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BGH schützt Anonymität im Internet

Der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil gefällt.

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob man Bewertungsportale anonym nutzen darf und ob die Portalbetreiber die Namen der Nutzer herausgeben müssen.  NEIN, das ist nun gesetzlich geregelt.

( auch wenn einige Gestrige in Bad Buchau das nicht wahrhaben wollen), das ist eben der Lauf der Dinge auch wenn es einigen nicht passt, genau so passte es.

Aber hören sie selbst:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2188446