die Grünen: Grünenpolitiker Volker Beck, ja – Sex mit Kindern

Heikler Buchtext : Volker Beck unterliegt „Spiegel Online“

Die Pressefreiheit geht vor: Das Nachrichtenportal darf einen älteren Buchbeitrag zu Sex mit Kindern abdrucken, auch wenn sich der Politiker in der Zwischenzeit mehrmals davon distanziert hat.

Im Streit um die Veröffentlichung eines alten Buchbeitrags mit heiklem Inhalt auf „Spiegel Online“ muss der Grünen-Politiker Volker Beck eine Niederlage hinnehmen. Die Pressefreiheit gehe in diesem Fall vor, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe wiesen Becks Klage in letzter Instanz ab. (Az. I ZR 228/15)

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Volker Beck wartet im BGH auf den Beginn seiner Verhandlung. Bild: dpa

Die Pressefreiheit geht vor: Das Nachrichtenportal darf einen älteren Buchbeitrag zu Sex mit Kindern abdrucken, auch wenn sich der Politiker in der Zwischenzeit mehrmals davon distanziert hat.

Im Streit um die Veröffentlichung eines alten Buchbeitrags mit heiklem Inhalt auf „Spiegel Online“ muss der Grünen-Politiker Volker Beck eine Niederlage hinnehmen. Die Pressefreiheit gehe in diesem Fall vor, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe wiesen Becks Klage in letzter Instanz ab. (Az. I ZR 228/15)

In dem 1988 erschienenen Text hatte der frühere langjährige Bundestagsabgeordnete eine teilweise Entkriminalisierung von gewaltfreiem Sex mit Kindern angeregt und sich gleichzeitig gegen noch radikalere Forderungen verwahrt. Von dem Inhalt distanziert sich Beck nun schon seit vielen Jahren. Auch am Donnerstag bat er in einer Mitteilung noch einmal um Entschuldigung für die falschen Thesen.

Dem Herausgeber des Buchs wirft Beck vor, durch eigenmächtige Änderungen den Sinn verfälscht zu haben. Kurz vor der Bundestagswahl 2013 machte er daher beide Versionen auf seiner Homepage öffentlich. Der „Spiegel“ hatte zu einem kritischen Artikel ebenfalls beide Fassungen online gestellt – ohne Becks Einverständnis.

In den Vorinstanzen war der Politiker erfolgreich gegen die Veröffentlichung vorgegangen. Laut BGH durfte der „Spiegel“ aber in der gewählten Form berichten. Die Ereignisse um den abermals für den Bundestag kandidierenden Kläger seien damals von aktuellem öffentlichen Interesse gewesen. Entscheidend war für die Richter, dass die Journalisten Becks Sinneswandel nicht verschwiegen, sondern mit thematisiert hätten. Seinen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen sei damit hinreichend Rechnung getragen worden.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/volker-beck-unterliegt-spiegel-online-pressefreiheit-geht-vor-16749199.html#atc-ImageDescription