Neues aus dem Gemeinderat

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.04.2010 habe ich folgende Bedenken vorgetragen, die ich hiermit nochmals ausführlich darlegen und begründen möchte  –  zunächst ist festzuhalten:

Bad Buchau hat eine rechtskräftige Hauptsatzung. Unter den Satzungen der Gemeinde nimmt die Hauptsatzung wegen ihren grundlegenden Festlegungen einen besonderen Rang ein (so genanntes Verfassungsstatut der Gemeinde).

Danach besteht neben dem Gemeinderat:  ein Verwaltungs- und Bauausschuss und ein Sozial- Schul- und Kulturausschuss als ständig beschließende Ausschüsse.

Sodann stelle ich fest:
Seit Beginn des Jahres 2010 finden keine Ausschusssitzungen mehr statt und nach dem Sitzungskalender 2010 sind auch keine Ausschusssitzungen mehr vorgesehen. Damit komme ich zu dem Ergebnis: Der Gemeinderat Bad Buchau tagt nicht legal, er missachtet bei den Sitzungen Gesetz und Recht.

Somit beantrage ich:
sich unverzüglich wieder an Gesetz, Recht und Ordnung bei den Sitzungen zu halten und den Bürgermeister dazu anzuhalten oder Beratung und Beschluss über die Änderung bzw. Aufhebung der Hauptsatzung unverzüglich auf die Tagesordnung zu setzen.

Begründung: Es geht natürlich nicht, dass Bürgermeister Diesch und/ der Gemeinderat durch einvernehmliches Handhaben ohne formale Änderung oder Aufhebung der Hauptsatzung einfach gewisse Bestimmungen daraus (probeweise und zeitlich unbestimmt) einfach nicht mehr beachten Einer solchen rechtswidrigen Handhabung müsste der Bürgermeister nach meiner Kenntnis sofort widersprechen und so etwas nicht auch noch selbst vorschlagen bzw. fördern.
Neben den Bürgern sind auch der Bürgermeister, Verwaltung und der Gemeinderat an Recht und Ordnung gebunden und dazu zählen auch die eigenen erlassenen Satzungen. Wie meine Nachforschungen ergeben haben, sind alle Beschlüsse, die den Regeln der Hauptsatzung nicht entsprechen nicht bestands kräftig (formaler Fehler) und könnten somit erfolgversprechend angefochten werden.

Damit begibt sich die Stadt Bad Buchau mit Stadtverwaltung auf ein rechtlich sehr fragwürdiges Terrain, das eventuell auch Vermögens –und Haftungsansprüche auslösen könnte (z.B.: wenn jemand mit einer Vergabe nicht einverstanden ist oder ein Baugesuch abgelehnt wird usw.).

Zudem gibt für mich der Bürgermeister mit diesen Rechtsverstößen ein sehr schlechtes Beispiel seinen Bürgern gegenüber, von denen er Gesetzestreue, Gehör, Pflicht und Ordnung verlangt, sich selbst aber bei seinen Handlungen darüber hinwegsetzt. Er untergräbt damit das Vertrauen in eine gesetzmäßige Verwaltung auf dem Rathaus. Meine Bedenken wurden von Bürgermeister und Gemeinderat nicht geteilt.

Ich wurde wieder einmal als Besserwisser milde belächelt in der öffentliches Sitzung was mich dazu bewegt den Inhalt meiner Bedenken nachträglich für alle verständlich darzulegen.

36 thoughts on “Neues aus dem Gemeinderat

  1. … jetzt dachten alle aus der „heimlichtuerei“ hätten der BM und etliche
    gemeinderäte ihre lehren gezogen. aber nein, es geht gerade weiter im alten trott.
    für wie dumm möchte man denn im rathaus die bürger denn noch weiterhin verkaufen. Etwa nach dem Motto : unaufgeklärte und uninformierte bürger sind leicht in schach zu halten?
    es ist fürwahr ein armutszeugnis das sich da einige „verantwortungsträger“ da ausstellen,
    danke an h. weiss, dass nun auch so einige dinge mehr die da im ungeraden liegen ans tageslicht kommen.

    mündige und aufgeklärte bürger sind keine gefahr wenn man nichts zu verbergen hat

  2. es ist gut zu wissen und zu hören wie im rathaus verfahren wird. das regt doch hoffentlich zum nochmaligen überlegen an : wohin mit meiner stimme bei den nächsten bm-wahlen.
    es ist wirklich ungeheuerlich was sich da im rathaus alles tut.
    und wenn ein stadtrat, der sich um aufklärung bemüht und für die bürger einsetzt, belächelt und mit häme abgestraft wird, dann ist das nicht nur traurig sondern ein skandal.
    warum nur ist sr weiss „denen da oben im rathaus“ so ein dorn im auge?
    weil er aufklärt was lieber geheimgehalten wird?
    ich bin gespannt ob die buchauer noch vor der bm-wahl aufwachen!!!

  3. Es gab doch sicher einen Beschluss letztes Jahr, die Ausschüsse (vorerst) abzuschaffen und alles im gesamten Gemeinderat zu entscheiden.

    Gab es eine breite Mehrheit?
    Wie haben Sie da abgestimmt?
    Warum wird das erst jetzt von Ihnen angeprangert?
    Was erwarten Sie sich von den Ausschüssen?

  4. Das Thema stand nicht auf der Tagesordnung und ein Beschluss ist mir nicht bekannt. Wobei ein gewöhnlicher Beschluss des Gemeinderats dennoch die Hauptsatzung nicht außer Kraft setzen könnte. Ich habe erst einmal abgewartet, ob dies von der Verwaltung ernst gemeint ist und auch tatsächlich so umgesetzt wird, weil ich es nicht glauben wollte.
    Im übrigen wurde die Hauptsatzung am 1. Juli 1980 beschlossen, 1992 und 2001 per Beschluss mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder geändert und damit die beschließenden Ausschüsse eingerichtet . Seitdem werden sie meinen Erkundigungen nach ohne Unterbrechung praktiziert. Im Moment handelt der Gemeinderat entgegengesetzt der gültigen Hauptsatzung die dem neuen Beratungsstil des Gemeinderat angepasst werden muss.

  5. Ich sehe hier kein unrechtes Verhalten? Die Ausschüsse setzen sich aus ausgewählten, bzw. sich bereit erklärenden Mitgliedern des GR zusammen, das ist doch korrekt, oder?
    Wenn dann beschlossen wird, dass bei jeder „Ausschusssitzung“ alle GR-Mitglieder teilnehmen, wären, bzw. sind die Ausschuss-Mitgleider ja auf alle Fälle enthalten, sogar noch mehr, es sind darüber hinaus alle anderen Gemeinderäte dabei!
    Die Ausschüsse wurden gegründet, davon gehe ich logischerweise aus, weil 1) Die Entscheidungs- und dadurch auch Wissensgebiete und der damit verbundene Know-How-Aufbau verteilt wurden. Denn sonst müsste jeder GR sich in jedem Fachbereich einlesen und auskennen um verantwortungsbewusst für Bad Buchau entscheiden zu können.
    2) Der zeitliche Aufwand für jedes einzelne GR-Mitgleid im Rahmen gehalten werden kann/soll. Nebenberuflich GR sein bedeutet eine hohe zeitliche Belastung auf sich zu nehmen, durch die Ausschüsse wird dieser Aufwand etwas aufgeteilt.

    Dadurch, dass also nun bei jedem Thema alle GR-Mitglieder mit am Tisch sitzen, nehmen Sie auch den Mehraufwand auf sich, sich in mehrere Themengebiete und den damit verbundenen rechtlichen Vorgaben einzulesen. Positiv: Mehr Meinungen, Argumente und ein Beschluss durch den gesamten GR!

    So what? Ich sehe dich hier auf sehr dünnem Eis, Heinz Weiss… 🙂

    Es gibt ein einziges Argument gegen meine Betrachtung: Wenn die Zeiten für die Ausschusssitzungen entfallen sind und in den allgemeinen Sitzungen, die Sonderthemen einfliessen?
    Und selbst wenn das so ist, dann muss man erst mal nachweisen, dass der zeitliche Mehraufwand die Qualität positiv, bzw. die Zeitersparnis die Qualität der Beschlüsse negativ beeinflusst hat und dies zu beweisen dürfte äusserst schwierig sein?!?!?!

    Sorry, auch wenn ich bei uns auf der Stadt einiges an Entwicklungspotential sehe, bei diesem Thema sehe die Sachlage schwierig. Dennoch gut, darüber informiert zu werden, Danke Heinz!!!

    1. Objektivbetrachtet sagt:
      Wenn dann beschlossen wird,

      —-aber nur wenn, klaro.
      Wenn das Wörtchen wenn nicht wär.

      1. Wie meistens im Leben gibt es Vor- und Nachteile eines Handelns bzw. von Vorschriften. Natürlich kann man die bisherige Praxis in Frage stellen und Gegebenheiten neu abwägen oder gewichten. Dies sollte allerdings nicht in der in Bad Buchau gegenwärtig üblichen Weise „unter dem Tisch“ stattfinden, sondern in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung aufrichtig diskutiert werden. Es steht mehr auf dem Spiel: Vertrauen und Glaubwürdigkeit gehen verloren… je eindringlicher diese vom Rathaus in Weihnachtsbotschaften beschworen und angerufen werden.

  6. Rechtsbeugung? oder Stadtdiktatur? oder einfach Eigenmächtigkeit? wie früher?
    Gibt´s nicht-ham´er nett-woll´mer nett-so könnte man es analysieren.
    Meine Damen meine Herren Gemeinde oder Stadträte, es ist in allen Gemeinden,Städten, Bezirken oder auch Bezirksämter genannt, dass es zur satzung gehört,dass generell Ausschussitzungen gibt und diese auch durchzuführen sind, alles andere grenzt an Eigenmächtigkeit, es werden subtile Entscheidungen getroffen, die nicht im Sinne der Bürgerschaft der Bad Buchauer sind und auch Einwände einfach ignoriert werden.
    Ich kläre hier mal die Bürger auf eine verständlcihe Weise auf wie ich es kenne von unseren Ausschussitzungen im Bezirksamt:
    1.) es gibt jeden Monat Ausschussitzungen wo auch öffentlich sind- d.h. bis zu bestimmte Punkte kann jeder Bürger daran teilnehmen, dies ist auch in jeder Gemeinde zu zulassen, auch in Buchau.
    2.) es gibt den Ausschuss für Soziales, wo der zuständige Amtsleiter oder der Gemeindesozialarbeiter, den Monatsbericht vorzubringen hat und neue
    Änderungen was Harzt IV und andere Leistungen/Änderungen, betrifft. Für Datengeschützte Fälle aus dem Städtle, sind bestimmte Stadträte und nur der Leiter anwesend, Entscheidungen werden dann den Betroffenen, schriftlich durch Beschluss mitgeteilt.
    3.) es gibt ein Verkehrsauschuss für Straßen und Stadt/Ortsplanungen- wo ebenfalls Bürger dabei sein dürfen.
    4.) es gibt ein Ausschuss für Kulturelles, und Jugend, Sport/Familie
    wo ebenfalls Probleme erörtert werden, auch hier sind freie Bürger zugelassen, ob sie nun in der Partei sind, oder nicht. Es ist auch hier so,dass
    wenn es interne, komplizierte Fragen gibt,die erörtert werden müssen, sind nur bestimmte Personen aus Kultur/Sport/Familie/und Jugendarbeiten anwesend, hier werden Probleme erörtert-Lösungen vorgeschlagen und dann in einer mehrheitlichen Abstimmung, dem Gemeinderrat vorgelegt, die dann in einer Gemeinde-Stadtratssitzung beschließen.
    Wenn ich das hier so lese, die Kommentare, erweckt es den Eindruck- dass es hier tatsächlich Heimlichkeiten gibt und weder der BM, oder einige Stadträte, die Verfassung wohl missachten und als gewählte „Bürgervertreter“ die Buchauer Bürger, verhonepiepeln, und sich nicht in die Karten schauen lassen, vielleicht fehlt Buchau ein Gemeinderat der, der Partei der Linken angehört, denn dann hätten hier die Herren im Rathaus einen schweren Stand.
    Dann habe ich hier so im Schnelldurchgang gelesen, dass hier darauf geachtet werden muss, dass der gute Ton gewahrt werden muss.
    Hallo- ich glaube schon,dass man die Contenance, wahren sollte, aber bei dem was ich hier lese von Kommentatoren, platzt schon einigen Bürgern der Kragen und das zu Recht.
    Wir leben in einer Demokratie und wenn die Herren das Grundgesetz nicht kennen sollten, sende ich gerne aus Berlin die neueste Ausgabe des “ GG „Ausgabe 2004-
    Ich stelle hier gemäß 1GG Art.34- eine Amtshaftpflichtverletzung fest, nach zu lesen im GG-
    Desweiteren für Buchauer Mitbürger: Gemäß 1GG Artkl.33 Abs.2 hat jeder Deutsche, nach seiner Eignung,Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
    Das was ich bisher hier immer wieder lese, ist es an der Zeit dass vorgezogene Neuwahlen stattfinden und vorallem ein Misstrauensantrag gegen den BM eingebracht wird, ggfflls. an auch eine Unterschriftenliste ausgelegt werden im Rathaus oder Bischoffsprollhaus, wo die Bürger die Möglichkeit haben, die Absetzung des BM zu fordern, sowie Neuwahl des Stadtrates sowie ein Vorschlagsliste, für einen neuen BM.
    Ich denke, und ich hoffe ,dass mehr Buchauer Schluss machen mit den absonderlichen Zuständen im Rathaus.
    Es muss kein Bürger reich sein oder Unternehmer, oder ein Doktorant oder Schulrat- oder Schuldirektor um BM zu werden- BM ist kein Privileg, sondern er hat offen zum Bürger zu stehen, ohne wenn und aber, egal ob arm oder reich.
    Das war mein Wort für die Buchauer Bürger-als vergrämter und betrogen fühlender Altbuchauer grüßt Peter Keb-Piz

    1. Sie haben die Situation erkannt, da kann ich nichts mehr hinzufügen, Lesen sie doch mal Den Stadtstreicher ( rechts oben bei Rubriken ). Da werden sie auf humorvolle Art noch mehr erfahren.

  7. zu @Erik/
    als Ergänzung wollte ich hier zum Kommentator Erik u.andere sagen:
    ein Ausschuss setzt sich zusammen auch aus ehrenamtlichen Personen aus Verkehr/Sport/Schule/Soziales/Seniorenvertretungen oder auch ein Heimbeirat aus dem Marienheim,falls so etwas überhaupt gibt in Buchau,/Personen auch aus Hilfsprojekten, die Ihre Erfahrungen im Ausschuss einbrigen-Vorschläge unterbreiten in den Ausschusssitzungen, die im Rathaus abgehalten werden, dabei die Personen vom Wohn und Straßenbau/ Ordnungsamt/Sozialamt/Vertreter f.Kulturelles/
    Ein Ausschuss muss laut städt. Verfassung eingegliedert sein, sonst bräuchten wir keine demokratische Gesetze, alles andere ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz und Verfassungsrecht.
    Keb-Piz Peter-Berlin

    1. Hier irren Sie, Herr Kepiz.
      In Buchau waren in den Ausschüssen (von denen es 2 gab) jeweils eine Hälfte des Gemeinderats Mitglied. Sonstige erhenamtliche Mitglieder gab es nicht. Es wurde themenorientiert (Z.B. Schule, Bausachen) bearbeitet – ABER das Problem war immer, dass somit immer nur eine Hälfte des Rates gut informiert war.

      Somit einigte man sich in beiden Fraktionen (also inkl. der CDU-Fraktion von Herrn Weiss) probehalber (!!) auf den Verzicht der Ausschüsse, um jedem Rat den gleichen Informationsstand zu geben. Als Ersatz findet nun alle 14 Tage eine Gemeinderatsitztung statt (anstelle einmal monatl. die Ausschüsse und einmal der gesamte Rat).

      Somit kann nicht von Rechtsbeugung oder gar Rechtsbruch gesprochen werden, denn eine breite Mehrheit war für diesen Versuch.

      1. Fraktionen sind nicht der Gemeinderat und ersetzen nicht die öffentliche Diskussion und die Abstimmung im demokratisch gewählten Hauptorgan (und Kontrollorgan) der Gemeinde. Vielleicht ist das auf dem Buchauer Rathaus gar nicht mehr bekannt und alles wird ineinander getuschelt und gemunkelt. Fraktionsarbeit findet oder sollte mindestens außerhalb dieses Gremiums stattfinden. Wenn Herrr Weiss von seiner CDU-Fraktion nicht informiert wurde, zeigt das ja nur auf, wie gut oder schlecht die Fraktionsarbeit in dieser Partei ist. Aber alle Fraktionsarbeit in den einzelnen Gruppierungen ersetzt nicht die Meinungsbildung im Gemeinderat, wo sind wir denn, … in einer Bananenrepublik? Es fehlt einfach an grundsätzlichen demokratischen Spielregeln unserer städtischen Volksvertreter, wenn die Meinung von Erik vorherrscht. Vielleicht brauchen wir nächstes Jahr überhaupt keinen Gemeinderat mehr sondern es reicht ein Fraktionsstammtisch.

        1. Tja erst mal danke an @ insider und auch besten Dank an @Gut informiert, Sie beide haben wohl mehr ahnung von Grundsätzen der Demokratie und den Abhandlungen, was ein Ausschuss ist, der auch in der kleinsten Gemeinde geben muss, hier interessiert es leider sehr wenige Bürger, wie die Interessen, wenn es um Ausbauverfahren von Wohnanlagen, Industrie,Neubesetzungen von Jobcenter im Landkreis, oder Anfragen von geförderten sozialen Projekten, wie Seniorenvertretung in der Stadt, oder ehrenamtliche Personen, die Probleme von Bürger vortragen, Änderungen von Finanzzuschüssen,für kulturelle Veranstaltungen usw. geht. Hier wird dann von einem Gemeinderatmitglied der derzeit amtierenden Partei Protokoll geführt, dieses wiederum wird dann dem Ausschussvorsitzenden übergeben,der dann diese ganze Fragen und Erörterungen dann dem Gemeinderat übergibt,der dann in Zusammenarbeit mit dem BM oder Stellvertreter, mehrheitlich ablehnt oder zustimmt, ggflls.muss es nochmals zurück wenn hier Verstöße vorliegen, ebenfalls zum Ausschuss und jetzt nochmals: Im Ausschuss müssen Personen,aus Soziales, Sport, Kultur, Familie,DRK,SM,ABS;Jugend-Arbeiter,Streetworker, Schulsprecher oder Elternvertreter u.auch Mitbürger aus Buchau u. die einzelnen Gemeindevertreter der nun angeschlossenen Federseegemeinden sitzen und unter Leitung eines Protokollführers-ein Protokoll der Ausschusssitzung zu fertigen hat.Bei der anfallenden Fragen und zu lösende Probleme, kann es ja ausreichen, dass der Ausschuss, vor je einer stattfinden Stadtratssitzung im Monat, zusammentrifft.
          Hier hört bei mir das Verständnis auf,was @Erik hier als Koment auf meine Vorträge *kepiz*=Keb-Piz/(Fam.Namen Abkürzung)abgibt.
          Im übrigen erlaube ich mir die die Frage: was ist denn nun Bad Buchau?: eine Gemeinde=Dorf, oder eine Kurstadt-ich kann mich entsinnen, dass Bad Buchau irgendwann als Badestadt anerkannt wurde und hier Stadträte gibt und nicht Gemeinderäte- gesetzlich gibt es zwar kein großer Unterschied, nur die Anzahl der zu wählenden oder zu kandidierende Stadträte sind mehr.Parteipolitisch ist Bad Buchau wie früher zu schwarz- und wenn die Basis von ober her eben sagt,dies und das muss erfüllt werden, dann muss es eben so gemacht werden wie es die Landes oder Bundesparteispitze es will, dies ist bei allen Parteien so, und wer eben seinen Kopf durchsetzen will und gegen die Spitze im Rathaus schießt, wird gleich Ihm nahegelegt:“ lehne Dich nicht zu weit aus dem Fenster-ich denke es wird eine Radikalisierung und Umschwung der Parteienlandschaften kommen, denn so wie es zur Zeit in der Bundespartei, oder Landespartei, oder komunale Parteienarbeit zugeht, diese eigenmächtige Entscheidungen, eines BM,LR,L-tagsabgeord.oder BA oder BM, lässt in den Parteien der CDU /und vorallem der FDP, tief blicken.
          Aber in Bad Buchau wurde schon früher, sehr seltsame Entscheidungen getroffen.
          Es ist sehr gut dass die heutige junge Generation, rebellischer ist und sich nicht alles gefallen lässt, auch die Bad Buchauer Jugend ist agiler und pesimistischer geworden, gegenüber dem BM und den Ordnungshütern gegenüber-das ist gut so!
          Peter Keb-Piz/Berlin

          1. Herr Peter Keb-Piz es ist ja ganz interessant und lehrreich, wenn Sie uns das politische Leben und Treiben von Berlin nahe bringen, aber Ihre Ratschläge helfen uns hier in Bad Buchau nicht sehr viel weiter. Was vielleicht in Berlin die politischen Verfilzungen sind, sind bei uns die gesellschaftlichen Vernetzungen oder sonstige Seilschaften. Aber Gott sei Dank ist unsere Selbstverwaltung noch nicht ganz so kompliziert und verschachtelt wie in Berlin. Gemeinsam haben wir allerdings unsere demokratischen Gemeindeverfassungen und da muss jeder darauf achten, dass diese auch eingehalten werden. Wie Sie sicher schon bemerkt haben, strengen auch wir uns an.

  8. Hallo,

    das ist ein Thema (das mal zur Info) bei dem sich ein Ausenstehender, der sich mit diesen Theman nie auseinandergesetzt hat, vor allem mit den bisherigen Informationen, nur schwer eine Meinung bilden kann.

    Es wäre sicherlich hilfreich hier nochmals genau darzulegen, wie genau das Rathaus mit all seinen Prozessen/Ausschüssen etc funktioniert…

  9. Mit einigen Worten ist das nicht einfach darzustellen. Ich will es versuchen, wobei Details und Einzelregelungen allerdings nicht genannt werden können:
    1. Zur Arbeitsentlastung für den Gemeinderat sieht die Gemeindeordnung vor, dass aus der Mitte des Gemeinderates ständige Arbeitsausschüsse für gewisse Aufgabengebiete gebildet werden können. Diese entscheiden bis zu einer gewissen Wertgrenze dann selbständig anstelle des Gemeinderates. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe schwierige und komplexe Vorgänge vor zu beraten und dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
    2. Ferner besteht die Möglichkeit dem Bürgermeister über seine gesetzlichen Zuständigkeiten der laufenden Verwaltung hinaus Aufgaben und Handlungen bis zu einer gewissen Wertgrenze zusätzlich zur selbständigen Erledigung zu übertragen.
    Beide Regelungen (1+2) im Detail sind in einer Hauptsatzung abzuhandeln. Dies deswegen, weil die gesetzliche Aufgabenzuständigkeit des Gemeinderates insgesamt geschmälert wird.
    Bad Buchau hat seit 1980 von beiden Möglichkeiten Gebrauch gemacht. Der Beschluss und eventuelle Änderungen der Hauptsatzung sind an gesetzliche Mindestanforderungen gebunden. Ein gewöhnlicher Gemeinderatsbeschluss oder gar nur Fraktionsabsprachen reichen dazu nicht aus.
    Die gebildeten Ausschüsse – obwohl zwingend geregelt- werden vom Bürgermeister nicht mehr zu Sitzungen einberufen, während erweiterte Zuständigkeiten des Bürgermeisters unangetastet bleiben.

  10. Also nun wollen wir doch mal die Kirche im Dorf lassen… hat Bad Buchau denn ein solches „Gemauschelpotential“? Soll heissen, was gibt es denn so heikles zu verbergen oder wobei geht es um soviel Geld oder Einfluss, dass man dem GR eines 4.000-Seelen-Ortes solche Verdunkelungspraktiken unterstellt?

    Da läuft doch viel mehr über die altbekannte „Vetternwirtschaft“. Wer Beziehungen hat, der bekommt doch eher das auf dem Rathaus was er will, als derjenige der einen korrekten Antrag in irgendeinem Ausschuss einbringt, das ist doch die Realität! Beim Sportverein z.B. sieht man das ganz genau, wenn da nix geht, dann man zu seinem alten Schulfreund und schon ohne grosse Sitzungen klappt das, da springen dann sogar die ansonsten so letargischen Bauhofmitarbeiter… die Schul-Hausmeister könnten davon sicher ein paar Arien singen!!!! Was ist hier mit Beschlüssen? Läuft alles unter der Hand auf unsere Kosten!

    Da ist einiges mehr im Argen als nur ein paar verschobene Ausschusssitzungen 🙂

    1. Aber vielleicht sollte man mal irgendwo anfangen in Buchau??
      Das ist wirklich ein Vetterwirtschaftshaufen sonder gleichen. Ich hoffe nur sehr dass sich noch weitere Bürgermeisterkandidaten finden und man vielleicht mal wieder mit frischem Wind starten kann…
      Vielleicht auch wirklich mal mit jemand der Ahnung von was hat…
      der unvoreingenommen gegenüber der Mitbürger und den Gemeinderäten ist und vielleicht findet sich dann gleich noch ein neuer Stellvertreter…
      Vielleicht einen mit Rückgrat!
      Wäre schön!!!.

  11. @michi
    volle zustimmung. und ich denke das ist die meinung vieler bad buchauer.
    „vetternwirtschaft“ (im wahrsten sinne des wortes) wurde nun genug getrieben.
    neuer bm, neuer stellvertreter. absolut wichtig für das wohl der stadt.

    wir brauchen einen „charakterfesten, ehrlichen“ bm der das gemeinwohl vor augen hat und d a r i n seine aufgabe sieht.

    sr weiss zeigt vorbildlich wie es mit offenheit und information gehen kann.

  12. Zitat aus Protokoll Gemeinderatsitzung 13.04.2010:

    „Diese Bedenken werden vom Gemeinderat nicht geteilt. Es wird darauf hin gewiesen, dass man in öffentlicher Sitzung nicht in Frage stellen könne, was zuvor beraten und beschlossen wurde. “

    Also wurde es ja doch so beschlossen!!
    -> Was soll dann die ganze Aufregung?

    1. … Sturm im Wasserglas … ?

      Wenn es denn so sein sollte, dass die erwaehnten Gremien mit Mehrheitsbeschluss im Gemeinderat und im Einklang mit Recht und Gesetz abgesetzt wurden, dann war der oben angefuehrte Bericht vom 16. April extrem populistisch, intregant und fast gar aufhetzerisch. Dies wuerde Fragen aufwerfen, die ich mir nicht zu stellen wage, weil ausser Erik’s Protokollauszug (vielen Dank dafuer) kein weiterer ‚Beweis‘ vorhanden ist…

    2. Zu Eric und Ron
      Es ist eben so, dass die Hauptsatzung nicht geändert wurde, somit ist es also nix „im Einklang mit Recht und Gesetz….“
      Was bereits im September während meiner beruflichen Verhinderung im Gemeinderat behandelt wurde, war ein probeweises Ausserkraftsetzen der Hauptsatzung. Dies geht aber rechtlich gar nicht. Entweder man verändert oder hebt die Hauptsatzung auf oder sie besteht in der gültigen Fassung fort. Haben Sie schon einmal gehört, dass man das Grundgesetz probeweise ganz oder in gewissen Bestimmungen nicht mehr beachtet? Bad Buchau wird so langsam mit seinem Sonderweg der Übertretung von gesetzlichen Bestimmungen bekannt, das gilt auch für Befangenheiten bei Amtsträgern. Anders ausgedrückt, man tut hier einfach, was einem in den Kram passt, egal ob legal oder illegal. Dies ist eine Anmaßung besonderer Ausprägung. Es wäre mir lieber, und der Stadt wäre wesentlich mehr gedient, wenn wir auf anderen Leistungsgebieten so herausstechen würden.

      1. … wie gesagt, wurden Recht und Ordnung ueberschritten, dann ist es sehr ratsam, dies den zustaendigen Behoerden oder Aufsichtsaemtern zu melden, damit dann wirklich auch etwas passiert. Aus dieser Ungeklaertheit schliesst sich auch meine etwas weiter oben gestellte Frage, ob Gremien wieder eingesetzt worden sind. Wenn nicht, dann muss dies gemeldet werden und die notwendigen Schritte eingeleitet werden.
        Natuerlich kann ein Grundgesetz nicht probeweise ausgesetzt werden, dies zu befuerworten waere ganz und gar nicht meinem Sinn. Ich wuerde Sie allerdings bitten, diesen Missstand zu melden, damit wie erwaehnt, mangelndem (wenn dem so ist) Rechtsbewusstsein entegegen gewirkt werden kann.

      2. Herr Weiss,
        das mag ja sein – aber dennoch ist eine breite Mehrheitsentscheidung, dafür, diesen Versuch zu wagen – zumal ich hier noch nicht lesen konnte, was die Ausschüsse nun besser machen sollen, als der Gesamtrat.
        Da niemand Schaden zugefügt wird, ist es meiner Meinung nach traurig für unseren Gemeinderat, dass hier für solche Nebenschauplätze Gift und Galle gestreut wird – anstatt, dass ihr euch ALLE gemeinsam etwas für unsere Zukunft (Gymnasium, Ladenlokale, Gewerbe) überlegt

  13. Eric 2
    Ich hoffe ja immer noch auf Einsicht in der Verwaltung und beim Gemeinderat und dass man meine Bedenken nicht nur milde belächelt, sondern auch noch handelt – auch wenn es schwerfällt. Der Bürgermeister kann doch nicht laufend gegen Gesetz und Recht das Hauptorgan der Stadt handeln und auch unnötige Risiken eingehen lassen. Auch eine Aufsichtsbeschwerde lasse ich mir bei längerfristiger Untätigkeit natürlich offen.

  14. wieso „der BM laufend gegen Gesetz verstossen“? -> Fast der gesamte Gemeinderat trägt es mit.

    Außerdem unterstellen sie damit viele und häufige Gesetzeserstöße – die würde ich gerne hier mal aufgezählt bekommen…

  15. Liebe Leser,
    zu meiner am 22.03.2010 eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen BM Diesch kann und darf ich im Moment nichts sagen da die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Biberach die Vorwürfe prüft. Sobald der Bericht freigegeben ist wird dieser über meine Anwaltskanzlei für Verwaltungsrecht veröffentlicht. Soviel zu Ihren Fragen verbunden mit der Bitte um Verständnis.
    mfg heinz weiss

  16. Zu Eric und Ron
    Ich freue mich immer über möglichst viele Meinungen und Ansichten. Bloß das, was Sie hier wiedergeben, ist in mehrerer Hinsicht recht bedenklich. Es spielt also keine Rolle, ob Gesetz und Recht verletzt werden und der Zweck heiligt die Mittel. Nun, dann kann ich nur hoffen, dass Ihnen nie ein Unrecht passiert, weil Sie in einer noch funktionierenden Demokratie leben, die eben auf diesen Gesetzen aufgebaut ist, die noch von den meisten geachtet und von den Gerichten praktiziert werden. Auch wenn Bad Buchau nicht der Nabel dieser Demokratie ist und das Staatsgefüge sprengt, sollte man nicht leichtsinnig und abfällig etwas anderes praktizieren. Ich jedenfalls, werde weder einen Bürgermeister noch einen Gemeinderat (wieder)wählen, der mich auf diese Art vertritt und die Stadt leitet. Mein Rechtsempfinden lässt das nicht zu. Dass ein Mitglied dieses Gremiums, (weil es einfach nicht sein darf) nach allen Regeln der Kunst gemobbt wird, weil er solche Machenschaften anspricht, bestärkt mich in meiner Meinung. Quo vadis Bad Buchau? Wohin steuerst Du Bad Buchau?

    1. ’nicht mit mir!‘ ich glaube, dass mein Beitrag vom 27. April, 10.45 Uhr nicht aufmerksam genug gelesen wurde… ich bitte dies doch zu tun!
      Herzlichen Dank!

  17. Wenn ich schon dauernd die Hauptsatzung bemühe, wäre es vielleicht hilfreich, § 6 eben dieser Satzung kurz zu erwähnen. Hier steht in Absatz 2:
    „Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angelegenheit an sich ziehen oder Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben“.
    Der Gemeinderat kann also jede Angelegenheit an sich ziehen.
    Nichts anderes hat man mit der probeweisen Aussetzung der Auschüsse gemacht. Wo hier ein Verstoß gegen Gesetz und Recht sein soll, weiß ich nicht.
    Ich habe in den vergangenen Monaten beide Formen der Gemeinderatsarbeit kennengelernt. Ich für meinen Teil finde die Arbeit ohne Ausschüsse besser, weil man ständig auf dem Laufenden ist.

    Im Übrigen wehre ich mich gegen die Darstellung einer „konzertierten Mobbingaktion“ gegen Stadtrat Weiss. Es sei denn, Herr Weiss betrachtet es als Mobbing, wenn man anderer Meinung ist als er selbst.

    1. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung
      besagt lediglich, dass der Gemeinderat als „Vater“ seiner Ausschüsse jederzeit berechtigt ist, Korrekturen anzubringen und sich sonstige Eingriffsmöglichkeiten auf deren Arbeit offen hält. Er gibt aber keine Generalermächtigung, die Ausschüsse außer Kraft zu setzen- auch nicht probeweise. Dies schon gar nicht in nicht öffentlicher Sitzung unter der Tagesordnung „Reform der Gemeinderatsarbeit“ wie am 22.09.2009 „still und heimlich“ geschehen. Ihr jetziger Hinweis auf diese Bestimmung zeugt davon, dass Sie sich ziemlich spät im Nachhinein erst wirklich mit der Angelegenheit befassen. Aber lieber spät als gar nicht. Ich zolle Ihnen dafür meine Anerkennung. Mein Antrag auf Abänderung der Hauptsatzung zur Anpassung an die nun ausgeübte Praxis ist daher nach wie vor berechtigt. Ich mache dem Gemeinderat ja keine Vorwürfe, sondern der Verwaltung wegen unterlassener oder zumindest sehr mangelhafter rechtlicher Aufklärung des Sachverhaltes. Verlässliche, solide Aussagen vermisse ich übrigens immer wieder, wie ich im Nachhinein feststellen muss. Darunter leidet natürlich letztlich auch unsere Arbeit im Gremium und fördert dieses gereizte Klima. Allerdings kann ich nicht verstehen, dass der Gemeinderat als Kontrollorgan am 13. und 27. April 2010 trotz besseren Wissens seine Auffassung nicht revidiert hat. Der Bezichtigung von Herrn Dr. Sandmaier, ich sei ein Verleumder und bösartig, wurde nicht widersprochen. Und das soll kein Kollektivmobbing sein.

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