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Presse

Eilverfahren: Koalition will neues Gesetz gegen Hass im Netz beschließen

Laut dem Bericht ist die erste Lesung des Entwurfs für kommende Woche geplant. Das Eilverfahren soll es ermöglichen, das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag noch im Januar abzuschließen, so dass der Bundesrat bereits am 4. Februar darüber abstimmt.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/eilverfahren-koalition-will-neues-gesetz-gegen-hass-im-netz-beschliessen-a3419579.html

do guck na:

Wenn das Gesetz dann richtig angewendet wird, dann verschwindet die Indymedia-Plattform umgehend aus dem Netz.
Die gewaltbereiten Antifanten, die dahinter stehen und bisher ungesühnt Straftaten begehen durften, werden eingelocht.
Deren Unterstützer, die rote Brut der Linken, SPD und Grüner Pest werden vom Verfassungsschutz beobachtet.
Nicht schlecht.

Polizei und Justiz bekämen nun die notwendigen Instrumente in die Hand,um Morddrohungen, Aufrufe zur Gewalt und Volksverhetzungen in sozialen Medien konsequent verfolgen zu können.

LinksGRÜNER Hass im Bundestag bleibt straffrei.Finde ich super, dass ARD und ZDF ihre Online-Pforten schließen und alle Kartoffel-Steuergeld finanzierten NGOs gleich mitnimmt. Vor allem jene NGOs, die von ehemaligen DDR-Antisemiten wie Kahane geleitet wird.

Das ist an Bigotterie nicht zu überbieten: Stasi-Kahane, die nachweislich Juden ans DDR-Regime verpfiff, schwingt sich auf uns Deutschen den Antisemitismus auszutreiben.

Hier ist die Überschrift völlig richtig! Die Koalition will ein neues Gesetz beschließen! Genau so läuft das im Merkelismus. Nicht unser Parlament (Bundestag) beschließt ein neues Gesetz, sondern die Koalition, also das Regierungsbündnis.

Merkel und ihre Entourage haben nämlich im Koalitionsvertrag vom Januar 2018 grundgesetzwidrig ( ! so wie man das von ihr kennt) vorgesorgt. In diesem Koalitionsvertrag heißt es (mal so eben den Art. 38 des Grundgesetzes außer Kraft setzend): „Im Bundestag … stimmen die Koalitionsfraktionen [also die Abgeordneten ! ] einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik [also nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages] sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“ (Zeilen 8303-8305 des Koalitionsvertrages)

Hier werden die Abgeordneten grundgesetzwidrig zu Befehlsempfängern degradiert. Auch wenn der letzte Satz etwas kryptisch ist, ist völlig klar, wer hier wem die Ansage macht: Merkel und ihre Entourage (Koalitionsregierung) sagen hier, wo es langgeht! Sogar bei Themen, die nicht Gegenstand der Koalitionsvereinbarungen sind! Es gilt also der Merkel’sche Wille für die Abgeordneten: Hier wird gefressen, was ihr vorgesetzt bekommt!

Im Art. 38 GG heißt es: „Die Abgeordneten … sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden…“ Ein klar denkender und grundgesetz-konform denkender Mensch versteht darunter: Dann hat man denen gefälligst auch keine Weisungen zu geben, wie sie abstimmen sollen. Nicht aber bei Merkel im Merkelismus! Da wird ein Artikel des Grundgesetzes nach dem anderen in die Tonne gekloppt.

Und damit keiner der Abgeordneten aus der Reihe tanzt, gibt es die Geschäftsordnung des Bundestages. Nach der ist es ganz leicht, eine namentliche Abstimmung durchzuführen, womit die Parteibonzen nach jeder Abstimmung genau wissen, wer sich nicht an die Merkel’sche Weisung gehalten hat, wer also sanktioniert werden muss.

Damit gilt also faktisch: Gesetze können durch die Regierung beschlossen werden.

Und damit sind wir beim Artikel 1 des „Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 24.3.1933 (vulgo: Hitler’sches Ermächtigungsgesetz): „Reichsgesetze können … auch durch die Reichsregierung beschlossen werden.“

Zensiert was ihr wollt, das wird euch nicht retten ..

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Baden-Württemberg, Impfstart 22. Januar – Bund kann nichts liefern.
Scheißlicher Verbrecher….

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