Scholz bleibt auf Kurs: Merkels Grenzöffnungspolitik war und ist „verfassungswidrig und europarechtswidrig

1. Februar 2020

Scholz bleibt auf Kurs: Merkels Grenzöffnungspolitik war und ist „verfassungswidrig und europarechtswidrig“

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Berlin. Der frühere Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz hat die Grenzöffnungspolitik von Bundeskanzlerin Merkel (CDU) im Herbst 2015 erneut als „verfassungswidrig und europarechtswidrig“ kritisiert. Er bedaure, daß dies bis heute keine Partei außer der AfD thematisiert habe.

„In einem Staat, in dem eine Gesellschaft zusammenlebt, können nur das Gesetz und die Verfassung die maßgebende Linie sein“, sagte Scholz in einem Gespräch mit der „Welt“. „Keine sogenannte Moral darf sich darüber hinwegsetzen.“ Andernfalls sei der Rechtsstaat am Ende. Scholz warnt: „Wir nehmen nach wie vor jährlich mehr als 100.000 Menschen auf, die alle nach der beschriebenen Rechtslage keinen Anspruch auf Aufnahme haben.“

Im übrigen hält der frühere CDU-Minister sowohl die Ausgrenzungspolitik gegenüber der AfD wie auch die Debatte über den „Klimaschutz“ für „hysterisch und zu polarisierend“. Überhaupt gebe es immer weniger politisch ausgewogene Debatten.

Scholz vertritt gegenüber der Grenzöffnungspolitik der Bundeskanzlerin schon länger eine sehr kritische Haltung – zuletzt warf der der Bundesregierung im Juni 2019 in diesem Zusammenhang einen fortlaufenden Bruch des Grundgesetzes vor. Mit Blick auf Artikel 16a, Absatz 2 des Grundgesetzes, erklärte er in einem Interview: „Dieser Artikel wurde nicht nur 2015 massiv gebrochen – er wird es seitdem noch immer! Und damit auch das Dubliner Übereinkommen, das das gleiche besagt.“ (rk)

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