künftig können die Menschen im Land bei großen Infrastrukturmaßnahmen von Anfang mitreden. Er ist damit ein Meilenstein für die Bürgerbeteiligung im Land.

  • Eine moderne Demokratie braucht neue Formen der Mitwirkung und des Dialogs.  Demnach muss die Landesverwaltung die Bürgerinnen und Bürger bei Planung und Bau von Großprojekten in Zukunft umfassend beteiligen.

    Früh, verbindlich, flexibel . Der Leitfaden legt fest, wie die Menschen in allen Phasen der Planung und des Baus von Infrastrukturvorhaben des Landes beteiligt werden. Die Kernidee ist dabei: früh, verbindlich und flexibel.

    Der Planungsleitfaden besteht aus zwei Teilen: Einer Verwaltungsvorschrift und einem Leitfaden mit beratendem Charakter als Ergänzung. Es ist bundesweit einmalig, dass solch ein Planungsleitfaden nicht nur empfehlenden Charakter hat, sondern mit der Verwaltungsvorschrift auch richtig ‚Biss‘ bekommt.

    Konkreter Fahrplan für die Beteiligung

    So sieht der Leitfaden beispielsweise vor, dass die Verwaltung in Zukunft fachlich und öffentlich begründen muss, wenn sie Vorschläge von Bürgern ablehnt. Das ist ebenso neu wie die frühzeitige Beteiligung. Danach müssen die Behörden die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung eines Landesprojekts so früh wie möglich einbeziehen, damit problemlos auch über Alternativen oder den Ausstieg aus dem geplanten Projekt diskutiert werden kann. In der frühen Phase soll außerdem ein konkreter Beteiligungsfahrplan festgelegt werden. Darin entscheidet der Träger gemeinsam mit beteiligten Gruppen, ob und wann eine Bürgerbeteiligung geboten ist.

    Dabei gilt: Da jedes Großprojekt anders ist, gibt es auch für die Bürgerbeteiligung kein Schema F. Deshalb werden für jeden Fall vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern geeignete Formate wie etwa unabhängige Moderation, Bürgerbefragung oder Zukunftswerkstatt ausgewählt.

    Beteiligung von der Planung bis zum Bau

    Beteiligung ist aber nicht nur in der frühen Phase von Großprojekten wichtig. Deshalb sieht der Leitfaden vor, dass die Bürgerinnen und Bürger über den gesamten Verlauf eines Projekts einbezogen werden. Denn gerade wenn die Bagger rollen und die Konsequenzen von Entscheidungen erlebbar werden, muss das Vorgehen erklärt und gemeinsame Lösungen etwa beim Baustellenmanagement gefunden werden.

    Verzahnung formeller und informeller Verfahren

    Im Leitfaden ist auch die Verknüpfung zwischen informeller Beteiligung auf der einen und formellen Verwaltungsverfahren auf der anderen Seit geregelt. Behörden sind nun verpflichtet, die Erkenntnisse aus den Beteiligungsverfahren mit in ihre abschließenden Entscheidungen einzubeziehen. Trotzdem bleibt es auch mit dem neuen Leitfaden bei der klaren Trennung der Verantwortlichkeiten: Die Behörde trifft die letzte Entscheidung.

    Auch an der Entstehung des Planungsleitfadens selbst haben viele Akteure mitgewirkt: Bei dem umfassenden Beteiligungsverfahren haben wir Bürgerinnen und Bürger, Expertinnen und Experten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesbehörden und Verbände einbezogen. Dabei haben wir viele wertvolle Ideen und Anregungen erhalten, die in den Leitfaden eingeflossen sind.