Staatsanwalt fordert lebenslängliches Berufsverbot

         Staatsanwalt  fordert lebenslängliches Berufsverbot

Im Prozess um eine HNO-Ärztin aus Bad Saulgau hat Oberstaatsanwalt Matthias Inselsberger heute plädiert. Er sah die Vorwürfe aus der Anklageschrift (Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und das Medizinproduktegesetz sowie vorsätzliche Körperverletzung von Patienten) durch das Ergebnis der Beweisaufnahme bestätigt und forderte für die Angeklagte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung sowie ein lebenslängliches Berufsverbot für eine selbständige Tätigkeit  und die Anordnung des Verfalls von Wertersatz (Abschöpfung von durch Straftaten erlangten Vermögensvorteilen)   in Höhe von 39.000 Euro.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, sie habe in über 600 Fällen sog. Eigenblutbehandlungen ohne die dazu erforderliche Erlaubnis durchgeführt und außerdem in mehreren hundert Fällen Patienten mit verunreinigtem medizinischen Gerät, darunter mehrfach verwendeten Spritzen, behandelt.Der Prozess wird am 16.12.2008 um 14.00 Uhr mit dem Plädoyer des Verteidigers fortgesetzt. Sollten keine weiteren Anträge mehr gestellt werden, könnte an diesem Tag unter Umständen auch bereits ein Urteil ergehen.

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