REWE- Bad Buchauer Fall Vergleich vor dem Arbeitsgericht

REWE verzichtet bei Verkäuferin auf fristlose Kündigung

Rewe verzichtetbei Verkäuferin auf fristlose Kündigung

Von Otto Benz

Bad Buchau Wegen Diebstahls ist einer Mitarbeiterin des Rewe-Supermarkts in Bad Buchau im August vergangenen Jahres von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt worden. Die Frau hatte angeblich zwei Becher Joghurt, ein Brötchen und eine kleine Flasche Sekt aus den Regalen genommen und im Geschäft verspeist. Eine verdeckte Videoüberwachung sollte den Diebstahl beweisen.

Die Verkäuferin bestritt die Vorwürfe und klagte gegen die Kündigung. So trafen sich die Kontrahenten gestern vor dem Ulmer Arbeitsgericht. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich: Die fristlose Kündigung wird in eine fristgerechte umgewandelt und das Arbeitsverhältnis zum 31. Oktober 2011 beendet. Zugleich hält Rewe die Diebstahlsvorwürfe gegen die ehemalige Mitarbeiterin nicht länger aufrecht. Außerdem erhält die Frau von ihrem Ex-Arbeitgeber ein „wohlwollendes Arbeitszeugnis“ ausgestellt. Frau weist Vorwürfe zurück

Die Frau hatte erklärt, sie habe die besagten Joghurts zwar im Geschäft gegessen, aber von zu Hause mitgebracht. Von Diebstahl könne deshalb keine Rede sein. Bei der Verhandlung vor dem Ulmer Arbeitsgericht ging es zunächst um die Frage, ob der Einsatz der beiden Überwachungskameras in dem Supermarkt rechtmäßig war oder nicht.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf eine solche Video-Überwachung gegen Mitarbeiter am Arbeitsplatz nur eingesetzt werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und etwa Waren-Diebstähle anders nicht nachzuweisen sind. Außerdem muss die Aktion verhältnismäßig, also zeitlich eng begrenzt sein.

Im Fall der Bad Buchauer Verkäuferin liefen die hinter Ventilatoren versteckten Kameras vom 24. Juni bis 11. Juli. An diesem Tag entdeckten die Verkäuferin und ein weiterer Angestellter die Kameras und entfernten sie von der Decke. Später gaben sie diese über ihren Anwalt an Rewe zurück – wobei eine der Kameras angeblich irreparabel beschädigt war. Auch dies legte der Arbeitgeber den Mitarbeitern als Diebstahl aus.

Während der Vertreter von Rewe die Video-Überwachung vor Gericht als gerechtfertigt und mit dem Betriebsrat abgesprochen bezeichnete, hielt der Biberacher Anwalt der Klägerin, Klaus Habrik, den Einsatz der beiden verdeckten Kameras für einen eklatanten Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin. Richterin Tina Allenberg musste diese Frage gestern nicht mehr abschließend juristisch klären, weil sich beide Parteien nach einstündiger Verhandlung auf einen Vergleich einigten. Die fristlose Kündigung wird demnach in eine fristgerechte umgewandelt.

Wie Anwalt Klaus Habrik nach der Verhandlung sagte, hat seine Mandantin bereits einen neuen Arbeitsplatz gefunden. Ihr sei es vor allem darum gegangen, die Vorwürfe, sie habe Lebensmittel aus den Supermarkt-Regalen gestohlen, aus der Welt zu schaffen. Zweites Verfahren unberührt

Der Personalreferent von Rewe Südwest, Achim Pfliegensdörfer, legte Wert auf die Feststellung, dass der Vergleich keine Auswirkungen auf ein parallel laufendes Verfahren gegen einen weiteren ehemaligen Mitarbeiter der Bad Buchauer Filiale habe. Dem ebenfalls fristlos gekündigten 59-Jährigen wird von seinem Arbeitgeber der Diebstahl einiger Scheiben Wurst sowie einer Überwachungskamera vorgeworfen. (SZ Rie.)