Platzverweise gegen notorische Störer und Straftäter:
Polizei und Kommunen greifen bei Gewaltdelikten und notorischen Störungen zu neuem Instrument
Die zunehmende Gewaltbereitschaft jüngerer Straftäter lässt die Polizeidirektion Biberach nicht ruhen. Bereits bei der Vorlage der Kriminalstatistik hatte die Polizei mit Sorge auf diese Entwicklung hingewiesen. Und auch in der Bevölkerung werden Gewaltdelikte aufmerksam wahrgenommen und dienen als Maßstab für die objektive und die gefühlte Sicherheit. Die Polizeidirektion Biberach und die Kommunen gehen nun verstärkt gegen Körperverletzungen, andere Gewalttaten und Ordnungsstörungen vor. „Strukturiertes Platzverweisverfahren“ lautet das Stichwort, was bedeutet, dass auf notorische Störer Platzverweise, Aufenthaltsverbote, Buß- und Zwangsgelder zukommen. Die Behörden nutzen somit neben dem Strafrecht eine weitere Handhabe zum Erhalt beziehungsweise zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. 819 Körperverletzungen hatte die Polizei im vergangenen Jahr im Landkreis Biberach bearbeitet – so viele wie in den letzten zehn Jahren nicht. Oft sind die Gewalttaten auf offener Straße verübt worden und haben unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger zu Opfern gemacht.
Bei den Tätern handelte es sich überwiegend um Jugendliche und Heranwachsende; jeder Dritte stand unter Alkoholeinfluss. Aber nicht nur Straftaten, sondern auch Ordnungsstörungen belasten das Sicherheitsemp- 2 – finden der Bevölkerung. Sauforgien auf Spiel- und Parkplätzen und an sonstigen Treffpunkten, verbunden mit Lärm, Müll und nicht selten der Zerstörung von fremdem Eigentum führen zu Verunsicherung. Die Polizei weiß um die Problematik und hat im vergangenen Jahr kreisweit mehr als 50 solcher Brennpunkte verstärkt überwacht. Schutz- und Bereitschaftspolizei in Uniform und in Zivil, mit Streifenwagen und auch zu Fuß oder per Fahrrad waren im Einsatz; ebenso Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes.
Ab Juli nun setzen Polizei und die von Störungen besonders betroffenen Bürgermeisterämter auf das so genannte „strukturierte Platzverweisverfahren.“ Ziel ist es, Störer, die an Treffpunkten oder bei Veranstaltungen massiv oder wiederholt auffallen, umgehend mit Maßnahmen zu belegen. Sie erhalten von der Polizei einen sofort wirksamen Platzverweis, dem das jeweils zuständige Bürgermeisteramt eine schriftliche Anordnung hinterherschickt und so zusätzlichen Nachdruck verleiht. Als weiteres rechtliches Mittel droht Unbelehrbaren ein Aufenthaltsverbot.
Dieses kann größere Areale oder bestimmte Festlichkeiten umfassen. Die Polizei wird die Einhaltung der ausgesprochenen Verbote konsequent überwachen. Personen, die gegen solch „rote Karten“ verstoßen, sehen Geldbußen von 100 Euro aufwärts entgegen. Bei hartnäckigen oder unbelehrbaren Störern können die Geldbußen auch vierstellig werden. Liegen Straftaten, wie beispielsweise Körperverletzung, Bedrohung oder Beschädigung von fremdem Eigentum vor, werden diese Delikte – wie bisher schon – geahndet: Die Polizei führt die entsprechenden Ermittlungen und Beweisverfahren durch und Staatsanwaltschaft und Gericht übernehmen die endgültige rechtliche Beurteilung bis hin zur Verhängung von Geld- oder Freiheitsstrafen. Dabei wird Wert auf möglichst schnelle Urteile gelegt.
Zum neuen Konzept gehören ferner, dass die Polizei die Namen der Störer an die Führerscheinstelle und an die zuständigen Jugendämter weitergibt sowie die Kosten für die angefallenen Polizeieinsätze konsequent in Rechnung stellt. Die Bürgermeisterämter verschicken weiterhin „blaue Briefe“, um Eltern über massive Verfehlungen ihrer Schützlinge zu informieren und sie in die Erziehungspflicht zu nehmen. Das Thema Meldungen an die Führerscheinstelle hat dieser Tage Professor Adolf Gallwitz von der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen auf einen passenden Nenner gebracht: „Es kann nicht sein, dass jemand, der Koma säuft, den Führerschein mit 17 bekommt.“
Unabhängig von staatlichen Maßnahmen setzten Polizei und Behörden im Kampf gegen übermäßigen Alkoholkonsum und Randale – 3 – weiterhin auf die Erziehungskraft der Eltern. Auch die bisher schon funktionierende Mitwirkung von Festveranstaltern sowie des Verkaufspersonals in Supermärkten und Tankstellen in Sachen Jugendschutz soll weiter gefestigt werden. Ebenso die von Polizei, Kommunen und Landratsamt konzipierten Programme „KOMM“ und „Halt an“.















































































