Schöne erotische Bilder gibts unter badbuchau.de

2F14D8819F2D6A64CF3EAB4EEDB5

was man so alles unter

www.badbuchau .de

finden kann.

F0DFC8267C590E487836CF5D15

So gehts:  Bad Buchau Internetseite öffnen, bei Gast anklicken, dann oben rechts bei in der Wettervorhersage Details klicken,

dann ganz oben Kästchen rechts unter -Mehr-

anklicken und gleich daneben Computer &Technik drücken.

Jetzt nach ganz unten rollen und dann viel Spaß in Computer Bildgalerien.

wenn sie noch einen Kommentar an Computer&Technik schreiben wollen, geht das auch wie im amfedersee.de

na wie wohl, ja logisch genau gleich- ohne namen..wie überall…ok!

sicherlich ein nettes Hintergrundbild für übermüdete Augen…juhuu.

Entdeckt von Josef Hammer, bitte den Josef nicht gleich fertig machen nach Buchauer Art, danke.

Jugendgemeinderat für Bad Buchau, warum nicht.

.

gemeinderatbild

Die Gemeinderäte Heinz Weiss und Stefan Winkler wollten’s wissen und luden zur Info-Veranstaltung ins DRK-Heim ein.

Bis jetzt, elf junge Leute signalisierten Interesse.

jugendgemeinde1

Die Jugendlichen wollten hören, wie das mit einem Jugendgemeinderat in der Kurstadt funktionieren könnte. „Ich sehe das als einen gelungenen Start“, sagte Gemeinderat Markus Fechter, der mit seinem Gremiumskollegen Markus Schuster auch im Publikum Platz genommen hatte. Der Aufbau brauche Zeit.

Weil das neue kommunale Gremium aus 14- bis 18-Jährigen bestehen könnte, lautete die erste Frage von Heinz Weiss: „Wer ist hier unter 18?“ Patrick Horlacher hob die Hand. Lange bleibe er aber nicht mehr 17, sagte er: Sein Geburtstag sei im April. Die Juze-Vorstandsmitglieder sagten, sie seien selbst schon zu alt, um zu kandidieren. „Wir wollen aber Präsenz zeigen, denn wir brauchen einen Jugendgemeinderat in Bad Buchau“, meinte Manuel Dörner (21).

BB5008

BB5004

Ratsmitglied Stefan Winkler warb um Engagement. „Als ich kandidiert habe, war ich mir nicht sicher, ob die Bürger das überhaupt wollen, dass jemand so Junger in den Stadtrat kommt“, erzählte der 23-Jährige. Dass man etwas bewegen könne, machte er unter anderem an seinem Engagement im Jugendrotkreuz fest: „Als ich anfing, waren es acht Mitglieder, heute sind es 97.“ Schimpfen sei einfach, bewirke aber nichts.

Heinz Weiss ist dafür, dass sich die Jugend in einem Parlament engagiert. Ein Jugendgemeinderat, der aus mindestens 15 Mitgliedern bestehen könnte und eine Amtszeit von zwei bis drei Jahren hätte, bekäme einen eigenen Haushalt und hätte die Möglichkeit, etwas zu verändern. „Der Jugendgemeinderat darf permanent-penetrant seine Wünsche im Rathaus vortragen“, so Weiss.

Stefan Winkler hingegen meinte, dass er es nicht so wichtig fände, ob sich die Jugendlichen in einem Gemeinderat oder in einem Ausschuss einbringen würden. Wichtig sei: „Wir sollten mitreden.“ Ein junger Mann plädierte für einen Ausschuss, weil dieser ältere Mitglieder haben könne: „Ein 14-Jähriger weiß vielleicht, was er will, aber nicht, wie er’s durchsetzen kann.“

BB499

Weiss und Winkler

nahmen als Anregung mit, in Schulen und Vereinen Werbung zu machen. Viele Jugendliche wüssten überhaupt nichts davon, sagte Patrick Horlacher, der am Schluss bekannte: „Ich würde mich für den Jugendgemeinderat aufstellen lassen.“ Er engagiert sich bereits als Jüngster im Kinderkirchen-Team und im evangelischen Jugendwerk und sagte: „Die Jugendlichen in Bad Buchau brauchen mehr Beschäftigungsmöglichkeiten: Samstags nur rumhängen und Bier trinken, das kann’s nicht sein.“

Das Juze-Team, das selbst größere und renovierte Räumlichkeiten als Wunsch hat, sagte, dass ein großes Anliegen der Jüngeren ohne Führerschein ein Schützenfest-Bus sei. „Nachts um zwölf von Oggelshausen nach Hause zu laufen ist kein Spaß“, sagte Vadim Schatz. „Die Stadt sollte den Bus eigentlich anbieten“, bekräftigte Manuel Dörner.

(BAD BUCHAU/schwaebische zeitung) Redakteurin  Heike Neubrand

Bis Ostern müssen Ausflugsgäste und Eisenbahnfreunde noch warten

Wartungsarbeiten an der Öchsle-Bahn

KREIS BIBERACH (tf) – Bis Ostern müssen Ausflugsgäste und Eisenbahnfreunde noch warten um das Öchsle wieder dampfen und pfeifen zu hören. Derzeit wird im Warthauser Lokschuppen montiert, gehämmert, geschliffen, geschweißt, gesägt und gedreht: Die Mitglieder des Öchsle-Schmalspurbahnvereins machen die beiden Dampflokomotiven der Museumsbahn fit für die neue Saison.

„Rosa“ muss still halten: „Lok nicht bewegen“ steht als Warnhinweis an der Lokomotive mit der Nummer 99 716. Den Grund erläutert Benny Bechter, Vorsitzender des Schmalspurbahnvereins: „An beiden Seiten sind die schweren Treib- und Kuppelstangen demontiert, weil deren Lager aufgearbeitet werden müssen“. Die Stangen übertragen die Antriebskräfte auf die Räder und gehören zum typischen Anblick einer Dampflok. Tief im Inneren sitzt hingegen Benedikt Löffler: Er ist in die winzige Feuerbüchse geklettert um Roststangen auszutauschen, die ihm von Thomas Löffler durch die enge Öffnung gereicht werden. Die schweren Gussteile werden im Kohlenfeuer glühend heiß und verlieren im Lauf einer Saison bis zur Hälfte ihrer Materialstärke, „dann müssen sie raus“, sagt Löffler.
Während die Arbeiten an der 83-jährigen „Rosa“ für Bechter „normale Wartungsarbeiten“ sind, die pünktlich zum Saisonstart abgeschlossen werden können, liegt der Fall bei 99 788 „Berta“ anders. Die zweite Öchsle-Dampflok ist zuletzt 2007 gefahren und muss seither einer aufwändigen kompletten Überholung des Fahrwerks unterzogen werden. Die Vereinsmitglieder haben begonnen, wieder erste Teile zu montieren, aber noch „schwebt“ die Lok ohne Räder im Lokschuppen. Bechter hofft, sie im Lauf des Jahres wieder auf der Öchsle-Strecke dampfen zu sehen. Einen ungewöhnlichen Anblick bieten die seitlich montierten, fast 6000 Liter fassenden Wasserkästen, die innen und außen entrostet wurden und dem Betrachter nun im strahlenden Weiß der Grundierung entgegenblitzen.
Rund zehn Helfer, deren Arbeiten von Benny Bechter koordiniert werden,  kümmern sich jedes  Wochenende, bei Bedarf auch mal werktags, um die beiden Dampfloks als Prunkstücke der Museumsbahn zu erhalten. Auch die zwölf Wagen für bis zu 400 Fahrgäste werden von ihnen während der Saisonpause gewartet und sicherheitstechnisch überprüft, damit das Öchsle im Frühjahr wieder durch Oberschwaben dampfen kann.

INFO: Wer beim Öchsle mitarbeiten oder beim Verein Öchsle Schmalspurbahn e.V. hineinschnuppern möchte, kann sich mit Benny Bechter unter Telefon 0170/ 238 7850 in Verbindung setzen. Informationen gibt es auch im Internet unter „www.oechsle-bahn.de“ sowie „www.das-oechsle.de“.

Text: Thomas Freidank (tf)

Bilder:

BILD 1: Betrieb im Lokschuppen Warthausen: rechts 99 788 „Berta“ noch ohne Räder, jedoch mit überholten Wasserkästen in ungewohntem Weiß. Foto: Thomas Freidank

BILD 2: Thomas Löffler tauscht mit Benedikt Löffler, der im Inneren der Feuerbüchse verschwunden ist, verschlissene Roststäbe an der 99 716 „Rosa“ aus. Foto: Thomas Freidank

BILD 3: Im November war „Rosa“ noch auf Jubiläumsfahrt, jetzt muss sie zur „Lokpflege“ im Warthauser Lokschuppen still halten. Erkennbar ist, dass die typischen Antriebsstangen an den Rädern abmontiert sind.  Foto: Thomas Freidank

Urteil zum Mord in Bad Buchau am 15.04.2009.

Pressemitteilung des Landgerichts Ravensburg vom 26.02.2010

Am heutigen 9. Verhandlungstag verkündete der Vorsitzende der 2. Großen Jugendkammer des Landgerichts Ravensburg das Urteil im Verfahren gegen 2 Jugendliche wegen Mordes an einer 26 Jahre alten Frau in Bad Buchau am 15.04.2009.

Wegen des großen öffentlichen Interesses an dem Fall werden die dabei mündlich eröffneten wesentlichen Urteilsgründe trotz der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens in groben Zügen mitgeteilt, zumal der Verhandlungsinhalt ohnehin teilweise bereits öffentlich bekannt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständigen Urteilsgründe dem schriftlichen Urteil vorbehalten sind.

Beide Angeklagte wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes ( §§ 211, 25 Abs. 2  StGB), begangen in der Absicht, eine Straftat zu verdecken, schuldig gesprochen. Den jüngeren Angeklagten, der nach Überzeugung der Kammer die Tötung der Frau, Mutter eines 2 Jahre alten Kindes, eigenhändig ausgeführt hatte, verurteilte die Jugendkammer zur Höchststrafe von 10 Jahren Jugendstrafe, den älteren Angeklagten zu einer Jugendstrafe von 7 Jahren.

Die Beweisaufnahme hatte sich maßgeblich um die Frage gedreht, welcher der beiden Angeklagten die Tötung eigenhändig ausgeübt hat. Dabei hatten beide Verteidiger auf die Unverwertbarkeit der Angaben der Angeklagten im Ermittlungsverfahren abgezielt, insbesondere, weil die Eltern nicht bei den Vernehmungen anwesend waren.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Hutterer führte bei der Urteilsbegründung  den beiden Angeklagten mit deutlichen Worten die Fassungslosigkeit vor Augen, die die eiskalt geplante und brutal und erbarmungslos  durchgeführte Tat bei der Kammer ausgelöst hat.

Zur Strafzumessung führte der Vorsitzende aus, beim jüngeren Angeklagten  sei angesichts der Schwere der Tat nur die Höchststrafe in Betracht gekommen. Allein ein umfassendes Geständnis hätte es ermöglicht, unter dieser Strafe zu bleiben. Auch die Schuld des älteren Angeklagten wiege schwer, auch wenn er die Tat nicht eigenhändig begangen habe. Dennoch sei durch eine deutliche Abstufung dem Umstand Rechnung zu tragen, das der ältere Angeklagte von einer eigenhändigen Tötung klar Abstand genommen habe.

Die Kammer stellte zum Tatablauf und zum Gang der Ermittlungen fest, dass der jüngere, auffallend intelligente Angeklagte, als Nachbar im Haushalt des Opfers ein gern gesehener Gast gewesen war und das Vertrauen seines Opfers genossen hatte. Trotzdem hatte er um den 7.4.09 angesichts einer ihm günstig erscheinenden Einbruchssituation ohne jeden Skrupel beschlossen, die Familie des Opfers bei einem Einbruch zu bestehlen.

In diese Absicht weihte er seinen Freund, den älteren, ihm intellektuell eher nicht gewachsenen Angeklagten ein, der daraufhin sogleich bereit war, bei dem Einbruch mitzuwirken. Als Beute versprach man sich Unterhaltungselektronik und  ca. 1.000 € Bargeld.

Die beiden Angeklagten befassten sich in den folgenden Tagen intensiv mit der Tatplanung. Sie beschlossen schließlich einen regelrechten Überfall auf die Familie des Opfers, bei dem auch Geldkarten erbeutet und von den Opfern, die man dabei fesseln wollte, die zu Abhebungen nötige PIN abgepresst werden sollten.

Der ältere Angeklagte war bei dieser Planung keinesfalls passiv. Er erklärte vielmehr u.a., ohne Waffe mache er das nicht. Nur deswegen besorgte der jüngere Angeklagte schließlich auch eine Schreckschusspistole. Zudem besorgte man für den Überfall ein großes Nageleisen, zur Fesselung der Opfer Klebeband und einen Notfallhammer. Ebenfalls besorgte man sich Masken.

Im Rahmen dieser Planung stellte sich den beiden Angeklagten von Anfang an die Frage, was geschehen sollte, wenn man bei der Tat wider Erwarten trotz Maskierung erkannt werden würde, zumal der jüngere Angeklagte in der Familie des Opfers nicht unbekannt war. Um eine sich daraus ergebende Strafverfolgung zu verhindern, wurden sich die Angeklagten rasch einig, dass gegebenenfalls die gesamte Familie – auch das 2 Jahre alte Kind – sterben sollte. Insoweit plante man zunächst, das Kind aus dem Fenster zu werfen, verständigte sich dann aber darauf, dies sei doch zu brutal, weshalb man das Kind an einer Babyklappe ablegen wollte. Hinsichtlich der ins Auge gefassten Tötung der Erwachsenen kamen den Angeklagten solche Skrupel nicht. Vielmehr plante man schon die Entsorgung der Leichen. Einen Jugendlichen aus dem Freundeskreis bat man, ihnen beim Abtransport der Leichen mit einem Fahrzeug zu helfen, wobei dieser Jugendliche aber eine Beteiligung an einer Tat, bei der es Tote geben sollte, entschieden ablehnte. Der jüngere Angeklagte hob nun eine Grube hinter dem Haus  aus, um notfalls dort die erwarteten Leichen begraben zu können.

Die beiden Angeklagten weihten auch weitere Personen aus ihrem Freundeskreis in ihre Pläne ein. Der ältere der Angeklagte erklärte hierzu gegenüber einem Mädchen aus dem Freundeskreis, wenn man von der Bewohnerin bei der Tat erwischt werde, haue man der eins über den Kopf.

Absprachegemäß erschien der jüngere Angeklagte nach Abschluss der Tatvorbereitung am 15.04.09 zur Durchführung der Tat gegen 12 Uhr beim älteren Angeklagten, der nur wenige Häuser vom Opfer entfernt lebte und bei dem die Tatwerkzeuge aufbewahrt waren. Wenig später erschienen dort auch zwei Mädchen, u.a. die Freundin des älteren Angeklagten. Weil diese zuvor schon versucht hatte, dem älteren Angeklagten die Tat auszureden, und weil sie ihm sogar die Maske weggenommen hatte, um ihn von der Tat abzuhalten,  zögerte der ältere Angeklagte, in Anwesenheit seiner Freundin und ohne Maske zur Tat aufzubrechen. Der jüngere Angeklagte wollte nicht länger warten. Um 13.30 Uhr nahm er den Rucksack mit den Tatwerkzeugen und erklärte, er mache es jetzt.

Während der Mittäter mit den Mädchen in seinem Zimmer blieb, begab sich der jüngere Angeklagte zum Haus des Opfers und stieg auf den Balkon. Als er über die Balkontür die Wohnung betrat, sah ihn das Opfer und erkannte ihn trotz Maskierung an seinen Schuhen. Der jüngere Angeklagte brachte entsprechend der vorausgegangenen Tatplanung die ihm körperlich unterlegene Frau zu Boden und fesselte die sich verzweifelt wehrende Frau mit dem Klebeband an Händen und Füßen. Zudem verklebte er ihr das Gesicht, so dass sie nicht schreien, aber auch kaum noch atmen konnte. Dann begab er sich rasch wieder zu seinem Mittäter zurück.

Dort erzählte der jüngere Angeklagte in Gegenwart der Mädchen vom Geschehen in der Opferwohnung und  forderte den älteren Angeklagte auf, mit ihm zu gehen und ihm bei der weiteren Tat zu helfen. Ohne Diskussion folgte ihm dieser. Der ältere Angeklagte sah nun die junge Frau am Boden liegend heftig atmend um ihr Leben ringen.  Beide berieten kurz das weitere Vorgehen, während der jüngere Angeklagte der Geldbörse des Opfers bereits einen Geldschein entnahm. Der ältere Angeklagte, der die nötige Brutalität zur eigenhändigen Tötung der jungen Frau nicht aufbrachte, erklärte, er mache nicht mehr mit und verließ schnell wieder die Wohnung. Er nahm von der Tat keinen endgültigen Abstand, sondern entschloss sich nur dazu, die „Drecksarbeit“ dem Jüngeren zu überlassen.

Der jüngere, keinesfalls schwächliche Angeklagte machte sich daran, das eher zierliche, immer noch gefesselte Opfer vom Obergeschoss in eine leerstehende Wohnung im Erdgeschoss zu verbringen. Dabei ließ er es eine steile Treppe hinunter fallen, wodurch das Opfer verletzt wurde. An den Händen zog er die junge Frau dann in eine leer stehende Erdgeschosswohnung. Dort schlug er dem hilflosen Opfer mehrfach mit dem Nageleisen auf den Kopf. Weil sie trotz der dadurch verursachten schweren Schädelverletzungen immer noch atmete, holte er eine Decke, um damit die Frau, die ihm immer freundlich begegnet war, zu ersticken. Dann schleppte er das nun halbnackte Opfer in den Keller, wo er es unter einem Regal versteckte.

Danach ging er nach Hause, um dort zu Mittag zu essen.

In der Zwischenzeit hatte der ältere Angeklagte beschlossen, die beiden in seinem Zimmer noch wartenden Mädchen zum um 14.16 Uhr nach Biberach fahrenden Bus zu bringen. Statt die junge Frau zu retten, zogen die Mädchen es vor, einen Piercing – Termin wahrzunehmen. Auf dem Weg zum Bus passierten die drei auch den Tatort.

Gegen 14.30 Uhr kehrte der Ehemann des Opfers nach Hause zurück. Nach einiger Suche fand er seine Frau im Keller, worauf er Polizei und Rettungsdienst alarmierte. Es konnte jedoch nur noch der Tod der jungen Frau festgestellt werden.

Gegen 15 Uhr suchte der jüngere Angeklagte, der zwischenzeitlich zu Hause zu Mittag gegessen hatte, wieder seinen Mittäter auf. Nun berieten beide in Unkenntnis von der bereits erfolgten Entdeckung der Tat, wie die Leiche nun tatsächlich beseitigt werden sollte. Sie beschlossen, dazu im Keller Feuer zu legen und begaben sich mit einem Kanister zu einer Tankstelle, wo man mit dem Geld aus der Geldbörse des Opfers Benzin kaufte. Das Feuer sollte der Ältere später am Tag legen, während der Jüngere in der Fahrschule wäre, was ihm ein Alibi gegeben hätte.

Bei der Rückkehr zum Tatort erkannten beide, dass die Tat schon entdeckt war. Sie stellten den Kanister in der Nähe ab. Der Jüngere ging zum Haus des Opfers. Dort wurde er von einem Polizeibeamten bemerkt. Weil denkbar war, dass er als Nachbar relevante Beobachtungen gemacht hatte und weil zu Beginn vom Ermittlungen auch ohne konkreten Tatverdacht alle denkbaren Ermittlungsansätze verfolgt werden, wurde er im Einverständnis mit seiner Mutter zu einer Alibiabgleichung mit zum Revier mitgenommen und dort als Zeuge befragt. Danach wurde er wieder nach Hause gebracht, wo die Polizei, ohne dass ein konkreter Verdacht gegen den jüngeren Angeklagten bestand, routinemäßig dessen am Tag getragenen Kleidungsstücke sicher stellen wollte, weil er – wie andere Personen auch – allgemein als Täter oder Tatbeteiligter nicht auszuschließen war. So stellte die Polizei auch die Kleidung des Ehemanns der Getöteten sicher.

Bei der Rückkehr des Jüngeren nach der Vernehmung wies ein   Hausbewohner die Polizei darauf hin, dieser sei am Mittag im Keller gewesen sei. Daraufhin nahm die Polizei den jüngeren Angeklagten immer noch im Einverständnis mit seiner Mutter erneut mit zum Revier, um ihn nochmals zu befragen. Der Jugendliche, gegen den immer noch kein konkreter Tatverdacht bestand, wurde dabei vorsorglich belehrt, dass er auch als Zeuge sich nicht selbst zu belasten brauche, wenn er etwas Verbotenes getan habe.

Nachdem er sich bei der weiteren Befragung in Widersprüche verstrickt hatte, wurde er als  Beschuldigter belehrt. Zeitnah erklärte man auch seiner Mutter, der Sohn gelte nun als Beschuldigter.

Der jüngere Angeklagte, der bis dahin nicht im Entferntesten geständnisähnliche Angaben gemacht hatte, hielt der Vernehmung weiter stand und leugnete beharrlich weiter. Er erklärte auf Frage auch ausdrücklich, er wolle nicht, dass seine Mutter zur Vernehmung hinzugerufen werde. Ermüdungserscheinungen zeigte er nicht.

Parallel dazu erfolgte die Vernehmung des älteren Angeklagten. Auch dort waren die Eltern nicht anwesend.

Gegen 24 Uhr wurde dem jüngeren Angeklagten pauschal mitgeteilt, dass der ältere die Tat gestanden hätte. Nun erst gab auch der jüngere Angeklagte die Tat zu und berichtete sie entsprechend den Feststellungen in allen Einzelheiten.

Nachdem er am nächsten Tag mit einem von seinen Eltern beauftragten Verteidiger gesprochen hatte, wiederholte er sein Geständnis gegenüber der Polizei bei der Haftbefehlseröffnung unter dem Beistand seines von den Eltern beauftragtem Verteidigers und zudem unter dem Beistand des ihm vom Gericht bestellten Pflichtverteidigers, einem der renommiertesten Strafverteidiger des Bezirks.

Nach einem von ihm verlangten Verteidigerwechsel widerrief der jüngere Angeklagte das Geständnis jedoch später und erklärte dazu, er habe die Tötungshandlung nur auf sich genommen, weil dies mit dem Mittäter nach der Tat so abgesprochen gewesen sei und weil er vor diesem und dessen Familie Angst gehabt habe. Tatsächlich habe aber der Ältere die Frau getötet. Der ältere Angeklagte blieb bei seinen bisherigen Angaben, bestritt jedoch, bei der Tatplanung jemals die Tötung der Frau ernsthaft in Betracht gezogen zu haben.

Das Gericht war trotz dieser wechselseitigen Beschuldigung am Ende der Hauptverhandlung überzeugt, dass der jüngere Angeklagte die Tötungshandlung ausgeführt hatte. Es schenkte jedoch der Schilderung des älteren Angeklagten keinen Glauben, soweit dieser behauptet hatte, den Tod der jungen Frau nie gewollt zu haben.

Der Vorsitzende erklärte zur Begründung dieser Überzeugung, man brauche die Angaben der Angeklagten gegenüber der Polizei gar nicht, um sie der Tat zu überführen. Deshalb sei das Bemühen der Verteidigung, die Verwertbarkeit dieser Aussagen anzugreifen, bereits überflüssig gewesen. Bereits die Angaben der beiden Angeklagten in der Hauptverhandlung und die Aussagen der Jugendlichen aus dem Freundeskreis hätten für einen Tatnachweis genügt. Die Kammer habe dabei keinen Zweifel an der Richtigkeit der detaillierten Schilderung des älteren Angeklagten in der Hauptverhandlung, die den Feststellungen der Kammer zur Tatvorgeschichte und zur Tat entsprochen habe. Die Kammer traue es insoweit dem eher einfach strukturierten älteren Angeklagten nicht zu, sich diese Darstellung derart stimmig ausgedacht zu haben.

Die Einlassung der jüngeren Angeklagten, der ältere habe die Tötung begangen und er habe nur aus Angst vor dem älteren Angeklagten bei der Polizei die Tötung auf sich genommen, wertete die Kammer hingegen auch vor dem Hintergrund des Aussageverhaltens des jüngeren Angeklagten als Schutzbehauptung. Die bereits in sich unstimmige Schilderung sei sichtlich nachträglich konstruiert und offensichtlich der Spurenlage angepasst. So habe der jüngere Angeklagte beispielsweise seine Spuren an Tatwerkzeugen und Opfer damit erklärt, der ältere habe ihn gezwungen, die Werkzeuge anzufassen.

Die Schilderung des jüngeren Angeklagten decke sich zudem – anders als die Aussage seines Mittäters – nicht mit den Angaben der Jugendlichen aus dem Freundeskreis. Die behauptete Angst vor seinem Mittäter, die ihn zu einem falschen Geständnis bei der Polizei bewogen haben soll, nahm die Kammer dem jüngeren Angeklagten nicht ab.

Zudem stützte die Kammer ihre Überzeugung auf die Spurenlage und die Angaben von Zeugen aus dem Freundeskreis. Gegenüber den Mädchen hatte der jüngere Angeklagte nach deren Aussage berichtet, er habe die Frau getötet und habe ihnen die Tat in Einzelheiten geschildert.

Der Vorsitzende stellte hierzu klar, man könne es sich jetzt nicht so leicht machen, wie es die Verteidigung teilweise getan habe, und diese Zeugen pauschal als unglaubwürdige Mittäter einstufen und dabei auch noch der Staatsanwaltschaft Manipulationen bei der Strafverfolgung dieser Zeugen vorwerfen. Wer, so der Vorsitzende,  die detailreiche Aussagen der Zeugen pauschal für unglaubhaft halte, verweigere die nötige Auseinandersetzung mit gesicherten Erkenntnissen  der Aussagepsychologie.

Die gefundenen Spuren, so der Vorsitzende, passten alle auf eine eigenhändige Tötung durch den jüngeren Angeklagten. Spuren, die für eine Tötung des älteren sprächen, seien hingegen nicht gefunden worden. Soweit dessen am Tattag getragene Kleidung nicht sicher gestellt worden sei, träfe die Polizei kein Verschulden. Die Polizei habe bei der Sicherstellung der Kleidung keine Veranlassung gehabt, der Angabe des damals noch nicht tatverdächtigten älteren Angeklagten, welche Kleidung er getragen habe, zu misstrauen. Für die Behauptung die Polizei habe dilettantisch ermittelt, fehle jede sachliche Grundlage. Wenn man bedenke, in welcher Hektik umfangreiche Ermittlungen wie im vorliegenden Fall zwangsläufig abliefen, insbesondere, wenn wie hier zunächst in alle Richtungen ermittelt werden müsse, verstehe man, wie auf Polizeibeamte der herablassende Vorwurf, sie seien Dilettanten, wirken müsse. Dieser Vorwurf sei durch nichts gerechtfertigt. Die Beamten hätten vielmehr überaus engagiert und professionell ermittelt, was sich auch daran zeige, wie schnell man die Täter gefunden habe. Massive Verfahrensverstöße oder Versäumnisse bei den Ermittlungen habe es nicht gegeben.

Die Geständnisse der Angeklagten bei der Polizei seien deshalb verwertbar.

Ein Verwertungsverbot, so der Vorsitzende, sei weit und breit nicht zu sehen. Hinsichtlich des von der Verteidigung behaupteten Verstoßes der Pflicht der Polizei, die Eltern über ihr Anwesenheitsrecht bei Vernehmungen noch zeitnäher, als geschehen, zu informieren, sei aus einer juristischen Mücke ein Elefant gemacht worden. Es gebe keine einschlägige Rechtsprechung zu der Frage, welcher Bedeutung dem Umstand zukomme, dass Eltern von der Polizei nicht ausdrücklich erläutert wird, dass sie bei der Vernehmung des Sohnes anwesend sein dürfen. Selbst wenn man dies als Verfahrensverstoß betrachte, gebe es keinen Automatismus dahingehend, die Geständnisse seien nicht verwertbar. Der BGH habe erst vor kurzem erneut entschieden, dass die Beurteilung eines Verwertungsverbots stets einer Einzelfallabwägung überlassen bleibe.  Nach dieser seien die Geständnisse verwertbar.

Ebenso führe kein Belehrungsfehler zu einem Verwertungsverbot des Geständnisses des jüngeren Angeklagten. Zu dem Zeitpunkt, als die Polizeibeamten der Auffassung waren, der jüngere Angeklagte habe mit der Tat etwas zu tun, und damit rechtzeitig, so der Vorsitzende, sei der jüngere Angeklagte über sein Schweigerecht belehrt worden. Dies sei rechtlich völlig korrekt. Der jüngere Angeklagte habe nicht auch belehrt werden müssen, dass seine vorherigen Angaben nicht verwertbar seien, da er auch davor keine geständnisähnlichen Angaben gemacht habe.

Auch die Auffassung, dass Angaben, die der jüngere Angeklagte im Beistand zweier Verteidiger gegenüber der Ermittlungsrichterin gemacht hat, nicht verwertbar sein sollen, war für die Kammer nicht nachvollziehbar. Der insoweit unternommene Versuch eines Verteidigers, den beiden früheren Verteidiger jegliche Kompetenz abzusprechen, sei gescheitert. So sei gerade der frühere bestellte Pflichtverteidiger zweifelsfrei einer der kompetentesten Strafverteidiger im Umland, dem es ausschließlich um die Wahrung der Interessen seines Mandanten gehe und nicht um die eigene Außenwirkung. Der andere Anwalt sei sogar von der Familie des jüngeren Angeklagten selbst beauftragt worden.

Zur Begründung der rechtlichen Bewertung führte der Vorsitzende aus, die Tat entspreche dem zuvor von beiden Angeklagten gemeinsam gefassten Plan, von dem der ältere Angeklagte nicht wirksam zurück getreten sei, weshalb er sich die Tötungshandlung des anderen Angeklagten rechtlich zurechnen lassen müsse. Wer eine Sache derart ins Rollen gebracht habe, sei nicht aus dem Schneider, wenn er bloß vom rollenden Zug abspringe.

Die Angeklagten haben das Recht, Revision gegen das Urteil einzulegen, über die der BGH zu entscheiden haben wird.

Barbara Haber

Richterin am Landgericht

Stellv. Pressesprecherin

Ast abgesägt, war eine zunehmende Gefahr für die Straße.

Es war einmal ein stolzer Baum zwischen Buchau und Kappel. Sein besonders imposanter Ast der quer über die Straße wuchs musste der Sicherheit weichen. Schön war es schon, wenn man darunter durch fuhr, jedoch wusste keiner ob er auf Grund seines Alters und Aussehens nicht plötzlich bei etwas Sturm oder Schnee abbrechen könnte.  Schade, mich hat der Ast immer beeindruckt.

Strafzettel wegen Unübersichtlichkeit oder Bequemlichkeit.

leserbriefbild

leserbriefparkplatz

leserbriefbild2

Hier sieht man deutlich beim befahren des Parkplatzes ein großes Hinweisschild welches doch ganz klar aussagt wer hier parkt sollte eine Parkscheibe benutzen. Weitere Hinweisschilder sind nicht zu erkennen,  somit logisch dass Dauerparker fehl am Platze sind. Nach der blauen Markierung kommen kostenfreie Dauerparkplätze am unteren Teil der  Parkanlage.

Kostenfrei sind Parkplätze ohne extra Hinweis auf Parkgebühren.

Natürlich könnte man den Besuchern auf kostenlose Dauerparkplätze hinweisen,  was aber nicht davon entbindet in der blauen Zone eine Parkscheibe zu benützen und die Parkzeit hier von 4 Stunden nicht zu überschreiten.

Ein Hinweis auf vorhandene Dauerparkplätze am unteren Ende der Parkanlage (grün) hätte das ganze entschärft, über den zu bezahlenden Betrag sollte man sich  eventuell nochmals in Güte unterhalten.

leserbriefbild3

PS:  Wie amfedersee.de feststellte, erhielt der Fahrer 3 Strafzettel innerhalb drei Tagen welche sich hinter dem Scheibenwischer stapelten. Da muss sich jeder sagen : Güte verspielt, Beschwerde nicht mehr akzeptabel, leider.

Bad Buchau- Markt für Fahrzeuge, Teile und Zubehör



Der nächste Markt für Fahrzeuge, Teile und Zubehör findet am 27.
Februar 2010 statt.

Der Markt wird nun immer am letzten Samstag im Monat stattfinden.

27.02.10

Bäckerei Ruetz bekommt’s gebacken, Kranzbrot fürs Ringpaschen und Funkenfeuer.

ringpaschen1

Traditionelles Ringpaschen erfreut wie jedes Jahr die Buchauer am Spiel. Bei dem Würfelspiel gibt es einen frischen Kranzbrotring zu gewinnen den die Bäckerei Ruetz aus Bad Buchau Sonntags in den verschiedenen Vereinsheimen und Gaststätten angeliefert hat in welchen das Ringpaschen gespielt wird. Paschen oder einfach Würfeln ist eines der ältesten und verbreitetsten Würfelspiele und wird mit einem Becher und drei  Würfeln in verschiedenen Varianten gespielt. Dann mal viel Glück heute Abend und viel Spaß Frühstück morgen.

Funkenfeuer in Kappel der vom Schalmeienzug komplett errichtet und Punkt 19.00 Uhr entzündet wurde. Die gesammelten Christbäume lieferte  die Feuerwehr an. Von den Schalmeien im Wald gesammelten Baumstangen dienten dem Unterbau für einen großen schönen Funken, der sich sehen lassen konnte.

funken

funken3

funken2

Mord in Bad Buchau

P r e s s e m i t t e i l u n g

Pressemitteilung des Landgerichts Ravensburg vom 18.02.2010

Strafverfahren gegen zwei Jugendliche wegen Mordes in Bad Buchau

Heute, am  18.2.2010 fanden die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung statt. Die Staatsanwaltschaft forderte für die beiden Angeklagten Jugendstrafen von 10 (betrifft den jüngeren Angeklagten) und 8 Jahren. Das Urteil wird am Freitag, den 26.2.2010 um 11.00 Uhr  verkündet.

Barbara Haber

Richterin am Landgericht

Stellv. Pressesprecherin

Jugendgemeinderat- Thema jetzt

jugengendplakat10

nicht vergessen, genau dich laden wir ein zur Jugendgemeinderats-Versammlung.

Vielleicht wird es ja was mit der Jugend, und ich hatte recht entgegen aller Abwinker

die einen Jugendgemeinderat der Buchauer Jugend nicht zutraut.