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Tübingen darf keine Liste auffälliger Asylbewerber führen
Tübingen, Baden-Württemberg. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat der Stadt Tübingen verboten, Daten der Polizei über Straftaten von Migranten auf einer städtischen „Liste auffälliger Asylbewerber“ zu sammeln. Die Stadt wurde zudem verpflichtet, alle erfassten Daten zu löschen. Weiterlesen auf zeit.de