Die neue Hauptsatzung ist da!

Mit dieser viel zu kurzen Meldung berichtete die Schwäbische Zeitung von der historischen Entscheidung des Buchauer Gemeinderates die Hauptsatzung zu ändern. Warum die Hauptsatzung, die sich 30 Jahre lang sehr gut bewährte, geändert wurde und welche Folgen das hat, wollen wir den Bürgern etwas ausführlicher darstellen.

Unmittelbar nach den Gemeinderatswahlen letzten Jahres unterbreitete Bürgermeister Peter Diesch den Vorschlag, die in der Hauptsatzung niedergeschriebene Arbeitsteilung in Ausschüsse, aufzuheben und nur noch gesamtheitliche Gemeinderatssitzungen abzuhalten. Warum ihm das so wichtig war und weshalb er in der Öffentlichkeit behauptete, der Vorschlag sei vom Gremium ausgegangen, kann niemand so richtig nachvollziehen. Auf Drängen des Bürgermeisters wurde dann in nichtöffentlicher Sitzung am 22.9.2009 beschlossen, die Ausschüsse probeweise für 1 Jahr auszusetzen. Hinweise auf die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens wurden einfach ignoriert.

Zumindest für einen Stadtrat war dieser Zustand unhaltbar. Nachdem er über mehrere Monate vergeblich Bürgermeister und Rat auf die fehlende rechtliche Grundlage hinwies, bat Heinz Weiss das Landratsamt Biberach um eine rechtliche Überprüfung des in geheimer Sitzung gefassten Beschlusses. Zwischenzeitig sickerte das Vorgehen in die Öffentlichkeit durch und Peter Diesch kamen nach 6 Monaten anscheinend selbst Zweifel, weshalb er am 16. April beim Landratsamt eine rechtliche Überprüfung nachfragte. Noch bevor dieses sich zur Sache geäußert hatte, ließ Peter Diesch verlauten das Vorgehen sei rechtmäßig – die Schwäbische Zeitung berichtete.

Die Tragweite des Vorfalls scheint vielen Buchauern bis heute nicht bewusst zu sein. Entscheidungen und Beschlüsse des Gremiums ohne Grundlage der Hauptsatzung wären rechtswidrig und damit anfechtbar gewesen. Man möge sich als Beispiel in die Lage es Bürgers versetzen, der eine Baugenehmigung erteilt bekommt, welche dann lange nach Baubeginn auf Grund des Verfahrensfehlers vom unliebsamen Nachbarn angefechtet wird und nachträglich für ungültig erklärt werden muss! Durch die fehlerhafte Amtsführung des Bürgermeisters hätten neben Schadenersatzleistungen für die Stadt, viel Ärger und Chaos auf die Bürger zukommen können.

Um so überraschender war für Fachleute die Entscheidung des Landratsamtes, denn dieses sah keinen Grund zum Einschreiten. Es hatte zwar mit seiner Entscheidung vom 10.05.2010 festgestellt, dass dieser nichtöffentliche Beschluss rechtswidrig war, sah aber keinen zwingenden Grund, diesbezüglich eine Beanstandung (Verfügung) auszusprechen, bzw. Konsequenzen zu ziehen. Das veranlasste Heinz Weiss Widerspruch beim Regierungspräsidium zu erheben.

Dr. Friedrich Weber vom Regierungspräsidium Tübingen beurteilte die Sache jedoch ganz anders als das Landratsamt. Er lies das Buchauer Experiment beenden und entschied: Spätestens in der ersten Sitzung nach der Sommerpause (am 21. September 2010) muss der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden, ob durch Hauptsatzungsänderung die Ausschüsse abgeschafft werden oder ob wieder Ausschusssitzungen durchgeführt werden (wie es in der Hauptsetzung festgeschrieben war).

Prinzipiell braucht ein Gemeinderat keine Hauptsatzung, sondern kann allein auf Grundlage der Gemeindeordnung walten. Diese ist eine Art „Verfassung“ für die Gemeinde und definiert den rechtlichen Rahmen und Spielraum der Gemeindeselbstverwaltung. Innerhalb dieses Rahmens kann die Gemeinde ihre Aufgabenbewältigung durch eine Hauptsatzung regeln und verfeinern. Mit der Hauptsatzung von 1980 wurde in Bad Buchau die Arbeit des Gremiums in Ausschüsse aufgeteilt und dadurch eine effizientere und sachorientierte Arbeitsweise festgelegt.

Durch das Experiment des Bürgermeisters und die dadurch entstandene Rechtswidrigkeit wurde eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Doch was nun in der öffentlichen Sitzung am vergangen Donnerstag beschlossen wurde, war mehr als eine formale Änderung (Aufhebung der Ausschüsse). Die von Peter Diesch initiierte Neufassung stellt eine erhebliche Stärkung seiner Machtstellung gegenüber dem Gemeinderat dar. Über die normalen Vorschriften der Gemeindeordnung hinaus teilt er sich zusätzliche Aufgabengebiete und Verfügungsgewalten zu. Zuständigkeiten, die bisher von den Ausschüssen wahrgenommen wurden, werden teils direkt der alleinigen Verantwortung des Bürgermeisters überlassen. In der alten Hauptsatzung hatte der Gemeinderat freiwillig auf ein Zuständigkeitspaket verzichtet, das sehr ausgewogen auf die Ausschüssen und den Bürgermeister verteilt war. Nach Auflösung der Ausschüsse geht diese Paket aber nicht, wie man erwarten könnte, zurück in die Zuständigkeit des Gemeinderates, sondern wird größtenteils dem Bürgermeister zugeordnet. Im ursprünglichen Verwaltungsentwurf gingen die zusätzlichen Kompetenzen für Peter Diesch so weit, dass der Freien Wähler Vereinigung die eigene Entmachtung anscheinend doch bedenklich wurde. Sie konnte die Machtgelüste des Bürgermeisters im abgeänderten Vorschlag nicht unerheblich abspecken, insbesondere verschiedene Wertgrenzen nach unten reduzieren und vor allem in Personalangelegenheiten wesentliche Eingrenzungen anbringen. Dennoch sind die Machtzuwächse für Peter Diesch nicht zu unterschätzen.

Besser wäre es gewesen, die alte Hauptsatzung ersatzlos aufzuheben und nur noch nach den Vorschriften der Gemeindeordnung, die ausgewogene Machtregelungen zwischen Gemeinderat und Bürgermeister vorgibt, zu arbeiten. Bürgermeister Peter Diesch hat die Gelegenheit beim Schopf gepackt und sich weitere freie Verfügungsgewalten auf Kosten des Gemeinderats zugesprochen. Dieser schien zu schwach dem Machtbestreben des Bürgermeisters Einhalt zu gebieten und stimmte dem zweiten Entwurf und damit der eigenen Entmachtung zu. Erwähnenswert ist auch die unerklärliche Gegenstimme von Stadtrat Karl Sandmaier, der das Vorgehen von Heinz Weiss im Vorfeld stark kritisierte. Heinz Weiss enthielt sich der Abstimmung. Der Gemeinderat als eigentliches Kontrollorgan hat sich somit der Möglichkeit der Selbstbestimmung in diesen Punkten selbst beraubt. Eine Korrektur der Verwaltung kann hier nicht mehr stattfinden – Herzlichen Glückwunsch Bad Buchau.

Anders als die Schwäbische Zeitung und dem Bürgermeister selbst, wollen wir den Buchauern Bürger die wichtigsten Ermächtigungen vorstellen. Ab sofort darf der Bürgermeister allein entscheiden:

2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 10.000 € im Einzelfall
2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 2.000 € im Einzelfall
2.3 die Einstellung und Entlassung von Aushilfs- und  Gelegenheitsbeschäftigten, Praktikanten und unständig Beschäftigten (wie z.B. Meßgehilfen, Grabenreiniger,Bootsvermieter, Saison- und Ferienarbeiter u.a.)
2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der Richtlinien
2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen  Freigebigkeitsleistungen bis zu 500 € im Einzelfall
2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall
2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe
2.6.2 über 3 Monate bis zu 6 Monaten bis zu einem Betrag von 6.000 €
2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 500 € beträgt
2.8 die Erklärung des Einvernehmens der Stadt nach der Landesbauordnung für:
2.8.1 Einfriedigungen, Garagen und untergeordnete Bauwerke
2.8.2 Aus- und Umbauten ohne nennenswerte Auswirkungen auf die Außengestaltung des bestehenden Gebäudes mit der Maßgabe, den GR davon in Kenntnis zu setzen
2.9 die Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen nach § 53 und § 54 Landesbauordnung für Baden-Württemberg
2.10 die Stellungnahmen der Stadt als Angrenzer zu Bauanträgen nach § 55 LBO
2.11 die Erteilung von Genehmigungen für Vorhaben und Rechtsvorgänge gem. § 144 und § 145 BauGB
2.12 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vorkaufsrechten, im Wert bis zu 5.000 € im Einzelfall
2.13 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 3.000 € im Einzelfall
2.14 die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 5.000 € im Einzelfall
2.15 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt
2.16 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat
2.17 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz

 

Da die Stadt Bad Buchau die Hauptsatzung nicht online veröffentlichen will, werden wir dem nachkommen:

Der erste Entwurf mit überdimensionalen Ermächtigungen
Die endgültige Fassung der neuen Hauptsatzung

 

20 thoughts on “Die neue Hauptsatzung ist da!

  1. Vielen Dank für die Aufstellung. Jetzt kann sich jeder ein Bild von der Stimmungsmache seitens Hr. Weiss machen – Mein Bild ist, dass ALLE Positionen Arbeitserleichterungen sind und mitnichten ein Umgehen des Gemeinderates. Ein BM ist schliesslich quasi Geschäftsführer einer Gemeinde und braucht auch eine Entscheidungskompetenz.

    Gerne würde ich hören, was daran so schlimm ist, dass der BM bis 10.000 Euro das ausgeben kann, was der Gemeinderat im Haushaltsplan ja eh schon genehmigt hat. Oder einen Ferienjobber einstellen. Oder 3 Monate eine Rechnung zu stunden. Oder die Feuerwehr zur Hilfestellung beauftragen. Oder einen Zaun genehmigen…..

    Und wenn es so dramatisch ist, warum haben Sie, Hr. Weiss, nicht dagegen gestimmt?

    1. Ja klar, warum nicht, aber es handelt sich alles in allem nicht nur um 10.000 €, sondern um grob 20-25.000 € an Geldwerten über die der BM ohne Zustimmung bestimmen darf. Sind ja auch nur Peanuts für die Stadt!
      Es geht aber auch vielmehr darum, dass der SR letztlich auch das Kontrollorgan des BM ist! So wie ein Geschäftsführer auch einem Aufsichtsrat Rechenschaft ablegen muss! Und die Idee, dass nicht einer alleine alles entscheiden darf, sondern mehrere Vertreter des Volkes, das nennt man Demokratie!
      Und dann steht da eben wirklich die Frage im Raum, warum man jetzt auf einmal die Hauptsatzung ändert, die sich ja wohl wirklich 30 Jahre lang bewährt hat?
      Nun gut, der SR hat mehrheitlich entschieden, dann werden wir mal sehen ob dies dann Sinn macht oder nicht.
      Aber Skepsis und Kritik gehören nun mal auch zu einer Demokratie dazu und sind durchaus gewollt! Stimmungsmache, das sind Verallgemeinerungen die vollkommen haltlos sind.

  2. bei 12 erhobenen Händen die zustimmen braucht man mein „nein“ nicht mehr, das ist sie- die von Ihnen so viel beschworene hochgelobte Demokratie. Habe ich schon wieder was falsch gemacht?? was nun …
    Die Zukunft wird zeigen wie sich der Wegfall der Ausschüsse bemerkbar macht. Über die Fakten wird hier dann diskutiert werden können.
    Erst muss die Satzung noch genehmigt werden was meiner Einschätzung nach kein Problem sein wird für das Landratsamt, denn es wurde vom Gemeinderat so beschlossen. Im übrigen war ich für die alte Satzung, dass daraus eine neue wurde war zu erwarten – hätte ich eh nicht verhindern können.

  3. Ein einjähriges unrühmliches Theaterstück von Verwaltung und Gemeinderat, das jetzt mit der neuen Hauptsatzung ein zweifelhaftes, ungleiches Ende gefunden hat. Selten kann ein Verlierer des Verfahrens solche Gewinne einfahren. Der Bad Buchauer Weg macht’s möglich. Herzlichen Glückwunsch Herr Bürgermeister Diesch. Agieren Sie weiter so erfolgreich. Dank Herrn Weiss, kann man wenigstens an solchen Uraufführungen uneingeschränkt teilhaben.

  4. Langsam frage ich mich wirklich, was da oben im Rathaus vor sich geht. Vielleicht auch nachts? Wie wärs mit einer versteckten Kamera? Ja, lacht ruhig, darüber. Mir ist es längst vergangen seit der Diesch-Ära. Da werden wichtige Infos den Buchauern unterschlagen (letzte Gemeinderatssitzung), die man anscheinend am liebsten wieder unter den Tisch kehren würde und jetzt wird unser Bürgermeister auch noch Machtbesessen, und zu guter letzt, der Gemeinderat, von dem ich übrigens sehr enttäuscht bin, macht da auch noch mit. Ich könnte mir in der Schwäbischen Zeitung ein schönes Karikaturbild vom Bürgermeister und dem Gemeinderat vorstellen (BM Diesch als Supermann und die Gemeinderäte küssen ihm die Füße…… oder so ähnlich…., natürlich bis auf ein paar Ausnahmen. Eins muss man unserem BM aber lassen, er grinst immer auf allen Fotos. Mir ist schon aufgefallen, dass wenn man ein Foto macht und er fotografiert wird, sobald er sich in die Kamera dreht, dann fängt er sofort zu grinsen an, beobachtet das mal, dieses falsche Gegrinse. Naja, nach außen hui….. alles nur Fassade! Ich kanns auch wegen der Kindesmisshandlung nicht nachvollziehen, warum der Gemeinderat den BM so sehr in Schutz nimmt, denn erstens stehen Sie jetzt selber schlecht da, und zweitens haben viele von ihnen selbst Kinder. Nur gut, dass keines von ihnen misshandelt wurde! Und was mir noch Sorgen bereitet, mir kommt es langsam so vor, als läge Bad Buchau diesbezüglich im Koma. Es rühren sich nur noch sehr wenige. Die SZ ehrlich gesagt, hat da nicht viel Wert. Meine Überlegung wäre, ob man sich in diesem Fall an höhere Instanzen wenden sollte wie z. B. die BILD-Zeitung oder gleich an das Fernsehen. Es gäbe sicher genug Sender, die diesen Fall gerne hinterfragen würden. Vielleicht muss uns Buchauern von außen geholfen werden, damit wir wieder aus unserem Koma erwachen?

  5. Warum hat der Gemeinderat eigentlich die Ausschüsse abgeschafft? Wieso? Und wieso entmachtet sich der Gemeinderat selbst? Mir scheint als hätte keiner da oben kappiert was vor sich geht, außer Herrn Sandmaier. Der wird wohl gemerkt haben dass was falsch läuft und dagegen gestimmt haben.

  6. Hat jemand bemerkt, dass Herr Weiss seinen obigen Beitrag abgeändert hat? In der ursprünglichen Fassung hat er behauptet, er hätte bei der Abstimmung zur Hauptsatzung dagegen gestimmt und SR Sandmaier hätte sich enthalten. Auf meinen Kommentar erhielt ich ein Mail von Herrn Weiss, dass er den Bericht gar nicht selber geschrieben hätte und dies erst einmal prüfen müsse. Heute ist der Text abgeändert, ohne irgendeinen Hinweis dazu.
    Dass Herr Weiss das Abstimmungsverhalten von SR Sandmaier unerklärlich findet, ist mir wiederum unerklärlich. SR Sandmaier hat von vorne herein klar gemacht, dass er die Ausschüsse beibehalten will. Deshalb hat er dagegen gestimmt. Allerdings kann er demokratsche Entscheidungen akzeptieren. Was er kritisiert hat, war die Vorgehensweise von Herrn Weiss. Mit der Sache an sich hat das gar nichts zu tun. Was ich allerdings nicht verstehe, ist dass Herr Weiss sich enthalten hat, wenn doch die alte Satzung so gut war und sich glänzend bewährt hat.
    Und zu den „Machtgelüsten“ des Bürgermeisters: Zunächst einmal hat nicht der Bürgermeister die Abschaffung der Ausschüsse vorgeschlagen, sondern Mitglieder des Gemeinderates. In der als ‚Zumutung‘ gekennzeichneten Fassung der neuen Satzung blieb der BM mit seinen Beträgen jeweils unter denen, die der Gemeindetag eigentlich vorschlägt. Und dass der BM jetzt über Beträge bis zu 10000€ alleine entscheiden darf, wird als Machtsteigerung dargestellt. Was Herr Weiss natürlich nicht sagt, ist, dass der BM das bisher auch schon durfte ohne die Ausschüsse zu fragen. Hier werden wieder einmal einzelne Punkte aus dem Zusammenhang gerissen und nur halbe Wahrheiten ausgebreitet.
    Manche Punkte wurden angepasst, das ist richtig. Aber viele der Punkte und Beträge sind schon über 10 Jahre alt und eine Anpassung war deswegen sinnvoll. Gerade deshalb haben sich die Freien Wähler im Vorfeld der Sitzung beraten und Änderungsvorschläge gemacht, wie übrigens vom Bürgermeister gewünscht. Von Herrn Weiss habe ich dahingehend nichts gehört.

    Anmerkung der Redaktion:
    Lieber Herr Schuster, wie Sie und der aufmerksame Leser am Schreib- und Berichterstattungsstil vielleicht schon bemerkt haben, schreibt Heinz Weiss nicht mehr alle Artikel auf amfedersee.de. Die one-man-show ist schon länger vorbei. Inzwischen tummeln sich hinter dem Projekt amfedersee.de schon mehrere Personen und Heinz Weiss ist stark in seiner Arbeit als Gemeinderat eingebunden. Auch uns passieren Fehler! Vielen Dank für Ihren Hinweis, wir haben das umgehend korrigiert.

  7. Dann frage ich mich allerdings, warum unter der Überschrift der Vermerk „Publiziert am 30. September von Heinz Weiss“ steht, wenn er doch den Artikel gar nicht selber verfasst hat. Und wenn schon mehrere Verfasser für die Artikel zuständig sind, wäre es angebracht, die verantwortlichen Schreiber auch mit Namen zu nennen, wie es in jeder Zeitung eigentlich üblich ist.

    1. Danke Herr Schuster! Recht so… das frag ich mich schon lange. Auch sollten mehr kritische und auch Contra-Weiß Kommentare zugelassen werden und nicht immer durch die Zensur der hiesigen Schreiberherren fallen, die das sicherlich bestreiten werden…

  8. Danke Herr Schuster.

    In meinem ersten Kommentar fragte ich Hr. Weiss, bzw. den Autor:
    Gerne würde ich hören, was daran so schlimm ist, dass der BM bis 10.000 Euro das ausgeben kann, was der Gemeinderat im Haushaltsplan ja eh schon genehmigt hat. Oder einen Ferienjobber einstellen. Oder 3 Monate eine Rechnung zu stunden. Oder die Feuerwehr zur Hilfestellung beauftragen. Oder einen Zaun genehmigen…..

    Leider kam keine fundierte Antwort (weil es keinen richtigen Grund gibt, alles derart schlecht zu machen) …

    Und jetzt bitte ich um sachliche Antwort

    1. Aber jetzt mal langsam. Vor 1980 gab es auch in Bad Buchau keine Hauptsatzung. Grund diese aufzustellen, war der Wunsch nach beschließenden Ausschüssen. In sorgsamer Prüfung wurden die Aufgaben für die Ausschüsse festgelegt. Zwischen des Ausschüssen und dem Gemeinderat billigte man dem Bürgermeister nach langen Debatten ebenfalls einen eigenen Spielraum zu, um eine abgerundete, ausgewogene Gesamtlösung zu erreichen.
      Nunmehr hat man die Ausschüsse aufgelöst, das Hauptmerkmal der damaligen Satzung entfernt und damit das gewählte Gleichgewicht zerstört. Konsequente Handlung des heutigen Gemeinderats wäre es daher gewesen, damit die Hauptsatzung ersatzlos ganz aufzuheben. Man will keine Ausschüsse mehr, also braucht man auch keine Hauptsatzung. Aber solch klare Handlungsweise liegt den heutigen Gemeinderäten fern. Jetzt hat man zu Gunsten der Stärkung des Bürgermeisters nicht nur dessen Part in der neuen Hauptsatzung belassen, sondern sogar seine Machtstellung nicht unerheblich gestärkt und damit vom Gemeinderat (einschl. der Ausschüsse) insgesamt weitere Verfügungsgewalten abgezogen. Dies widerspricht der gepflegten Absicht des damaligen Gemeinderats völlig.
      Nun richtig ist, dass der heutige Gemeinderat sich nicht nach dem früheren richten braucht. Was ich aber vermisse ist, dass über diese Gegebenheiten und sicher auch guten Gründe von damals kein einziger Gedanke bei der jetzigen Diskussion verschwendet wurde und völlig gedankenlos das eine beibehalten und das andere gestrichen wurde. Ein gesunder, kritischer Abstand im Sinne von Machtbegrenzung gegenüber dem Bürgermeister wäre heute nicht weniger angebracht. Wir hatten diese Abgrenzung und sind wohl deswegen respektvoll, harmonisch und gut miteinander gefahren.
      Meine Herren Gemeinderäte der jetzigen Generation machen Sie weiter so. Sie haben ohne eingehende Ausschussberatung und ausreichende Information, auf die Sie heute scheinbar keinen Wert mehr legen, ihre erste Klassenarbeit mit ungenügend absolviert. Bei weiteren so schlechten Noten ist die Versetzung gefährdet.

      1. Das ist wieder ein langer Text ohne genaue Antwort auf meine Frage, welche Punkte wirklich schlecht seien.
        Das ist ungenügend und verfestigt das Bild der Schwarzmalerei.

      2. Znächst einmal finde ich es traurig, dass ein ehemaliger Gemeinderat es nötig hat, sich hier in der Anonymität zu verschanzen. Die ganze Aufregung um die Ausschüsse kann ich eh nicht nachvollziehen. So sitzt eben anstatt des Ausschusses der gesamte Gemeinderat am Tisch.
        Die Entscheidung für die Abschaffung an den neuen Gemeinderäten festzumachen ist ebenfalls nicht richtig. Bei 12 Ja-Stimmen haben sehr viele der langjährigen Gemeinderäte für die Abschaffung gestimmt. So ganz zufrieden können sie mit der Ausschussarbeit ja wohl nicht gewesen sein. Aber dieses öffentliche Abwatschen und die Darstellung als unmündige Schüler passt ja wohl in die derzeitige politische Kultur. Immer alles schlecht reden und miesmachen. Das ist nicht nur in Bad Buchau so, das können wir tagtäglich im Bundestag oder Landtag beobachten.
        Aber genug geredet. Ichwerde meine Zeit sinnvoller nutzen als hier im Forum meine Meinung zu äußern. Schließlich will ich doch das Klassenziel erreichen.

        1. Herr Schuster, sie irren!
          Es sitzt nicht eben der gesamte gemeinderat am tisch anstatt der Ausschüsse!
          Der GM hat sich selbst entmachtet und dem BM zusätzliche Alleinentscheidungsgewalt gegeben. Wir Wähler wurden nicht gefragt, ob wir auf demokratische mitbestimmung z.B. bei einstellungen etc verzichten wollen. Insofern haben sie unser Vertrauen missbraucht und sind auf eine clevere machtstrategie des BM hereingefallen.
          Armes buchau!!!!

    2. Schlimm wäre, wenn der Bürgermeister das Geld veruntreuen würde. Ansonsten ist gar nichts schlimm. Ihre Ausdrucksweise lässt erheblich bezweifeln, ob sie die Auflistung in ihrer Gesamtheit mit 17 Punkten auch nur annähernd erfassen können. Es geht wohl zu weit, Ihnen an dieser Stelle alles aufzuschlüsseln. Vielleicht gibt ihnen das Rathaus unabhängige, sachdienliche Unterrichtung bis in die letzten Einzelheiten hinein oder auch ein vertrauter Gemeinderat, der sich ja eingehend damit befassen musste. Auch gibt es dafür Fachliteratur. Soviel ich weiß, ist „amfedersee.de“ ein Diskussionsforum und keine Auskunftsstelle oder gar ein Rechtsanwaltsbüro.
      Aber ein paar Sätze will ich Ihnen und Ihresgleichen doch noch mit auf den Weg geben, nicht dass behauptet wird, man drücke sich um die Wahrheit herum:
      Bei allen Beträgen im Katalog handelt es sich „Im Einzelfall“. Diese Einzelfälle addieren sich im 200 Seiten umfassenden Etat mit der großen Vielfalt der Haushaltsplanansätze zu sehr nennenswerten Gesamtbeträgen auf. Das heißt alle Anschaffungen, Reparaturen, Unterhaltungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen in allen städtischen Einrichtungen sind davon betroffen.
      Auch geht es um den Großteil aller Stundungen, Erlasse, Verzichte und Niederschlagungen usw. usw. Im Bauwesen nicht ganz unerhebliche Entscheidungen, desgleichen bei Gebäude- und Grundstücksbewirtschaftung, sowie Veräußerung usw. usw.. Alles auch Aufgaben, die bisher teilweise der Verwaltungs- und Bauauschuss erledigte.
      In der alten Hauptsatzung hatte der Bürgermeister gar keine Personalentscheidungen zu treffen. Jetzt macht der Bürgermeister, was vorher der Verwaltungs- und Bauausschuss entschied.
      Zuletzt will ich Ihnen sagen, dass damit ein großer Personenkreis, sowie viele Handwerker, Geschäftsleute, Gewerbe und Handel von Entscheidungen des Bürgermeisters betroffen sind. Da gibt es also schon Unterscheide. Ich weiß nicht, ob alle Betroffenen davon so begeistert sind. Da kann man keinen Gemeinderat mehr so schnell „am Ärmel zupfen“ und Auskünfte einholen, weil diese nichts mehr wissen.

  9. Na Gott sei Dank haben wir da noch die Schwäbische!
    In zwei Sätzen wird dieses Thema abgehandelt und nicht einmal erwähnt, wer denn da dagegen gestimmt hat!
    Im SZ-Interview mit Peter Diesch zur schon ausgemachten Wiederwahl wurden natürlich auch keine kritischen Fragen gestellt..
    Ich bin froh dass es diese Seite hier gibt!

    1. ja ja, die freundin des bürgermeisters…..
      nachdem die ausschüsse abgeschafft sind, kann er sie sogar ohne GM einstellen. 🙂

    1. kurz und bündig, stimmt!!!!
      Nicht nur inhaltlich, was das Machtstreben, der Abbau der demokratischen Mitbestimmung und das Schweigen ( kein Mitgefühl ) mit Opfern, sondern auch das persönliche Erscheinungsbild: die Krawatte so eng um den aufgepolsterten Hals gespannt, dass das Blut keinen Sauerstoff mehr ins Gehirn transportieren kann zur Versorgung des Vernunftzenrums, das den Charakter formt.

  10. Eines ist auch klar, was der Bürgermeister uns erzählt zum Thema Satzung ist einfach unwahr und wurde nachdem das Regierungspräsidium Ende Juli davon Kenntnis erlangte unverzüglich beendet. Nix mit 12 Monaten Testzeit. 5 Wochen nach dem das RP informiert war, allerdings schon 6 Monate rechtswidrig ausgeübt im Rathaus, sagte Dr. Weber vom Regierungspräsidium Tübingen: einstellen dieser rechtswidrigen Testphase. Landratsamt und Rathaus mussten gehorchen! Allerdings kam die Sommerpause dazwischen in der ehe keine Sitzungen erfolgten. Zur ersten Sitzung nach der Sommerpause wurde das Ende befohlen und umgesetzt.. Ehrlich währt am längsten, lernte ich bereits im Kindergarten. Wie beurteilt diesen Vorgang unser BM und erklärt es den Wählern;
    – es wurde toleriert. Noch Fragen?

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