Skip to content
AmFedersee.de

AmFedersee.de

Neuigkeiten aus Bad Buchau am Federsee

  • Heinz Weiss
  • Bad Buchau am Federsee
  • Gewerbe am Federsee
  • Heinz Weiss Kunst
  • Otto Weiss Kunst
  • Polizei
  • Presse
  • Rathaus
  • Veranstaltungen
Bad Buchau am Federsee

Sauerei, Ratten und Mäuseplage, dumme Sprüche, die Nachbarn sind genervt !

Rechtslage in Deutschland. . .

–

Zu Unrecht wird oft vermutet, dass man das Fotografieren des eigenen Hauses, Autos usw. durch Fremde prinzipiell untersagen könne.. Egal wo, wenn Besitzer von Müllansammlungen sich besonders hervor tun mit Kenntnissen zur Rechtslage und jeder zweite Satz:. . . mein Rechtsanwalt beginnt, ist es Zeit ihn als vielleicht gestört einzuordnen, jedenfalls normal ist das nicht mehr. Da helfen nur noch Taten, mehr nicht.

do guck na: . jedes Bild vom Gesetz erlaubt und zulässig, geht doch.

Privatgrundstücke mit ihren Gebäuden, Fabrikanlagen, Flugplätze usw. dürfen daher in der Regel ohne vorherige Genehmigung fotografiert und die Bilder auch kommerziell verwendet werden, solange die Aufnahmen von öffentlichem Grund aus erfolgen.

Dabei kann öffentlicher Grund auch vorliegen, wenn es sich zwar um ein Privatgrundstück handelt, dieses jedoch jederzeit öffentlich zugänglich ist.

Nach deutschem Recht ist es außerdem nicht zulässig, über Mauern zu spähen oder andere Hindernisse zu überwinden oder Hilfsmittel wie Teleobjektive, Leitern oder auch Luftfahrzeuge zu verwenden, um in die geschützte Privatsphäre einer Person einzudringen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2003, Az. VI ZR 373/02, Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus). Dies betrifft jedoch nur die Privatsphäre von Personen, nicht die bildliche Darstellung von Gebäuden, Parks usw.

Bei urheberrechtlich geschützten Werken der Baukunst gilt die sogenannte Panoramafreiheit des § 59 UrhG, wonach auch in diesen Fällen ein Fotografieren von öffentlichem Grund aus, und die Veröffentlichung solcher Fotografien, erlaubnisfrei zulässig ist; dabei besteht jedoch ein Recht des Architekten auf Namensnennung und Quellenangabe aus den §§ 13 und 62 UrhG und das Änderungs- und Entstellungsverbot nach den §§ 14 und 62 UrhG.[20]

Für militärische Objekte und vergleichbare Anlagen bestehen Einschränkungen auf Grund besonderen Rechts (§ 109g Abs. 1 Strafgesetzbuch, § 5 Abs. 2 Schutzbereichsgesetz).

Nachtrag: jeder edle Saustall der von der Stasse aus oder beim vorbeigehen auf dem Bürgersteig direkt ins Auge springt – darf veröffentlicht werden.

do guck na:

. . . und wer dies alles nicht will kann nur eines tun: die Sauerei wegräumen, allerdings hilft da kein Anwalt, das muss jeder Sau (ber)stallbesitzer selber tun – leider. Nur die Nachbar werden es danken.

Beitrags-Navigation

Identitäts-Mogelei jetzt strafbar – aber nicht für alle Corona zeigt, wie unser Staat mit zweierlei Maß misst
Antifa-Überfall: Wieder Durchsuchung in Stuttgart

Kategorien

  • Bad Buchau am Federsee
  • Gewerbe am Federsee
  • Heinz Weiss Kunst
  • Otto Weiss Kunst
  • Polizei
  • Presse
  • Rathaus
  • Veranstaltungen

Archive

Powered by WordPress Theme: X Blog Free by Noor Alam.