NPD-Verbotsverfahren: Verhandlungstermine am 1., 2. und 3. März 2016 jeweils um 10.00 Uhr

Im NPD-Verbotsverfahren hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 45 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beschlossen, dass die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen ist. Termine zur mündlichen Verhandlung hat der Senat auf

Dienstag, 1. März 2016, 10.00 Uhr,
Mittwoch, 2. März 2016, 10.00 Uhr und
Donnerstag, 3. März 2016, 10.00 Uhr

anberaumt. Sie finden im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe statt.

 

Hinweise für interessierte Bürgerinnen und Bürger

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wenden sich bitte an

Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: +49 721 9101-400
Telefax: +49 721 9101-461
E-Mail: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de

Die Anmeldefrist beginnt am Montag, 14. Dezember 2015, um 12:00 Uhr und endet am Montag, 18. Januar 2016, um 12:00 Uhr. Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Vor oder nach dem genannten Zeitraum eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) sowie der gewünschte Verhandlungstag anzugeben.

Pro Anmeldevorgang kann höchstens eine Begleitperson mitangemeldet werden. Die Anmeldung erstreckt sich grundsätzlich auf nur einen der drei Verhandlungstage.