Rathaus wird von Bürgern überrannt

Dem Aufruf von amfedersee.de zur Teilnahme an der Bürgerfragestunde sind am gestrigen Dienstag viele Bürger gefolgt. Eigentlich handelte es sich um eine allgemeine Bürgerfragestunde, bei welcher man einzelne Fragen an den Bürgermeister richten durfte, diese wurde jedoch unter dem Andrang der Menschenmassen zur Bürgersprechstunde zwischen Bürgermeister, Gemeinderat und Einwohnern Bad Buchaus, welche am Ende gar in eine Diskussion über mehrere Stunden ausartete. Dies war nicht im Sinne des Bürgermeisters Peter Diesch, der die Bürgerfragestunde mit einer Drohung zur Räumung des Saales eröffnete und mehrmals darauf hinwies, dass nur an ihn Fragen gerichtet werden dürfen und es keine Behandlung des eigentlichen Themas geben dürfte – der Sperrstundenregelung.

Noch nie zuvor in der Geschichte Bad Buchaus erlebte das Rathaus eine derart große Teilnahme einer Stadtratssitzung von Seiten der Bevölkerung. Der Sitzungssaal war für die beinahe 60 Bürgerinnen und Bürger viel zu klein und so standen fast alle der Teilnehmer über die 2 Stunden die sich die lebhafte Fragestunde hinzog. Fragen kamen dabei derart viele, dass Bürgermeister Peter Diesch am Ende nicht mal mehr Antworten konnte oder wollte. Klaus Merz vom Ordnungsamt sprang Bürgermeister Diesch bei und bekräftigte, die Regelung zur Sperrstundenregelung wäre auf Grund des massiven Anstiegs von Ruhestörungen und Sachschäden in der Stadt zustande gekommen. Bei der Frage nach Zahlen und Fakten, wie dieser enorme Anstieg gemessen worden sei, blieben die Bürger ohne Antwort. Die im Oktober beschlossene Sperrstunde wurde ohne Grundlage einer Ruhestörungsanalyse initiiert und erlassen. Lediglich Stadtrat Einstein bekräftigte die massive Ruhestörung im Stadtzentrum, was bei den Besuchern jedoch für Irritation sorgte. So waren mehrere direkte Nachbarn von Stadtrat Einstein zugegen und konnten dessen teils persönliche Schilderungen in keinster Weise bestätigen. Auch ein Hotelier in unmittelbarer Nähe zu Einsteins Wohnsitz konnte dessen Argument, das Hotel- und Gaststättengewerbe würde unter dem massiven Anstieg von Ruhestörungen leiden, nicht bestätigen. Es verhärtete sich der Verdacht der Beschluss zur Sperrstundenregelung wurde vom Gremium und Stadtverwaltung eher auf Grund persönlicher Erfahrungen beschlossen. Zum eigentlichen Auslöser der Aufregung, der Weihnachtsdemo (Artikel Weihnachtsdemo) äußerte sich einzig Stadtrat Preißing und erläuterte den Anwesenden, dass diese Tradtion der Buchauer Jugend wohl etwas unterschätzt bzw. zu wenig beachtet worden wäre. Auch Stadtrat Hirschle äußerte angesichts der Vorfälle und der massiven Diskussion in der Stadt Zweifel an seinem eigenen Abstimmungsverhalten im Oktober. Damals hatten sich bis auf einen alle anwesenden Stadträte für die Sperrstunde ausgesprochen.

Bürgermeister Peter Diesch versuchte entgegenzuwirken und beteuerte, die Gastwirte wären in den Prozess involviert gewesen und die Regelung mit ihnen abgesprochen. Stadträtin Andrea Malmer, stellvertretende Vorsitzende des DeHoGa, fiel Bürgermeister Diesch jedoch sofort ins Wort und stellte klar, dass es keine offizielle Beipflichtung der Wirte und/oder der DeHoGa zur Sperrstunde gegeben hätte. Dies wäre unverbindlich eher zwischen Tür und Angel mit einigen wenigen Gastronomen besprochen worden. Mehrere anwesende Gastwirte, welche der Fragestunde als Besucher beiwohnten, beteuerten Mitglied im DeHoGa zu sein und weder vorher gefragt, noch hinterher über die neue Sperrstundenregelung informiert worden zu sein. Bürgermeister Peter Diesch wälzte jedoch die Verantwortung für das Missmanagement weiter auf die DeHoGa ab. Er sei nicht verantwortlich die Gastwirte zu informieren, das hätte die DeHoGa machen müssen in Form des Gaststättenbetreibers Günter Kunz (Hofbräuhaus) – mit ihm sei die Aktion koordiniert worden. Stadträtin Malmer protestierte gegen die Namensnennung und warf Bürgermeister Peter Diesch Rufschädigung vor. Anschließend zog sie sich aus der Diskussion zurück und verwies darauf, dass sie als Gastwirtin in dieser Angelegenheit befangen sei.

Diese Aussage von Stadträtin Malmer führte unmittelbar zur nächsten Frage – wie konnte sie an der Abstimmung im Oktober teilnehmen, wenn sie sich für befangen hält? Bürgermeister Peter Diesch versuchte den Verdacht des Verfahrensfehler schnell abzuschütteln und beteuerte, es sei alles rechtens gelaufen. Bürgermeister Peter Diesch nutze die Gelegenheit und erläuterte nochmals, dass sich der Stadtrat nun 6 Monate lang nicht mehr mit der Sachlage befassen darf. Diese Erläuterung der Gemeindeordnung war schon eingangs erfolgt und wurde immer wieder auf die vielfachen Fragen nach dem weiteren Vorgehen gegeben. Dabei wurde verschwiegen, dass die Sperrstundenregelung sehr wohl wieder im Stadtrat diskutiert und abgeschafft werden kann, dazu müssen sich nur ein viertel der Stadträte entschließen einen Antrag zu stellen.

Am Ende der mehrstündigen Veranstaltung waren die meisten Besucher erstaunt über die Unkoordiniertheit im Rathaus. Viele verfolgten das erste mal eine Sitzung und wunderten sich, wie Beschlüsse von so enormer Tragweite für die Bevölkerung ohne Faktenlage beschlossen werden können, wie Verfahrensfehler wegen Befangenheit übergangen werden, und wie dann die Umsetzung einer solchen Regelung von Seiten der Stadt so mangelhaft durchgeführt werden kann, dass ein Großteil der Gastwirte Buchaus gar nicht informiert werden.

18 thoughts on “Rathaus wird von Bürgern überrannt

  1. Sehr schöne Aktion. Bad Buchau steht endlich mal zusammen. Hut ab vor Frau Malmer. Vielleicht wird was erreicht weiter so!!

  2. Wieso muss man das eigentlich alles auf dieser seite hier erfahren? Wenn man nicht amfedersee liest bekommt man gar nicht mit dass so eine veranstaltung stattfindet. Auf facebook sehe ich von der stadt auch immer nur langweilige fotos aber keine einladung! Ich möchte besser informiert werden!

    1. Also, im Federsee aktuell und auf der Internet-Seite der Stadt, sowie an einem halben Dutzend Anschlagtafeln im Stadtgebiet kann man die Einladung zur Stadtratssitzung erfahren. Wenn die Facebook-Generation hierüber eine Einladung wünscht, dann brauchen sich der Nutzer im Alter auch nicht über die Aufforderung zum sozialverträglichen Ableben über dieses Medium wundern.

      Aber der dauernde Vergleich mit Anderen würde ohnehin zu so viel Unzufriedenheit führen, so ergeben wissenschaftliche Untersuchungen, dass man sich hierüber ohnehin so zu sagen zu Tode ärgern muss…

  3. Gelebte Demokratie von unserer Verwaltung und dem Gemeinderat in Bad Buchau. Funktioniert leider immer erst nachdem demonstriert wird. Diesmal hat es gut funktioniert – das „WIR“ Gefühl.
    Weiter so es gibt noch viel zu tun in unserem Städtle. Jugend ist Zukunft, ohne Jugend gibt es Stillstand und leises Vergessen.

  4. Dr alte
    Es ist schon erstaunlich den Gemeinderat in dieser Runde zu sehen, aber mal ehrlich,
    sind die meisten dieser Runde immer so engagiert? ich meine die sogenannten Jungen
    im GR. Die die man auch schon zur später Stunde gut drauf in Lokale der Stadt gesichtet
    hat, aber ich bin mir sicher, das diese Jungs bei der Abstimmung nicht mehr daran gedacht haben. Was mich traurig stimmt ist, das die Existenz der Wirte an der Hand dieser Marionetten hängt.
    Ich bin mir sicher, wenn es so bleibt wird der Bauhof Überstunden machen müssen,oder
    es entstehen neue Arbeitsplätze.
    Aber Jungs Kopf hoch,es wird ja wieder mal gewählt.

  5. “ Stadträtin Malmer protestierte gegen die Namensnennung und warf Bürgermeister Peter Diesch Rufschädigung vor. Anschließend zog sie sich aus der Diskussion zurück und verwies darauf, dass sie als Gastwirtin in dieser Angelegenheit befangen sei“.

    So so, und dennoch hat Sie zur neuen Sperrzeiten Regelung mit ja abgestimmt am 9. Oktober 12. Dumm gelaufen nach dem alles auf den Tisch kam. Malmer und Hirschle sind sich plötzlich unklar was getan werden soll. Woher kommt der Sinneswandel plötzlich.

  6. Hallo Zusammen,

    ich bleibe meiner prinzipiellen Vorgehensweise treu: In anonymen Foren wird anonym gepostet. Wer bei der Fragestunde anwesend war, dürfte wissen, dass ich durchaus meine Meinung auch öffentlich vertreten kann, ohne dabei Beteiligte persönlich anzugreifen. Genau so halte ich es auch in anonymen Foren (=> keine persönlichen Beleidigungen).

    Nun zur Konkretisierung meiner Kritikpunkte:

    * Kritik am Entscheidungsfindungsprozess:
    Wie im Artikel und bei der Bürgerfragestunde schon erwähnt ist die „Tischvorlage“ als Entscheidungshilfe nahezu unbrauchbar. Es handelt sich dabei bestenfalls nur um einen „Erlebnis-Aufsatz“, wohlwollend formuliert: um eine Zusammenfassung.
    Wenn ich einen Antrag an den Gemeinderat stelle, dann muss ich mir die Mühe machen und diesen so formulieren, dass die Gemeinderäte damit in die Lage versetzt werden aufgrund methodisch korrekt ermittelter und dargestellter Sachverhalte eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
    Hier eine stichpunktartige Auflistung der fehlenden Inhalte im Antrag (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

    – Tabellarische und vollständige Zusammenstellung der amtlich (Polizei, Ordnungsamt) dokumentierten Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung. Dabei ist darauf zu achten, dass ein unzweideutiger Zusammenhang mit Gaststättenstandorten/-besuchern aufzuzeigen ist.
    – Statistische Darstellung der Zuwächse der Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung.
    – Darstellung der Methodik der statistischen Auswertung.
    – Langzeit-Lärmanalyse in Form einer technischen Geräuschmessung. Hierbei sind die Messstandorte und Messwerte in einem methodisch sauber erstellten Messprotokoll darzustellen.

    Nur wenn mindestens drei der oben genannten Punkte gegeben sind, kann ich als Bürger davon ausgehen, dass der Gemeinderat zumindest eine befriedigende Entscheidungsvorlage als Antrag vorliegen hat bzw. hatte.
    Hierzu gibt es ein einschlägiges Gerichtsurteil ([1] Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 11.09.2012 – 6 S 937/12 und 6 S 947/12 – „Beurteilung der Zumutbarkeit nächtlichen Lärms darf nicht nur auf subjektiven Einschätzungen von Anwohnern beruhen„ ==> http://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Baden-Wuerttemberg_6-S-93712-und-6-S-94712_Verlaengerung-der-Sperrzeit-fuer-Gaststaetten-mit-Spielgeraeten-in-Kehl-unwirksam.news14203.htm ), in welchem der Beschluss zur Sperrzeitenregelung einer Gemeinde aufgehoben wurde, da seitens der Antragsteller die oben genannten Punkte nicht beachtet wurden.

    * Kritik an der formellen Beschlussfindung:
    Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass Frau Andrea Malmer ausdrücklich KEIN direkter Vorwurf gemacht wird. Wenn keinem der anwesenden Gemeinderatsmitglieder, keinem Vertreter der Verwaltung, dem Bürgermeister und bis Gestern auch keinem interessierten Bürger die mutmaßliche Befangenheit nach §18 GemO BW von Frau Malmer aufgefallen ist, so kann ihr persönlich ganz sicher in keinster Weise ein Vorwurf gemacht werden.
    Der Sachverhalt wurde von allen einfach übersehen. Von eventuellen „Verschwörungstheorien“ möchte ich an dieser Stelle deutlichen Abstand nehmen.

    Nun zur Sache selbst: Da – wie das aktuelle Beispiel aufzeigt – eine Befangenheit nicht immer offensichtlich erscheint, hat der Gemeindetag Baden-Württemberg Richtlinien bzw. Kommentare als Rechtshilfe für die Städte und Gemeinden des Landes verfasst.

    Hier die Links zu den erwähnten Dokumenten:
    [2] http://www.gemeindetag-bw.de/php/downloads/bwgz_2009_12/bwgz_2009_12_artikel8.pdf
    [3] http://www.gemeindetag-bw.de/php/downloads/bwgz_2009_12/bwgz_2009_12_artikel9.pdf

    Die Befangenheit nach §18 GemO BW ist meines Erachtens von einem „juristischen Laien“ nicht unzweifelhaft feststellbar, so ehrlich muss man sein.
    Es besteht jedoch die begründbare Vermutung, dass dies der Fall sein könnte.
    Da der Gemeinderat in der Bürgerfragestunde eine rechtliche Prüfung zugesagt hat, will ich hier nur kurz die Begründungen aufzählen. Der interessierte Mitbürger oder Gemeinderat möge sich die beiden Dokumente selbst zu Gemüte führen.

    – Auszug aus [3]: „Dabei ist zu berücksichtigen, dass Befangenheit nicht nur dann ausgelöst wird, wenn der ehrenamtlich Tätige selbst von der Entscheidung betroffen ist; vielmehr tritt das Mitwirkungsverbot auch dann ein, wenn die Entscheidung den in § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 3 GemO genannten Dritten einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.“
    ==> Bedeutet: Es ist nicht relevant, ob Frau Malmer aufgrund ihrer bestehenden Öffnungszeiten oder des Gästeprofils ihrer Gastwirtschaft von der Entscheidung tatsächlich betroffen ist, sondern ob sie es sein könnte.

    – Auszug aus [3]: „Gesellschafter von Handelsgesellschaften (KGaA, GmbH) sind in Angelegenheiten, die die Gesellschaft betreffen, befangen (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 GemO). Wegen Befangenheit von Angehörigen der Gesellschafter siehe Angehörige. Gesellschafter von OHG, KG, BGB-Gesellschaften, stille Gesellschafter sind bereits nach § 18 Abs. 1, Satz 1 GemO persönlich unmittelbar betroffen und damit bei Vorliegen der Befangenheitstatbestandsmerkmale befangen.“
    ==> Eine Gaststätte ist (i.d.R.) eine BGB-Gesellschaft und als solche unmittelbar von der Sperrzeitenregelung betroffen.

    Fazit: Für mich persönlich wiegen die Argumente gegen den Entscheidungsfindungsprozess wesentlich schwerer, da der Gemeinderat hier völlig unzureichend informiert wurde und der Antrag schwere inhaltliche und methodische Mängel aufweist.

    1. Richtigstellung:

      Meine Aussage
      ———-
      Bedeutet: Es ist nicht relevant, ob Frau Malmer aufgrund ihrer bestehenden Öffnungszeiten oder des Gästeprofils ihrer Gastwirtschaft von der Entscheidung tatsächlich betroffen ist, sondern ob sie es sein könnte.
      ———-
      ist falsch. Der Rechtskommentar bezog sich hier in Zusammenhang mit §18 GemO auf Ehegatten, Verwandte, usw.

      Nach genauerer Studie von Gerichtsurteilen und den Kommentaren aus [2] sind sogar Ansätze vorhanden („[..]Welcher Art ein Vorteil oder Nachteil ist, ist unerheblich[..]“), sämtliche Gemeinderatsmitglieder als befangen anzusehen, welche im Geltungsbereich der Sperrzeitenregelung leben und sich lärmbelästigt fühlen.

      An dieser Stelle wird mir dieser Ansatz dann aber doch zu absurd, so dass ich abschließend feststellen muss, dass keine ausreichende Evidenz für eine formelle Rechtswidrigkeit im Sinne des §18 GemO vorliegt.
      Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg dazu ist erfrischend pragmatisch. Ich schließe mich daher der Auffassung des Bürgermeisters Peter Diesch in diesem Zusammenhang vollumfänglich an.
      Mit anderen Worten: Ich denke NICHT (mehr), dass Frau Malmer oder ein anderes Geimeinderatsmitglied als befangen anzusehen ist bzw. war.

      Davon unberührt bleiben jedoch selbstverständlich meine Aussagen zum Entscheidungsfindungsprozess, denn genauso erfrischend pragmatisch ist nämlich die gängige Rechtsauffassung der Verwaltungsgerichte bezüglich Änderungen zur Sperrzeitenregelung.
      Wird die Änderung u.a. mit Lärmbelästigungen begründet, so ist diese durch ein genormtes Verfahren nachzuweisen. Eine subjektive Einschätzung der Einwohner ist nicht ausreichend für eine Änderung (siehe [1]).
      Es wird auf immer wieder auf die „TA Lärm“ [4] des Umweltbundesamtes verwiesen. In dieser sind die Anforderungen und Grenzwerte für eine belastbare Lärmpegelmessung definiert.
      [4] http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/talaerm.pdf

      Die Frage steht im Raum:
      Wurde ein solches Verfahren zur Entscheidungsfindung im Gemeinderat herangezogen?

  7. SZ schreibt:
    Auch als die neuen Sperrzeiten kurz darauf in Kraft traten, habe es keine Reaktionen gegeben, ergänzte Bürgermeister Diesch mehrfach ebenso Klaus Merz vom städtischen Hauptamt – weder von den Gastwirten, noch von den Kneipenbummlern….

    das stimmt natürlich so nicht. Wie in der Sitzung gestern jeder hören konnte erklärte der Gastwirt vom Kolonial öffentlich dass er eine Ausnahmegenehmigung der Sperrzeitenverordnung beantragen wollte bei eben dem besagten Hauptamtsmitarbeiter auf dem Rathaus, leider wurde abgewiesen : keine Möglichkeit zur Änderung. Müssen wir uns das so einfach gefallen lassen wie hier von Amtspersonen in aller Öffentlichkeit falsch argumentiert wird.

  8. Leserbrief an Stadtrat Weiss;

    Hallo,

    ich weiß noch nicht ob es mir morgen reichen wird aber ich probier es auf jeden Fall- Falls nicht, hier meine Fragen an den Gemeinderat :

    – warum, informiert die Stadtverwaltung nicht konkret über das Thema der „Bürgerbefragung „?
    Hier könnte der Gedanke auf kommen,dass dem Gemeinderat das Thema und somit die Meinung der Bevölkerung nicht wichtig ist!

    – warum, wurde bevor der Sperrstundenbeschluss kam,die Bürger vor allem die jüngeren nicht mit einbezogen ?

    – Der Landkreis Biberach wirbt für „Jugendschutz wir sind dabei-Feiern ohne Folgen“ ! Warum,wird hier die Jugend aber animiert zum weg fahren?

    – Ist es dem Gemeinderat bewusst,dass sie mit dieser Entscheidung spätestens ab dem Frühjahr das Gegenteil erreichen werden und der Marktplatz dann ab 2Uhr wieder voll sein wird?Und nicht weil die Leute ihr „pubertäre Phase“ ausleben wollen sondern weil sonst alles geschlossen ist !!

    – Ist der Gemeinderat überhaupt gewillt sich über die Aufhebung der Sperrstunde WIRKLICH Gedanken zu machen?

    – Die Gemeinde sollte zu ihren jugendlichen stehen und sie somit auch ernst nehmen.
    Hier allerdings hat man leider nicht das Gefühl-das durch politisch sehr unkorrekte Aussagen wie von Hr Sandmeier : Ich nehme diese Buben nicht ernst,das ist eine verzögerte pubertäre Phase oder von Hr Diesch : danke an die Gründungsmitglieder der Moorochsen für ihre Leistung-heutzutage schafft die Jugend nur eine Demo zu Weihnachten
    unterstütz wird .
    Hat der Gemeinderat vergessen wenn er vertritt ?
    ALLE Bürger jeglichen Alters !!!
    Buchau ist nicht nur ein Kurort-hier wohnen auch Menschen die hier LEBEN wollen !!!

    Danke,
    Melanie Schocker

  9. Leserbrief an Stadtrat Weiss;

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    anbei senden wir Ihnen unseren Beitrag zur Stadtratsitzung am 22.01.2013 bezüglich der Sperrstunde in Bad Buchau.

    Sehr geehrte Stadträtinnen, sehr geehrte Stadträte,

    gerne möchten auch wir einen Beitrag zur aktuellen Diskussion, anlässlich der Sperrstunde leisten. Studienbedingt wohnen wir derzeit nicht mehr in Bad Buchau. An den Wochenenden, sowie in den Semesterferien verbringen wir jedoch nach wie vor viel Zeit in unserer Heimatstadt. Heute können wir leider nicht persönlich anwesend sein und möchten uns hiermit schriftlich dazu äußern.

    In Bad Buchau und nächster Umgebung gibt es kaum mehr Möglichkeiten etwas am Abend zu unternehmen, noch weniger, seit das Go-In in Kanzach geschlossen wurde. In unserer Generation ist es leider Realität, den Abend später zu beginnen und später enden zu lassen. Das Nachtleben in Bad Buchau ist momentan sehr unattraktiv und stellt für die Jugend wenig Anreiz dar, den Abend dort zu verbringen. Wir könnten uns vorstellen, dass die Sperrstunde für die Kneipen- und Barbesitzer finanzielle Einbußen mit sich bringen und es somit längerfristig gar keine Möglichkeiten mehr gibt. Weiterhin glauben wir nicht, dass durch diese Maßnahme die Ruhestörung behoben wird. Unserer Meinung nach hat es den gegenteiligen Effekt, da einige Buchauer somit an öffentlichen Plätzen weiterfeiern.

    Wir verstehen durchaus die Argumentation der Anwohner, bezüglich der Ruhestörung. Jedoch wird die Stimme der jungen Generation völlig außer Acht gelassen, lediglich das Anliegen der Anwohner wird berücksichtigt.

    Die einzig mögliche Lösung scheint hierbei ein Kompromiss zwischen Anwohner und der jungen Generation bzw. der Barbetreiber zu sein. Ein möglicher Vorschlag zur Güte unsererseits wäre eine Aufhebung der Sperrstunde, bei gleichzeitiger Erhöhung der Auflagen für den Barbesitzer. Ein Beispiel hierfür könnte die Regulierung der Lautstärke, um eine festgelegte Uhrzeit sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Julia Fischer, Vera Roth, Carola Müller, Stefanie Fischer, Lisa Honold, Isabel Liebler

  10. Leserbrief an Stadtrat Weiss

    Hallo Herr Weiß,

    Ich weiß leider noch nicht ob ich an der Sitzung teilnehmen kann. Auf
    jeden Fall bin ich für die Abschaffung dieser blödsinnigen Sperrzeit.
    Meine Frage dazu: was will die Stadt damit erreichen? Vermeiden von
    Ruhestörungen doch wohl kaum denn die gab es vor 5 Jahren auch schon.
    Meiner Meinung nach ist das wieder reine Schikane um dieses tote Dorf
    noch toter zu gestalten. Kurort hin oder her, man fragt sich warum jeder
    junge Buchauer Die Gelegenheit nutzt um aus dieser Stadt zu
    verschwinden? Mich wundert das persönlich nicht und ich werde mich
    persönlich auch bald anschließen wenn diese Sperrzeit nicht aufgehoben
    Wird. Die Aussage von Herr Sandmaier war in meinen Augen übrigens schon
    fast beleidigend. Diese Menschen sind wohl schon mit 40 und der
    Lebenseinstellung eines Rentners geboren.

    Mit freundlichen grüßen,

    Manuel Dörner.

  11. Info:
    Der DEHOGA Baden-Württemberg ist der Verband für die Hotellerie und Gastronomie im Land. Die Aufgaben des DEHOGA Baden-Württemberg bestehen in der politischen Interessenvertretung der gesamten Branche, den Dienstleistungen für das einzelne Mitglied und der Stärkung der Gemeinschaft unter den Mitgliedern.

  12. Das was unser Bürgermeister bisher rechtlich von sich gegeben hat, hat noch nie gestimmt (Beispiele Hauptsatzung und Mißbrauchsfall). Immer legt er die Gesetze nach seinen Gutdünken und zu seinem Vorteil aus. Der Gemeinderat folgt ihm dabei blindlings ohne jegliche Kontrolle und macht sich dabei genauso unmöglich. Was sind das für Zustände?

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