kämmerer.

Neben den Gebühren hat die Stadt auch ihre Vorschriften für Dienstleistungen auf dem Friedhof (Anpassung an EU-Recht), Ruhezeiten oder die Beisetzung von Totgeburten geändert. Zudem dürfen künftig nur Grabsteine aufgestellt werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und nicht durch Kinderarbeit hergestellt werden. Etwa 30 bis 60 Prozent der Grabsteine sollen in solchen ausbeuterischen Verhältnissen gefertigt worden sein, berichtete Ordnungsamtsleiter Moll auf Nachfrage Charlotte Mayenbergers (Freie Wähler). Vor allem in den Steinbrüchen Indiens und Chinas müssen mitunter schon Kinder schuften. Schätzungen gingen von bis zu 150000 betroffenen Kindern aus. „Ich glaube, den Mut sollten wir haben, dass wir diese Bestimmung in die Satzung mit aufnehmen“, sagte Moll, der hier auf Gütesiegel wie „Fairstone“ verwies. „Das wird Kinderarbeit nicht verhindern“, räumte Bürgermeister Diesch ein: „Aber wir setzen ein Zeichen, das macht Sinn.“