Die CDU müsse 1.203.252,96 Euro an den Bundestag zahlen, weil der Landesverband in Rheinland-Pfalz gegen das Verbot verstoßen habe, Spenden von einer Parlamentsfraktion anzunehmen. Auf den Betrag werde die von der Partei abgeführte Spende von 401.084,32 Euro angerechnet.
Im Landtagswahlkampf 2006 waren rund 385.000 Euro Fraktionsgeld und damit Steuergeld an die Düsseldorfer Unternehmensberatung C4 geflossen. Der damalige CDU-Landes- und -Fraktionschef Christoph Böhr hatte erklärt, das Geld sei legal für Beratung der Fraktion ausgegeben worden. CDU-Generalsekretär Josef Rosenbauer hatte dagegen am vergangenen Montag gesagt, die Agentur C4 Consulting habe ihre Beratungsleistungen 2005/2006 offensichtlich im Wesentlichen für den Wahlkampf der CDU Rheinland-Pfalz erbracht. Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt gegen Böhr wegen mutmaßlicher Untreue.
Die Fraktion habe der Partei entsprechende Ausgaben erspart, erklärte Lammert. Diese Ersparnis sei ihr als eine nach dem Parteiengesetz unzulässige Spende der Landtagsfraktion zuzurechnen. Die Konsequenz ist, dass gegen die Partei ein Anspruch in der Höhe des dreifachen Betrages fällig wird.
Berlin (dpa) -
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