Amtliches Schreiben sieht anderst aus

Das hier sieht aus wie von einer wichtigen Behörde.

In Wirklichkeit eine Nachahmung in der Aufmachung als wäre es ein Behördenbrief.  Hier sollten Sie genau und gründlich lesen. Vor allem das Kleingedruckte, das ist ganz wichtig.  Ein schwieriges Wort das Eindruck macht…lach.

-Erfassung gewerblicher Einträge-

Jedes Jahr flattern zum Jahresanfang die Behördenbriefe ins Haus. Hier wieder für alle Gewerbetreibenden, sieht streng aus und am besten gleich ausfüllen und an die Behörde zurück senden. Erfassung gewerblicher Einträge: ein schwieriges Beamten deutsch, na ja das kennen wir ja. Besser gleich erledigen bevor es eine Mahngebühr gibt. So denken die meisten Selbstständigen und handeln auch so.

Aber Achtung:  was sie hier unterschreiben ist eine Anzeigenbestellung für 2 Jahre und kostet jährlich 569.06 € + 19% MwSt.

mal eben 1136,12 €

und damit sich der Aufwand lohnt unterschreiben sie gleich für 2 Jahre, das ist doch mal was.  Woher die 0,6 Cent aus dem Rechnungsbetrag stammen muss ich mir noch erklären lassen. So was gibt es nur auf einer Behörde, oder nicht. Nur hier ist es nicht der Fall, hier will ein Gewerbe aus Düsseldorf  ihnen etwas unter die Arme greifen, ist doch ganz nett von denen- für die…lach

Gerichtsurteile:

http://www.konstanz.ihk.de/recht_und_fair_play/handel_wettbewerb/Reinfo/995972/GWE.html

http://www.gutefrage.net/frage/wer-ist-auch-schon-auf-gewerbeauskunft-zentrale-reingefallen

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) beanstandete die Aussendung wettbewerbsrechtlich unter dem Aspekt der Irreführung sowie der mangelnden Preistransparenz. Nach Auffassung des DSW wurden die Betroffenen dadurch in die Irre geführt, dass das Formular amtlichen Charakter erweckt und die Tatsache, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt, verschleiert wird.  Nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, reichte der DSW Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein.

…. hier leicht übersehbar ihr Preis …. und weiterhin viel Erfolg mit ihrer neuen Werbung.

Jetzt wird es teuer, wenn Sie sich nicht genau informieren. Dass Sie da nicht der Einzige sind können Sie aus verschiedenen Gerichtsurteilen schnell erfahren. Nur mal anklicken und schon wird es nicht mehr so lustig mit Ihrer Werbung.

Die IHK Hochrhein-Bodensee rät betroffenen Unternehmern, sich trotz des Kölner Urteils weiterhin nicht zur Zahlung nötigen zu lassen. Denn das Urteil des LG Düsseldorf ist als maßgeblich zu betrachten, solange keine endgültige rechtskräftige Entscheidung in der Berufungsinstanz ergangen ist.

Betroffene Mitgliedsunternehmen der IHK Hochrhein-Bodensee, die Rechnungen von GWE, dürfen sich gerne an uns wenden. Alle anderen Unternehmen bitten wir, sich bei der örtlich zuständigen IHK zu melden.

Für amfedersee.de ist das Thema erledigt, der meiner Meinung nach als Abzocke-Brief zur Bearbeitung ihn den Papierkorb weiter geleitet, danke


2 thoughts on “Amtliches Schreiben sieht anderst aus

  1. im Auftrag eingestellt:

    Heute ist erneut ein Schreiben des Rechtsanwalt Björn Nordmann aus Hannover eingetroffen. Die Wortwahl entspricht nicht unbedingt dem, eines „seriösen“ Rechtsanwalt, und wir kennen uns mit Anwälten aus. Wie dem auch sei, dem Schreiben ist ein Urteil des Amtgerichts Münster Az: 3C 2811/10 vom 3.11.2010 beigefügt. Wir wissen nicht ob es sich bei dem Urteil um den gleichen Sachverhalt handelt, oder dies ein Schauurteil welches die Firma selbst initiiert hat ist, denn ein halbwegs informierter Richter erlässt nicht solch ein Urteil. Wir fragen uns nun ob es bereits Urteile gegen dieses Küchentischfirma gibt. Tatsächlich ist es so, dass es keine Firma oder Person gibt, die Willens in diesem unbekannten Register eingetragen ist. Somit liegt keine eindeutige Willenserklärung vor, was aber Voraussetzung für einen wirksamen Vertrag ist. Des Weiteren fällt auf dass in diesem Formular bereits personenbezogenen Daten vorausgefüllt waren, die man wörtlich ergänzen „muss“. Hier hat man den Eindruck, dass die vorausgefüllten Daten bereits Bestandteil eines Branchenregistereintrags sind. Da man dafür aber bisher nicht bezahlen musste, ist es völlig abwegig, dass man nun für eine Korrektur bzw. Ergänzung bezahlen soll. Diese Tatsache bestätigt zudem den Tatbestand der Täuschung. Letzlich ist noch anzumerken, dass man mit der geleisteten Unterschrift lediglich nochmal die Richtigkeit der Angaben bestätigen sollte. Dieser Hinweis ist absolut schwachsinnig, und für sich genommen ungefährlich. Allerdings dient dieser Hinweis nur dazu, den Satz „Annahme des Angebots“ zu verstecken, der somit beiläufig im Nebensatz erscheint.

    Also wenn hier jemand noch Infos/ Urteile geben kann oder ebenfalls betroffen ist, oder als Rechtsanwalt in der Sache tätig ist bitte melden unter grazep@gmx.de

    Abschliessend möchte ich noch erwähnen, wie denn diese Briefkastenfirma die Kosten der Rechtsverfolgung aufbringen will,im Falle des Unterliegens oder bei Zahlungsunfähigkeit der Schuldners. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist ebenfalls nicht gerechtfertig, da es sich hierbei theoretisch um ein simples Mahnverfahren handelt. Es sei denn, dass es Gebührenabsprachen mit dem Rechtsanwalt gibt, oder der Anwalt verfasst diese Schreiben gar nicht selbst. Die kopierte Unterschrift deutet zumindest darauf hin. Ein gerichtliches Mahnverfahren hätte auch zur Folge, dass direkt Kosten für die Firma anfallen, und nach einem Widerspruch direkt ein Gerichtsverfahren anhängig wird. Das man soetwas vermeiden will liegt auf der Hand, denn selbst wenn man als „Betrügercompany“ einmal Recht bekommen hat, weil der Richter sonst Familienrecht macht,ist das kein Freifahrtsschein für andere Gerichte. Wir stellen uns vor, dass die Firma bei evtl. 100 gleichzeitigen gerichtlichen Verfahren/ Monat die Kosten zu tragen hat, so kann das schon ruinös sein. Also bitten wir um Mitteilung über laufenden gerichtliche Mahnverfahren oder Urteile. vielen Dank

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