Buchauer Radfahrer betrunken/ Führerschein weg

Radfahrer fällt bei Alkoholkontrolle auf
Bei einer Alkoholkontrolle der Polizei in der Schussenrieder Straße in Bad Buchau wurde am Sonntag gegen 03.10 Uhr ein erheblich alkoholisierter Radfahrer aus dem Verkehr gezogen. Der 31-jährige Mann war ohne Beleuchtung an seinem Fahrrad unterwegs und fuhr auffällig in Schlangenlinien. Auf Anordnung des Bereitschaftsrichters beim Amtsgericht Ravensburg wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen. Er wird angezeigt wegen Trunkenheit im verkehr.

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6 Antworten auf Buchauer Radfahrer betrunken/ Führerschein weg

  1. Tracker sagt:

    Mit dem Fahrrad besoffen unterwegs kostet den Führerschein . Das hätte er mal wissen müssen. Wenn schon nicht zu Fuß nächstes mal lieber mit dem Auto, sieht man keine Schlangenlinien und wenn, weg ist weg egal was du fährst.

  2. Heinz Weiss sagt:

    das Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt nicht nur für Autos sondern für Fahrzeuge aller Art, also auch für Fahrräder. Der Führerschein kann also nicht nur Trunkenheit am Steuer, sondern auch bei Trunkenheit am Fahrradlenker weg sein. Immerhin gelten aber für Radfahrer etwas großzügigere Promillewerte. Als Autofahrer ist man ja ab 1.1 Promille absolut fahruntüchtig und ist, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht, seinen Schein los. Auf dem Fahrrad gilt das erst ab 1,6 Promille. Und die Grenzen von 0,5 und 0,8 Promille gelten überhaupt nur für Autofahrer und nicht für Radler.
    Aber ein großer Vorteil ist das bei genauer Überlegung leider auch nicht. Denn sobald man unter Alkohol einen Unfall baut, reichen auch auf dem Fahrrad genauso wie am Steuer eines Autos schon 0,3 Promille aus, und der Schein ist weg.

  3. mrw sagt:

    Man ist sozusagen nicht mal als betrunkener Fußgänger vor Führerscheinentzug sicher, da man auch als Fußgänger am Straßenverkehr teilnimmt. Allerdings gibt es da keine konkreten Promillegrenzen und ein Führerscheinentzug als Fußgänger wird nur bei groben Verkehrsverstössen, z.B. wenn man auf der Fahrbahn umhertorkelt bei stark befahrenen Straßen und nicht nur sich sondern auch den Verkehr gefährdet oder gefährden könnte. Korekterweise, wenn man alles richtig machen will, gilt bei starker Trunkenheit Taxi rufen bzw. sich von einem Bekannten heimfahren bzw. begleiten zu lassen, welcher allerdings dann auch nüchtern sein sollte! Aber dies ist lediglich eine Spitzfindigkeit des Rechtssystems und findet fast keine Anwendung, außer natürlich bei Verursachung eines Unfalls durch einen betrunkenen Fußgänger.
    Also anständig bleiben, rechtzeitig aufhören zu trinken und auf fahrbare Untersätze insbesondere wenn sie motorisiert sind verzichten, dann läßt einen auch die Polizei in Ruhe!

  4. Heinz Weiss sagt:

    Hut ab vor den Polizisten die soviel Mut und Intelligenz bewiesen. Verhinderung weiterer Straftaten mit vollem Einsatz. Nicht vor zu stellen was passiert wäre wenn der Radfahrer mit seiner Luftpumpe sich zur Wehr gesetzt hätte. Mord oder Totschlag , um Himmelswillen nein.

  5. Papst Abstinenz sagt:

    Man muss hier schon ehrlich sein, die Gefahr die ein Radfahrer auf den Verkehr haben kann ist einfach nicht zu unterschätzen, nachts ohne Licht… ein PKW erkennt den Radfahrer zu spät, weicht aus und baut einen Unfall… da kann einfach alles passieren und eben dann den unschuldigen Personen, nur weil es nicht so schlimm ist wenn man besoffen Rad fährt… wenn es gewährleistet wäre, dass sich jeder alkoholisierte Verkehrsteilnehmer nur selber verletzen könnte, dann wäre jeder selber Schuld und verantwortlich, aber in der Praxis ist das eben nicht so!!!

    Also Finger weg vom Alkohol, bringt doch eh nix ausser Kofweh!

  6. Ron sagt:

    Ich geh immer mit m Gaul zum Einkehren! Draufsitzen, einpennen und heim geht’s von alleine!

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